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ᐅ Traumhaus-Familie Erfahrung - Dirk van Hoek


Erstellt am: 22.11.11 11:44

Merlin_0002.11.15 19:50
Katakis schrieb:
So langsam ist auch meine Geduld ein wenig strapaziert.
1. Es wurde im Vorfeld in keinster Weise über eine Photovoltaikanlage auf den Dächern gesprochen.
2. Eine Monatliche Verwaltungsgebühr für die Grundstücke ist auch neu. (Für welche Leistung bekommen die das eigentlich?)
3. Über die Heizungskosten wird sich bewusst zu Tode geschwiegen...

Hallo!
Hast du denn schon Antworten bezüglich deiner Punkte gefunden?

Wir sind uns unsicher bezüglich der WEG und die Einschränkungen die diese evtl. mit sich bringt. Wie frei ist man denn da wirklich in Gestaltung seines Hauses? Könnt ich es theoretisch lila anmalen wenn ich es wollen würde oder müsste da die WEG drüber abstimmen?

Hat jemand schon genaueres bezüglich der Photovoltaikanlage? Da würde mich wirklich interessieren.
Theoretisch finde ich ja die Idee mit der Photovoltaikanlage ganz gut um möglichst autark zu sein und wenn diese dann auch irgendwann in den Besitz des Hauseigentümers übergehen würde, was sie aber ja wohl nicht tut. Stattdessen fällt nach der Vorteilsrechnung des Betriebers sogar noch eine monatliche Servicepauschale an (und das für die Dauer von 20 Jahren). Fällt diese Pauschale eigtl auch an wenn ich den Strom über die Photovoltaikanlage nicht beziehen sollte?

Auch würde ich gerne wissen ob es schon genauere Aussagen über die Heizkosten gibt. Diese müssten ja bei einem KfW40-Haus relativ gering ausfallen, wobei sich dies hier aber nach einigen Aussagen im Forum doch eher anders anhört.
Das im Eisspeicher gefrorene Wasser könnte eigentl. kostenneutral durch die Wärme des Erdreichs und zusätzlicher Solarthermie aufgetaut werden wenn man die Leitungen entsprechend verlegt. Sprich man hätte nur die Strom-Kosten für die Wärmepumpe aber keine für Brennstoffe. In Langenfeld soll aber ein Blockheizkraftwerk (Gas) zum Abtauen zum Einsatz kommen (auf dem Dach ist ja schon die Photovoltaikanlage, daher kein Platz mehr für Leitungen zum Wassererwärmen). Wodurch nach meinem Verständnis nicht nur die Kosten für den Strom, sondern auch für das Gas für das Heizwerk anfallen.

Kennt sich da jemand mit aus?

So schlecht kann das doch alles nicht sein, oder? Sonst wären doch nicht so viele Häuser schon weg...

Vielen Dank im Voraus!
Steinbacha16.10.16 15:27
Hallo, das Thema ist ja nun etwas älter. In Dinslaken baut Traumhaus nun auch.

Könnt ihr eure Erfahrungen zu Nebenkosten, Bauverlauf und vor allem Schallschutz im Reihenmittelhaus mit mir teilen? Reserviert habe ich, aber keine Erfahrungswerte.

Gerne auch direkt via PN.

Danke
Andre
Christoph6523.06.17 17:49
Mir scheint es viel Unklarheiten bzgl. dem WEG zu geben. Da ich bereits Eigentumswohnungen hatte, ist dies für mich nichts neues.
Daher möchte ich es mal kurz zusammen:

Um Kosten zu sparen ist es in Deutschland bei kleinen Grundstücken üblich, diese nicht einzeln für jedes Reihenhaus aufzuteilen. Man spart so einige tausend Euro. Statt dessen sagt man, das z.B. bei einer Dreier-Reihenhaus-Gruppe, jeder einen gewissen Teil am Grundstück besitzt ohne zu definieren, wo. Jede Gestaltung des Grundstückes müsste man nun mit den Miteigentümern besprechen und benötigt dessen Zustimmung. Im Grunde echt blöd, wenn man für jede neue Pflanze den Nachbarn fragen müsste.
Daher gibt es das "Sondernutzungsrecht". Dieses Recht ist in der Teilungserklärung beschrieben und im Grundbuch fest verankert und kann NICHT allein durch die Miteigentümer verändert werden - außer man will es. In der Teilungserklärung wird erklärt, wo jedes Reihenhaus "sein" Grundstück hat. Auf diesem Grundstück darf dann der Anteilseigner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Garten beliebig gestalten.


Diese Konstellation wird bei Mehrfamilienhäusern eingesetzt. In der Teilungserklärung wird beschrieben, welche Räume der Gemeinschaft sind, welche nur der einen oder anderen Wohnung zugeordnet sind (z.B. Kellerraum). Also alles in Allem "nichts besonders" sonder eine gängige Art. Statt einem "Dreifamilienhaus" eine "Dreier-Reihenhaus-Gruppe".

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen

Bis bald

Christoph
77.willo24.06.17 07:58
Christoph65 schrieb:
.
Daher gibt es das "Sondernutzungsrecht". Dieses Recht ist in der Teilungserklärung beschrieben und im Grundbuch fest verankert und kann NICHT allein durch die Miteigentümer verändert werden - außer man will es. In der Teilungserklärung wird erklärt, wo jedes Reihenhaus "sein" Grundstück hat. Auf diesem Grundstück darf dann der Anteilseigner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Garten beliebig gestalten.

Das stimmt so nicht. Gerade bei Sondernutzungsrecht ist meistens in der Teilungserklärung genau beschrieben was du machen darfst und was nicht. Bei Reihenhausgrundstücken wird oft vorgeschrieben bestimmte Hecken und Zäune zu nutzen, keinen Nutzgarten anzulegen, keine Tiere zu halten, keine Stellplätze anzulegen, etc.
Christoph6524.06.17 10:29
Richtig, jedoch ist das auch so wenn man ein normales Grundstück in einem Wohngebiet besitzt. Hier darf man auch nicht machen was man will. Von wegen lila sein Haus anmalen, Kühe in den Garten stellen oder ein Maisfeld anlegen .

Daher ist ein Blick in die Teilungserklärung immer sehr wichtig, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Ein Reihenhaus nach WEG sollte man eher mit einer Eigentumswohnung vergleichen anstatt mit einem eigenständigen Haus.
Bauherrin1311.04.18 16:30
Hallo zusammen,

ich hoffe eure Bauvorhaben kommen alle voran? Das wäre jetzt auch meine Frage - gibt es hier welchen deren Bauprojekt von Heinrich Hildmann schon fertig gestellt wurde? Würde gerne wissen, wie lang der Bau gedauert hat?
Wir haben uns nämlich ein Grundstück in Usingen gekauft, dort entstehen mit Traumhaus-Familie und Heinrich Hildmann 21 neue Häuser bzw. Reihenhäuser.
Freue mich auf eurer Feedback

Grüße
traumhaus