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ᐅ Traufhöhe zu niedrig


Erstellt am: 02.12.2015 11:26

TinaPankraz 02.12.2015 11:26
Wer kennt sich damit aus wie die Traufhöhe auch bei einem Walmdach auf 5,2 m genehmigt zu bekommen?

Wir haben uns Anfang des Jahres ein Grundstück gekauft .. leider haben wir nicht auf das klein Gedruckte im Bebauungsplan geachtet ..
Unsere Traufhöhe beträgt 4,5 m oder im Falle eines Pultdaches 5,2 m..
Ein Pultdach kommt für uns aber nicht in Frage.. Wir wollten eigentlich ein Haus mit 2 Vollgeschossen und ein Walmdach bauen..

Unser Baugrundstück liegt in einem kleinen Ort im Westerwald und die meisten Grundstücke des Neubaugebiets sind noch nicht verkauft.. bis jetzt wurden dort auch erst zwei Häuser gebaut..

Meine Frage.. kennt sich jemand mit Befreiungen aus um die Traufhöhe auch bei einem Walmdach auf 5,2 m genehmigt zu bekommen?

alexm86 02.12.2015 11:48
Es gab hier vor kurzem eine Diskussion darüber, musst mal die Suche bemühen.

P.S. hier

wpic 02.12.2015 13:02
Um dazu Auskunft geben zu können, müsste der Bebauungsplan in vollem Wortlaut hier bekannt sein. Es muß geprüft werden, ob eine Zweigeschossigkeit überhaupt vorgesehen ist oder ob der Bebauungsplan durch die niedrige Traufhöhe genau diese verhindern will, allenfalls in Form eines Pultdaches. Dann ist eventuell ein Satteldach/Walmdach/Zeltdach etc. gar nicht möglich, weil nicht erwünscht. Auch das steht im Bebauungsplan.

Abweichungen bzw. Befreiungen vom Bebauungsplan müssen sehr stichhaltig sein und z.B. mit einer echten Behinderung in der jeweiligen Grundstückssituation begründet werden ("Atypik"). Nach Lust und Laune den Bebauungsplan aushebeln zu wollen, ist wahrscheinlich nur sehr versierten Fachanwälten für Verwaltungsrecht mit ausgezeichneter Kenntnis der Gesetztestexte (Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung, Baugesetzbuch etc.) möglich.

" Die Befreiung kann nicht als Vehikel dafür herhalten, die von der Gemeinde getroffene planerische Regelung beiseite zu schieben. Sie darf – jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind – nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Mai 1989 – 4 B 78/89 -)"

Ansonsten müsst Ihr Euch mit den Vorgaben des B-Plans arrangieren oder einen findigen Architekten engagieren, der die Möglichkeiten des B-Plans weitestgehend und ganz legal ausreizt/interpretiert oder das Grundstück wieder verkaufen.

TinaPankraz 02.12.2015 13:08
Hier der Text zur Traufhöhe aus dem BP:

2.1.3 Höhe der baulichen Anlagen
Die Zahl der Vollgeschosse wird mit II festgesetzt, die Traufhöhe auf Max. 4,50 m über dem höchsten
an das Gebäude angrenzende Gelände definiert.
Diese Festsetzung berücksichtigt die Höhenlage und naturbedingt starke Exposition der gesamten
Ortslage von Beul in der Landschaft.
Bereits bei der Festlegung der Höhenlage des Erdgeschosses sollen die damit einhergehenden
Auswirkungen auf die Gestaltung des umliegenden Geländes bzw. des Gartens mit bedacht werden.
Bei der Festsetzung der Traufhöhe wird davon ausgegangen, dass mittels Ausbau des Dachgeschosses-
schosses als 2. Vollgeschoss, eine optimale Ausnutzung bei gleichzeitiger begrenzter Gebäudehöhe
möglich ist.
Die als Höchstmaß festgesetzte Traufhöhe orientiert sich an im Wohnungsbau üblichen Geschosshö-
hen. Sie verhindert extreme Überschreitungen der durchschnittlichen Höhen, ohne den erforderlichen
Gestaltungsspielraum unnötig einzuschränken. Da im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen wurde, dass die vorgegebene Höhe zu knapp sei, wurde
diese nochmals überprüft und festgestellt, dass im Falle von Pultdachbauten eine zweigeschossige
Bebauung nicht möglich wäre. Deshalb wurde für die Pultdachbauten die Traufhöhe auf die notwen-
digen 5,20 m erhöht.

Ich finde es halt etwas merkwürdig, da bei einem Pultdach die Traufe von 5,2 m ja genauso viel Sicht "versperrt" wie ein Haus mit 2 Vollgeschossen, zumal man ja bei dem Pultdach auch die Frist von 9,5 m ausnutzen darf..

Bauexperte 02.12.2015 13:09
Hallo Tina,
TinaPankraz schrieb:

Unsere Traufhöhe beträgt 4,5 m oder im Falle eines Pultdaches 5,2 m..
Ein Pultdach kommt für uns aber nicht in Frage.. Wir wollten eigentlich ein Haus mit 2 Vollgeschossen und ein Walmdach bauen..
Dumm gelaufen.

Was gibt denn die erlaubte Firsthöhe (FH) her? Ggfs. könnte ein Staffelgeschoss interessant für euch sein?
TinaPankraz schrieb:

Meine Frage.. kennt sich jemand mit Befreiungen aus um die Traufhöhe auch bei einem Walmdach auf 5,2 m genehmigt zu bekommen?
Da sehe ich wenig bis keine Chancen für Dich, weil das Neubaugebiet gerade erst aufgelegt wurde; sich erst einzelne Grundstücke in der Bebauung befinden. Und - nicht zu vergessen, wird es Dir erlaubt, müssen andere Anfragen nach einer Befreiung auch positiv beschieden werden. Daran werden die Sachbearbeiter wenig Freude haben; sie werden sich schon etwas bei der Aufstellung des B-Planes gedacht haben.

Grüße, Bauexperte

Uwe82 02.12.2015 13:13
Je nach Geländeverlauf könnte man das Haus aber auch tiefer legen, damit kann man einige cm gewinnen.
traufhöhebebauungsplangrundstückewalmdachpultdachfestsetzunghöhenlage