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ᐅ Town & Country Flair 110 - Extras oder nicht?


Erstellt am: 21.09.22 00:28

Costruttrice16.10.22 10:19
WilderSueden schrieb:

Es gibt natürlich auch noch das Berliner Testament
Wobei die Kindern auch beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern können, sofern es keine Pflichtteilstrafklausel gibt.
Ob ein Gericht oder gesetzlicher Vertreter im Fall von minderjährigen Erben bei Berliner Testament so weit gehen würde, den Pflichtteil einzufordern, kann ich nicht abschätzen. Wollte nur sagen, dass der Anspruch auf Pflichtteil auch durch Berliner Testament nicht weg ist.
kbt0916.10.22 10:28
Genau ... und da kann es sogar die Variante geben, dass ein Haus nicht verkauft werden darf.
klaf33316.10.22 19:48
Makler:
Ja, die Kinder müssen als Erben beachtet werden, aber dass ist kein Grund zur Sorge. Das klärt der Notar. Die Doppelgarage lasse ich ändern.


>> Hoffen wir mal

Rechtlage: (Kredit Vermittler)
"Grundsätzlich erbt die Frau 50% und die Kinder ebenfalls, also je 25%. Die sind noch minderjährig, aber ich bin der Meinung die Frau benötigt die Zustimmung des familiengerichts."
Costruttrice16.10.22 19:55
klaf333 schrieb:

Ja, die Kinder müssen als Erben beachtet werden, aber dass ist kein Grund zur Sorge. Das klärt der Notar.
Sofern die Frau bereits einen Erbschein beantragt hat… Ansonsten braucht sie den als erstes und das kann durchaus ein paar Wochen dauern.
klaf333 schrieb:

aber ich bin der Meinung die Frau benötigt die Zustimmung des familiengerichts.
Das glaube ich auch.
SumsumBiene16.10.22 20:37
klaf333 schrieb:

Makler:
Ja, die Kinder müssen als Erben beachtet werden, aber dass ist kein Grund zur Sorge. Das klärt der Notar. Die Doppelgarage lasse ich ändern.


>> Hoffen wir mal

Rechtlage: (Kredit Vermittler)
"Grundsätzlich erbt die Frau 50% und die Kinder ebenfalls, also je 25%. Die sind noch minderjährig, aber ich bin der Meinung die Frau benötigt die Zustimmung des familiengerichts."


Ja, das kann der Notar klären, aber das kann eben dauern. Und oft beißt sich das dann noch mit der Kreditwiderrufsfrist. Sowas sollte vorher geklärt sein.
Bei uns war es eine noch vorhandene Ehefrau des Verkäufers (der unter Betreuung stand). Kam dann erst beim Notartermin beim Vorlesen heraus. Die Betreuerin hat es für "Nicht wichtig" erachtet das vorher zu klären.

Ich würde den Notar selber nochmal anrufen und nach den Folgen fragen bzw. nach möglichen Komplikationen. Dafür kassiert der halt auch dein Geld.
klaf33316.10.22 20:53
SumsumBiene schrieb:

Ja, das kann der Notar klären, aber das kann eben dauern. Und oft beißt sich das dann noch mit der Kreditwiderrufsfrist. Sowas sollte vorher geklärt sein.
Bei uns war es eine noch vorhandene Ehefrau des Verkäufers (der unter Betreuung stand). Kam dann erst beim Notartermin beim Vorlesen heraus. Die Betreuerin hat es für "Nicht wichtig" erachtet das vorher zu klären.

Ich würde den Notar selber nochmal anrufen und nach den Folgen fragen bzw. nach möglichen Komplikationen. Dafür kassiert der halt auch dein Geld.

Ist geklärt 😉

Erbscheins da und Die Vorabüberprüfung durch das Familiengericht läuft.

Vom Notar

Gruslig:
29.07. habe ich das Haus,das erstmal auf eBay Kleinanzeigen entdeckt...
Eine Woche danach tot.
notartestamentpflichtteilerben