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Erstellt am: 21.09.2022 00:28

kati1337 16.10.2022 09:58
klaf333 schrieb:

Notar Vorvertrag :

Besonders hinweisen muss ich Sie auf § 1 Abs. 2. Hier ist bitte zu prüfen, ob Frau XXX ihren Ehemann wirklich allein beerbt hat.

?
(Die Kinder müssen ja auch was geerbt haben!?!)
Ist das überhaupt möglich?
Ich dachte immer es gibt nen Pflichtanteil für Kinder?

Ohne besondere Regelungen / Testament geht normal 50% an die Frau und 50% an die Kinder?
War zumindest bei uns so.

Costruttrice 16.10.2022 09:58
klaf333 schrieb:

Besonders hinweisen muss ich Sie auf § 1 Abs. 2. Hier ist bitte zu prüfen, ob Frau XXX ihren Ehemann wirklich allein beerbt hat.

?
(Die Kinder müssen ja auch was geerbt haben!?!)

Das muss zwingend vor Notartermin geklärt werden, spätestens beim Termin kommt es zur Sprache und bei unklaren Verhältnissen geht es dann erstmal nicht weiter, bis alles ordnungsgemäß geklärt ist.
Wenn sie vor seinem Tod nicht Alleineigentümerin war und das Haus beiden gehört hat, tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dann hätten die Kinder auch einen Teil geerbt und sie kann nicht ohne Weiteres alleine entscheiden und verkaufen. Ich meine bei Minderjährigen ist da noch das Familiengericht im Boot.

Aber möglicherweise haben die das alles ja schon im Vorfeld geklärt oder es gehört ihr wirklich alleine.

WilderSueden 16.10.2022 10:01
kati1337 schrieb:

Ist das überhaupt möglich?
Ich dachte immer es gibt nen Pflichtanteil für Kinder?

Ohne besondere Regelungen / Testament geht normal 50% an die Frau und 50% an die Kinder?
War zumindest bei uns so.
Es gibt auch die Möglichkeit die Kinder auszuzahlen. x% Anteil am Vermögen bedeutet nicht zwangsläufig x% Anteil am Haus

kati1337 16.10.2022 10:07
WilderSueden schrieb:

Es gibt auch die Möglichkeit die Kinder auszuzahlen. x% Anteil am Vermögen bedeutet nicht zwangsläufig x% Anteil am Haus
Das stimmt natürlich. ich wunderte mich nur über die Phrase "Ehemann alleine beerbt hat." Das klingt so, als ob es um das Erbe allgemein ging, nicht nur um das Haus.

WilderSueden 16.10.2022 10:09
Es gibt natürlich auch noch das Berliner Testament. Da würde die Frau erst einmal alleine erben und die Kinder dann voraussichtlich in ein paar Jahrzehnten wenn die Mutter stirbt

xMisterDx 16.10.2022 10:18
Es gibt eine Million mögliche Konstellationen, deswegen muss das vor Kauf/Verkauf geklärt sein.

Sonst kommen nach 2 Jahren die Kinder und sagen "Wie, Haus verkauft/gekauft? Nix da, wir wollen das haben, bitte ausziehen."
testament