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ᐅ Tipps zur Beantragung einer Satzung für den Außenbereich

Erstellt am: 04.06.15 14:01
K
Klappi
K
Klappi
04.06.15 14:01
Moin Moin,

wir haben bei unserer Gemeinde eine Satzung nach nach § 34 oder § 35 Baugesetzbuch zur Bebauung zweier Grundstücke im Außenbereich gestellt.

Der Antrag wird in Nichtöffentlicher Sitzung des Bau-Ausschusses behandelt. Eigentlich hatte ich vor, zur dr Sitzung hinzugehen und meine Beweggründe für die Satzung im gespräch zu erklären. Das geht nun leider nicht.

Ich würde dem Ausschuss gern noch etwas helfen, eine für mich gute Entscheidung zu fällen. Also keine Bestechung oder Geldzuwendungen, sondern einfach eine schriftliche Darlegung der Situation incl. Begründung.

Kann mir jemand Tipps geben, wie ich erfolgreich an mein Ziel kommen könnte?
EveundGerd04.06.15 22:52
Ich nehme an Du hast einen Antrag auf Änderung einer Satzung gestellt?
Die Info ist sehr dürftig. Was genau hast Du beantragt?
L
laemat
05.06.15 10:41
bis du ein Landwirtschaftlicher Betrieb? google mal privilegiertes bauen im Außenbereich

#Link entfernt durch mod
D
DG
05.06.15 11:33
Hallo Klappi!

Ohne Unterstützung durch einen Experten ist das zum Scheitern verurteilt. Kernfrage ist tatsächlich ob Dein Bauvorhaben privilegiert ist. Falls nicht, wird es sehr schwierig - da muss man sich dann schon im Baurecht auskennen. Hilfreich wäre hier Dein Antrag mit einer Karte u kurzer Beschreibung Deines Bauvorhaben.

MfG
Dirk Grafe
K
Klappi
05.06.15 13:42
Die Aussage unserer Gemeinde ist die, dass zur Bebauung im Außenbereich eine Satzung formlos beantragt werden muss. So eine Satzung hat z.B. die Nebenstrasse, die auch mit Einfamilienhaus bebaut wurde. Die Nebenstrasse ist ebenfalls Außenbereich und beinhaltet keine landwirtschaftlichen Gebäude. Ist eine Satzung beantragt und genehmigt, so ist das Bebauen einer Wiese grundsätzlich möglich. Die Aussage stammt sowohl vom Landkreis als auch von der Gemeinde. Mit Landwirtschaft oder einem privilegiertem Vorhaben hat es nichts zu tun.

Also habe ich mit einer anderen Familie zusammen, die ebenfalls bauen möchten, ein Schriftstück erstellt, wo wir um die Aufstellung einer Satzung für die entsprechenden Flurstücke bitten. Bebaut werden sollen die zwei Grundstücke mit je einem Einfamilienhaus. Die Häuser dienen nicht zur Vermietung, sondern werden von, in der Gemeinde aufgewachsenen Leuten, bewohnt.

Anfang Juli tagt der Bauauschuß und wird über den Antrag entscheiden. Wäre die Sitzung öffentlich, würde ich selber hingehen und könnte ggfs, Fragen beantworten bzw. selber stellen. leider ist die Sitzung nicht öffentlich.

Deshalb war mein Gedanke der, dass ich meine Gründe und Argumente für eine Genehmigung der Satzung dem Gremium vorlegen möchte, als kleine positive Entscheidungshilfe sozusagen. Dazu wären Tipps und Erfahrungen hilfreich
D
DG
05.06.15 21:39
Besorge dir doch den Antrag der bestehenden Straße u formuliere den Antrag mit dem Bauamt so, dass er in der Sitzung genehmigt wird.
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