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ᐅ Tipps zur Beantragung einer Satzung für den Außenbereich

Erstellt am: 04.06.15 14:01
K
Klappi
S
SirSydom
06.06.15 18:14
Die Frage ist doch, warum ist der Tagesordnungspunkt nicht öffentlich? Grundsätzlich sind Gemeinderatssitzung öffentlich, es muss immer ein ausreichender Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen. Frag' doch mal bei der Gemeinde nach warum sie das öffentliche Wohl oder die Interessen einzelner als gefährdet Ansehen?
D
DG
07.06.15 10:11
Die Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, aber auch dort werden Informationen oft geschwärzt, wie zB Eigentümer/Interessenten von Baugrundstücken etc. pp.

Klappe befindet sich aber noch im Bau-Ausschuss, also in der Vorstufe. Diese Sitzungen kann man in einen öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil splitten, fraglich ist aber, ob das den Aufwand rechtfertigt. In den technischen Sitzungen und Bauausschüssen ist es schlicht praktikabler, wenn keine Öffentlichkeit dabei ist - die Vorschläge (siehe §41 Gemeindeordnung, beratende Ausschüsse!) gehen danach sowieso in die öffentliche Gemeinderatssitzung zwecks Beschluss.

So wie es sich nach Schilderung von Klappe darstellt, muss es da eine Ortsrandlage geben, die im baulichen Zusammenhang erweitert werden soll und wohl auch kann. Die emotionale Begründung dazu kann man ebenso gut schriftlich verfassen, die sachlichen Aspekte klärt man vorher mit dem Sachbearbeiter ab, der auch im Bauausschuss sitzt oder aber man spricht vorab direkt mit einem der sachkundigen Bürger, die an der Sitzung teilnehmen. Willen der Gemeinde vorausgesetzt. Ist die Gemeinde nicht willens, ist das eh so gut wie tot, weil man nicht auf die Erstellung einer Satzung resp. die Erweiterung eines Gebietes, für das eine Wohnbausatzung besteht, klagen kann.

MfG
Dirk Grafe
W
Wastl
08.06.15 09:49
SirSydom schrieb:
Die Frage ist doch, warum ist der Tagesordnungspunkt nicht öffentlich? Grundsätzlich sind Gemeinderatssitzung öffentlich, es muss immer ein ausreichender Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen. Frag' doch mal bei der Gemeinde nach warum sie das öffentliche Wohl oder die Interessen einzelner als gefährdet Ansehen?
Grundstücksangelegenheiten sind meistens (fast immer) nicht öffentlich - da geht es j auch um viel Geld -> Ackerland in Bauland umwandeln,...

Ich rate dir persönliche Gespräche mit den Fraktionen / Gemeinderatsmitgliedern zu führen - so kannst du auf der menschlichen Ebene am Meisten erreichen.
K
Klappi
18.07.15 10:58
Mein Satzungsantrag wurde leider abgelehnt. Es liegen nach Meinung des Rates keine Gründe für die Genehmigung einer Innenbereichssatzung nach § 34 Baugesetzbuch bzw. einer Außenbereichsatzuung nach § 35 abs. 6 Bau GB vor. Weiterhin sind städtebauliche Gründe nicht ersichtlich.

Kann ich da irgendwie gegen vorgehen? Landkreis, Rechtsanwalt einschalten etc. Hat da jemand erfolgreiche Erfahrungen?