Terrasse - Baugrenze

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C

cordi

Hallo,
ich bekomme von versch. Architekten, Bauaufsichten (versch. Standorte) unterschiedliche Angaben dazu, ob eine Terrasse auch über die Baulinie herausragen darf (also nicht die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze).
Kann mir da jemand weiterhelfen, vielleicht sogar Rechtsvorshriften dazu nennen? (Wir sind in Rheinland-Pfalz)

Ähnlich verhält es sich, ob die Terrasse in die Grundflächenzahl-Berechnung gehört oder nicht?

Vielen Dank
 
K

klblb

Guest
Unsere Terrasse ragt weiter über das Baufenster hinaus und wurde auch so ohne Probleme genehmigt. Die Rechtsvorschriften dazu kenne ich jetzt nicht.
Terrasse gehört aber nicht in die Grundflächenzahl-Berechnung.
 
C

cordi

Na, in die Grundflächenzahl gehört sie laut Baunutzungsverordnung (1990) schon. Aber habe schon mitbekommen, dass dies auch immer unterschiedlich gehandhabt wird.
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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