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ᐅ Stromkabel der TEN (Thüringische Energienetze) auf Baugrundstück


Erstellt am: 21.11.16 11:08

DG02.12.16 12:18
Ok, mal anders angefangen:

Nehmen wir an Dein Grundstück ist belastungsfrei und ein Versorger fragt an, ob er bei Dir eine Leitung über das Grundstück führen darf. Dann kannst Du dem zustimmen, das wird aber zwingend über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch geregelt/eingetragen.

Du hast etwaig noch eine DDR-Altlast auf Deinem Grundstück (wobei ich vermute, dass die Leitung nach der Wende auch schon mal erneuert wurde), aber es besteht aktuell keine grundbuchrechtliche Sicherung dafür.

Das ist rechtlich eine unschöne Hängepartie, sollte aber mal korrigiert werden. Du kannst nun einfordern, dass die Leitung durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert wird. Das muss der Versorger bezahlen, wenn er das wie hier vermutet wird, bisher verpennt hat.

Dazu brauchten die aber Deine Unterschrift und die wirst Du selbstverständlich nicht kostenfrei rausrücken.

MfG
Dirk Grafe
MayrCh02.12.16 12:18
Dirk Grafe schrieb:
,
Du musst den Schuh umdrehen. Die Leitung ist vorhanden, aber nicht gesichert. Fordere die Sicherung durch Grunddienstbarkeit ein, erst dann wird sich was bewegen.
Warum solle er die Leitung so wie sie jetzt liegt sichern lassen sollen? Er hat doch zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Interesse daran, die Leitung dulden zu müssen? Er will die Leitung weg/wo anders haben, und da ist die Sicherung der Leitung für Ihn eher konträr.
Klar wird Ihm die TEN die aktuelle Lage der Leitung sichern, aber er wird dadurch keinerlei Vorteil gewinnen, im Gegenteil.
DG02.12.16 12:20
MayrCh schrieb:
Warum solle er die Leitung so wie sie jetzt liegt sichern lassen sollen? Er hat doch zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Interesse daran, die Leitung dulden zu müssen? Er will die Leitung weg/wo anders haben, und da ist die Sicherung der Leitung für Ihn eher konträr.
Klar wird Ihm die TEN die aktuelle Lage der Leitung sichern, aber er wird dadurch keinerlei Vorteil gewinnen, im Gegenteil.

Ganz einfach - weil das sein einzigiges Druckmittel ggü. dem Versorger ist. Entweder die rücken Geld für die Sicherung raus oder verlegen die Leitung. Mit "Bitte, Bitte" kommst Du bei denen nicht weiter.

Ist doch nicht so schwer ...
MayrCh02.12.16 12:29
Dirk Grafe schrieb:
Ganz einfach - weil das sein einzigiges Druckmittel ggü. dem Versorger ist. [...] Mit "Bitte, Bitte" kommst Du bei denen nicht weiter.

Naja, ein Beseitigungsanspruch ist jetzt schon deutlich mehr als ein "Bitte, Bitte". Und meines Erachtens auch das stärkere Druckmittel als eine "Bitte" nach Sicherung. Mit seinem Beseitigungsanspruch bekommt er außerdem a) die Umverlegung bezahlt und b) die Vergütung für die Eintragung der Dienstbarkeit der umverlegten Leitung. Meiner Meinung nach ist das jetzt das Mittel der Wahl. Natürlich mit anwaltlichem Beistand.
ONeill02.12.16 13:05
Sehr spannende Angelegenheit. Ich bin gespannt wie es ausgeht und hoffe zu Gunsten des TE!

Aber mal kurze Frage, weil hier einige ein Versäumnis des TE sehen. Habt ihr alle bei den Energieversorgern angefragt, ob nicht eingezeichnete und verzeichnete Leitungen auf euren Grundstücken liegen?
DG02.12.16 13:35
MayrCh schrieb:
Naja, ein Beseitigungsanspruch ist jetzt schon deutlich mehr als ein "Bitte, Bitte". Und meines Erachtens auch das stärkere Druckmittel als eine "Bitte" nach Sicherung. Mit seinem Beseitigungsanspruch bekommt er außerdem a) die Umverlegung bezahlt und b) die Vergütung für die Eintragung der Dienstbarkeit der umverlegten Leitung. Meiner Meinung nach ist das jetzt das Mittel der Wahl. Natürlich mit anwaltlichem Beistand.

Letztlich kann man beides machen/versuchen, wobei ich das sofort über die Rechtsabteilung versuchen würde - wenn man einen aus der Rechtsabteilung an die Strippe bekommt. Die Sachbearbeiter würde ich auch sofort umgehen und mich an den Abteilungsleiter wenden.

Die "Bitte" nach Sicherung ist dabei keine Bitte im ursprünglichen Sinn - da besteht seitens des Versorgers ein Rechtsmangel. Und je schneller das einer bei denen begreift, desto schneller kommt man voran. Bisher wird von TEN ja bestritten, dass die die Kosten tragen müssen.
Aber mal kurze Frage, weil hier einige ein Versäumnis des TE sehen. Habt ihr alle bei den Energieversorgern angefragt, ob nicht eingezeichnete und verzeichnete Leitungen auf euren Grundstücken liegen?

Das müsste theoretisch immer gemacht werden, die Praxis sieht anders aus, gerade in Altbaugebieten. Dabei sind die Leitungs-Pläne oftmals auch nur von übersichtlicher Qualität, was Genauigkeit/Vollständigkeit/Zuverlässigkeit angeht. Ganz sicher kann man sich da nie sein.

MfG
Dirk Grafe
leitungsicherunggrundstückversorgergrunddienstbarkeitgrundbuchbeseitigungsanspruchrechtsabteilung