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ᐅ Schwierigkeiten TGA Planer, Vorlauftemperatur Fußbodenheizung + Abwasserentlüftung


Erstellt am: 15.07.22 10:22

KlaRa19.12.22 10:24
@ " "
Ich denke, wenn ein Kind in den Brunnen gefallen ist,dann ist es primär müßig, nach dem oder den Schuldigen zu fragen.
In diesem Fall wurden Fliesen mit entsprechender Aufbauhöhe (von der ausführenden Firma) vorgesehen, un nun soll ein dünnerer Belag Anwendung finden.
Es gibt hier tatsächlich KEINE Probleme, welche ich zu erkennen vermag!
Die Estrichoberfläche wird einem Reinigungsschliff unterzogen, der Staub abgesaugt, die Gesamtfäche mit einer Dispersion grundiert und dann mit einer geeigneten Spachtelmasse in der notwendigen Dicke aufgezogen.
FERTIG!
Ob die Höhendifferenz von 8mm durch eine keramische Fliese oder durch eine mineralische Ausgleichsmasse bewerkstelligt wird, das ist für den Wärmedurchgangs- wie auch Wärmeübergangswiederstand praktisch vollkommen untergeordnet.
Es wirkt sich nicht negativ aus!
--------------------------------
Gutes Gelingen wünscht: KlaRa
Pacmansh19.12.22 10:40
Sehr vielen Dank für die Einschätzung, das beruhigt ungemein.

Die Frage des Schuldigen stellt sich nur bzgl. der Zusatzkosten, aber ich schätze es aktuell so ein, dass es keine Probleme geben sollte. Nun warte ich auf die Antwortwort des Bauleiters.
KlaRa19.12.22 11:01
Pacmansh schrieb:

Die Frage des Schuldigen stellt sich nur bzgl. der Zusatzkosten, aber ich schätze es aktuell so ein, dass es keine Probleme geben sollte. Nun warte ich auf die Antwortwort des Bauleiters.
Nun, hier muss man zunächst sehen, dass die Gesamtfläche "überschaubar" groß ist, zudem, dass auch bei der Verlegung von keramischen Fliesen zusätzliche Arbeiten mit Materialkosten angefallen wären.
Das heißt: es treten bei einem (hier nur rein hypothetisch aufgeführten) Rechtsstreit Sowieso-Kosten auf, die die möglicherweise strittige Kostengröße reduzieren würden.
Mein Rat: die Aufwendungen für einen Rechtsstreit lägen wahrscheinlich außerhalb der Verhältnismäßigkeit!
Es gibt -gerade auch im Bauwesen- Situationen, wo der Bauherr nur laut mit den Zähnen knirschen kann.
Er hat zwar recht, dieses aber durchzusetzen ist meist (bzw. häufig) angesichts auch der notwendigen Zeitaufwendungen müßig.
Aber eine solche Entscheidung läge natürlich bei Dir!
-----------------
Gruß: KlaRa
Reggert19.12.22 18:09
8mm ist die Höhe die einige schon brauchen um den Estrich erstmal überhaupt glatt zu bekommen somit alles nicht wild.
Randdämmstreifen prüfen und dann Masse drauf fertig
KlaRa19.12.22 18:44
Reggert schrieb:

8mm ist die Höhe die einige schon brauchen um den Estrich erstmal überhaupt glatt zu bekommen somit alles nicht wild.
Randdämmstreifen prüfen und dann Masse drauf fertig
Ich denke, in diesem Forum wird man eine derartige Aussage schon richtig bewerten können!
fliesenrechtsstreit