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ᐅ Schweißnähte am lackierten Geländer - Bewertung?


Erstellt am: 15.07.20 18:07

Alessandro10.08.20 07:50
das Fehlerbild interpretierst du nach wie vor falsch
auf Bild 2 und 3 wurde nix geschweißt, deswegen kanns auch keine "Schweißdrahtspritzer-Anhaftung" sein
Typ1234510.08.20 08:03
Ich habe zum Glück noch gar nichts bezahlt . Jetzt hätte er die Möglichkeit weiter mit mir nach einer konstruktiven Lösung zu suchen, was ich ihm angeboten habe. Stattdessen beharrt er darauf, dass seine Arbeit komplett innerhalb der Toleranzen liegt und droht mit seiner "Mahnabteilung". Bei einem 1800 Euro Gewerk hilft es mir leider auch nicht 20% zurückzuhalten, wenn mir dafür das Geländer in ein paar Jahren wegrostet und ich bis dahin auf diese stümpferhafte Überpinselung schauen muss.

Er hatte mir auch sofort die Emails weitergeleitet, in denen er einen Termin mit mir ausgemacht haben soll. Keine davon ging an mich oder meine Frau, sondern nur an unsere Nachbarin und die koordierende Baufirma. Außerdem stand dort nicht von einer Abnahme, es war nur eine Ankündigung wann denn seine Ausbesserungsarbeiten stattfinden.
Meine Nachbarn hat es übrigens nicht ganz so schwer erwischt, weil die Mängel nicht ganz so sichtbar sind, sondern eher auf hausabgewandten Kante vom Handlauf oder weiter unten. Die bekommen aber auch keinen Abnahmetermin angeboten.

Ich informiere mich jetzt mal, was ich für Optionen habe. Bisher habe ich in Erfahrung gebracht, dass ein Sachverständiger wohl etwa 400 Euro kosten würde und man die Kosten im Schadensfall vom Handwerker zurückfodern kann. Kann das jemand bestätigen und wo würdet ihr so jemanden suchen? Ich habe bei der IHK eine Liste gefunden wo die nach Spezialisierung aufgelistet sind. Dort gibt es einen im Bereich Schweißtechnik, ich denke das passt noch am besten.
11ant10.08.20 15:16
Alessandro schrieb:

@11ant das Fehlerbild interpretierst du nach wie vor falsch
Das ist bei einer Ferndiagnose nie ganz auszuschließen
Alessandro schrieb:

auf Bild 2 und 3 wurde nix geschweißt, deswegen kanns auch keine "Schweißdrahtspritzer-Anhaftung" sein
Mir ist ja auch schleierhaft, wie man das schaffen kann, so weit zu spritzen - eventuell von einem in der Werkstatt daneben stehenden Werkstück (?)
Bardamu10.08.20 15:42
ypg schrieb:

Untersteh Dich. Das ist nicht legal.
Was soll daran nicht legal sein?
Ich würde den Namen nennen wenn mir so ein Pfuscher diesen Blödsinn als Handwerk verkaufen will.
Ant11: Der Schweisser hat nichts verkehrt gemacht? Ich hatte vor 20 Jahren Ausbildungsbegleitend mehrere Schweisskurse bei der Handwerkskammer. Zwar im Autogenschweissen, aber dass das Pfusch ist sieht doch jeder.

Gibt es sowas wie ein Widerrufsrecht hier nicht?
Und wie ist diese "Abnahme" jetzt genau gelaufen, wusstet ihr Bescheid von dem Termin?
Bardamu10.08.20 18:20
11ant schrieb:

Deinen ganzen Geizschaden kriegst Du jetzt sowieso nicht mehr ausgebügelt - außer durch einen absolut unverhältnismäßigen und sinnlosen Vollaustausch (auf Deine Kappe und niemandes anderen sonst

???
Sehe ich anders. Verantwortlich für Schäden und auch für ordentliche Nähte ist ja der Hersteller. Unabhängig was er dafür verlangt.
Er kann ja nicht sagen, ich mach es für den und den Preis aber dafür bekommst du dann auch ein kapputtes Geländer.
Typ1234511.08.20 09:04
Die Baufirma konnte einen neuen Abnahmetermin am Freitag für uns und die Nachbarn organisieren. Mal schauen, ob er eher bereit ist seine Fehler einzusehen und was halbwegs ordentliches anbieten kann, wenn er seinen Kunden auch mal persönlich trifft. Optimistisch bin ich nicht.
Und die Baufirma macht mir auch nicht viel Hoffnung und macht mich nur darauf aufmerksam welche kosten auf mich zukommen, wenn ich vor Gericht gehe und unterliege. "Es wurden schon Geländer mit deutlicheren Macken abgenommen".
geländerabnahmetermin