Schutzstreifen wegen Abwasserleitung

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B

Blaine81

Hallo zusammen,

ich bin seit längerer Zeit ein Mitleser des Forums, habe jetzt aber auch einmal eine Frage:

Wir stehen kurz vor dem Kauf eines Baugrundstücks in einem Neubaugebiet direkt von eine Kommune und haben hierzu jetzt den Entwurf für den Kaufvertrag enthalten. In diesem ist eine Dienstbarkeit für das Grundstück vorgesehen in Bezug auf Abwasserleitungen und -schächte, die am Grundstücksrand (sowohl im Süden als auch Osten) verlaufen.

Hierfür ist ein Schutzstreifen mit einer Breite von 4 Metern vorgesehen, der weder bebaut noch bepflanzt werden darf, wenn der Zugang erschwert oder die Leitungen beeinträchtigt werden. Eine Bebauung ist sowieso nicht möglich, da der Bereich außerhalb des Baufensters liegt.

Was mir jetzt nicht klar ist ... Kann man an der Grundstücksgrenze dann einen Zaun errichten? Oder muss dieser dann außerhalb des Schutzstreifens errichtet werden? (was das Grundstück dann doch deutlich verkleinern würde). Wie sieht es hier dann mit einer Hecke aus?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
 
Musketier

Musketier

Reine Laienmeinung:

Wenn an der Leitung was ist, dann muß der Bagger ran, egal ob da eine Hecke oder Zaun steht.
Selbst wenn du den Zaun bauen um den 4m Streifen dürftest, dann müßtest du die Zufahrt gewährleisten, ansonsten würdest du ja den "Zugang erschweren".
 
K

klblb

Guest
Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen. Dazu gehört aber ein Gestattungsvertrag, der die Details regelt. Lass Dir Dienstbarkeit und Gestattungsvertrag zeigen!

In meinem Bestattungsvertrag steht zum Schutzstreifen folgendes:

Die in dem hier erwähnten Lageplan gekennzeichneten Geländestreifen beiderseits der Leitungsachse (nachfolgend auch Schutzstreifen genannt) dürfen nicht bebaut, nicht überlagert, nicht mit Bäumen, sondern, mit Ausnahme bereits vorhandener gärtnerischer Anlagen - nur mit Flachwurzlern bepflanzt werden. Ausgenommen von dem Verbot sind auch eine Toranlage, der Zaun bestehend aus Zaunpfosten, die bis zu einer Tiefe von 50 cm einbetoniert werden, befestigten und wasserundurch-lässigen Verkehrsflächen, Zuwegungen und Zufahrten inkl. Abwasserrinnen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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