Schlüsselfertigbau Angebot - Wie war das bei euch so?

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V3ctra

V3ctra

Hallo zusammen,
wir haben heute ein Festpreisangebot von unserem Favorisierten GU bekommen.
Wir waren jetzt schon auf zwei Präsentationen wo unser Haus gezeigt und unsere Wünsche in die Planung mit aufgenommen wurden.
Jetzt kam das Angebot und es sind soweit auch alle Wünsche und Anforderungen aufgeführt. Der Preis ist auch soweit in Ordnung. Aber leider fehlen die Grundrisse?! Anscheinend werden die erst nach Unterschrift heraus gegeben.
Aber was unterschreiben wir da jetzt? Das Angebot stellt doch meiner Meinung nach noch keinen rechtskräftigen Bauvertrag dar,oder? Es sind weder Zahlungsmodalitäten, Baubeginn noch sonstiges geklärt. Was ist jetzt wenn das Angebot zwar zusagt, der Bauvertrag aber auf Grund von irgendwas nicht zustande kommt? Kann man dann vom "Angebot" zurück treten?
Danke für eure Antworten.

Grüße
 
tomtom79

tomtom79

Wie keine Grundrisse? Ohne zumindest eine grobe Richtung würde ich auf ein Festpreis nichts geben.
Vor der Unterschrift sollte alles geklärt sein, Heizung, Bodenbeläge, Wände, Türe , Bäder "bodengleiche dusche" Schornstein alles was vorher nicht abgeklärt hast zahlst du später böse darauf.

Beispiel Fenster, du hast nur 10 willst aber 11 und dann darfst bluten

Steckdosen und Schalter sollte vorher auch schon von der Menge geklärt sein.

Usw
 
V3ctra

V3ctra

Hi Tomtom,
also die Details stehen alle im Angebot bzw. Bauleistungsbeschreibung. Das ist alles vorhanden. Ein Grundriss und wie das Haus auf dem Grundstück liegt existiert beim Architekten auf dem PC.
Aber es fehlen halt auch die ganzen vertraglichen Angelegenheiten wie z.B. Baubeginn, Zahlungsplan usw.
Ist das die Regel das man erst das Angebot unterschreibt und dann einen Bauvertrag erstellt? Ich denke die wollen vermeiden das man mit dem Grundriss einfach zu einem anderen Anbieter geht. Denn der Architekt hat schon ein paar Stunden in uns investiert.
 
T

Traumfaenger

Wir haben Werkvertrag, Bauleistungsbeschreibung, detaillierte Zusatzausstattung mit Typenbezeichnungen sowie alle Grundrisse von beiden Seiten (Anbieter und Käufer) unterzeichnet. Das kann ich auch nur dringend raten, denn selbst mit Zeichnungen kommt es später noch zu Diskussionen über die Ausführung. Ohne wird es bestimmt ganz spannend was da mal gebaut wird

Baubeginn ist abhängig vom positiven Bauantrag. Zahlungsplan ist aber im Werkvertrag geregelt.
 
U

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Nix unterschreiben und lass dich erst mal unabhängig beraten (Bauherren-Schutzbund oder Verband Privater Bauherren). So kaufst du die Katze im Sack.
 
Y

ypg

Er heißt Werkvertrag, auf dem es ankommt.
Da ist die Bauleistungsbeschreibung anhängig und das Haus wird mit Größe, Zimmeranzahl und Dachform benannt, ggf. auch mit Zeichnung als Grundlage.
Alle Vorverträge halte ich für überflüssig.


Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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