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Erstellt am: 26.11.2016 15:53

andimann 27.11.2016 12:54
Moin,
Nur damit ich es richtig verstehe: ihr sollte was unterschreiben ohne das die Unterlagen vollständig sind? Zeichnungen (bemaßt !!!!) sind eine Grundlage des Vertrages, wenn der GU die nicht vor Unterschrift rausrücken will, ist das mehr als nur bedenklich.

Gegenfrage: Würdest du ein Auto kaufen, was du noch nie gesehen hast, von dem du nicht mal ein Bild hast und der Verkäufer rückt noch nicht mal mit den Abmessungen raus? Klingt doch ziemlich absurd...

Viele Grüße,
Andreas

Curly 27.11.2016 17:36
bevor wir unseren Werkvertrag unterschrieben haben, hatten wir die kompletten Grundrisse vorliegen und haben auch schon mehrmals etwas daran geändert. Die Fenstergrößen haben wir vorher auch genau festgelegt. Wir waren bei mehreren Baufirmen und niemand wollte uns etwas ohne Grundrisse verkaufen.

LG
Sabine

V3ctra 27.11.2016 17:46
Hi, also die Grundrisse gibt es genau so wie alles andere. Wir haben das Haus auch schon in 3D auf unserem Grundstück liegen sehen. Aber dem schriftlichen Angebot liegen keine Grundrisse bei. Ich ruf unserem Bauberater morgen einfach mal an und frag Ihn wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt.
Grüße

ONeill 27.11.2016 20:48
Hallo,

wir haben die Grundrisse vor Unterschrift auch nicht ausgehändigt bekommen, was ich vollkommen okay finde, geplant war unser Haus natürlich grundsätzlich schon. Grundrisse, Außenfassade, Fenster, etc..

HilfeHilfe 28.11.2016 07:00
hallo auch wir hatten einen Festpreis, alles super geklappt + Mehrkosten Sonderwünsche. Wir haben aber auch Skizzen etc gesehen. Man kauft doch nicht was ohne zu sehen wie es aussieht

Peanuts74 28.11.2016 09:04
Wenn das Haus bzw. die Pläne fertig sind, Ausstattung geklärt usw., dann unterschreibt doch einfach einen Vertrag, in dem dann aber das alles drin ist und lasst Euch genau davon auch eine unterschriebene Kopie geben.
Dann ist doch alles klar?
Dass detaillierte Pläne nicht gern ausgehändigt werden, habe ich schon öfter gehört, selbst bei Küchenplanern.
Aber im Vertrag sollte ersichtlich sein, was Ihr bekommt und der GU hat ja dann auch Eure Unterschrift und kann sicher sein, dass Ihr mit ihm baut...
grundrisseunterschriftplänevertrag