W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schlüsselfertigbau Angebot - Wie war das bei euch so?


Erstellt am: 26.11.2016 15:53

Alex85 28.11.2016 09:21
Ich glaube es ist schon nachvollziehbar, dass man als Bauherr gerne mal den Grundriss unters Kopfkissen legt, ihn in Ruhe diskutiert, anderen Personen noch mal zeigt, bevor man auf "Kaufen" drückt.

Painkiller 28.11.2016 10:21
Naja es ist aber doch auch üblich das man nachdem man den Kaufvertrag unterschreibt immer noch die Möglichkeit hat den Grundriss zu ändern.

Ist ja nicht so das man mit Vertragsunterschrift auch gleich den Bauantrag unterschreibt. Ob am Ende die Wand weiter rechts, links oder ganz woanders steht ist für den Preis nicht unbedingt relevant.

Bei uns wurde selbst nachdem der Bauantrag durch war noch Kleinigkeiten geändert. Erst als der Statiker seine Berechnung durch hatte war für der Grundriss für Änderungen gesperrt.

V3ctra 28.11.2016 10:41
Painkiller schrieb:
Naja es ist aber doch auch üblich das man nachdem man den Kaufvertrag unterschreibt immer noch die Möglichkeit hat den Grundriss zu ändern.

Ist ja nicht so das man mit Vertragsunterschrift auch gleich den Bauantrag unterschreibt. Ob am Ende die Wand weiter rechts, links oder ganz woanders steht ist für den Preis nicht unbedingt relevant.

Bei uns wurde selbst nachdem der Bauantrag durch war noch Kleinigkeiten geändert. Erst als der Statiker seine Berechnung durch hatte war für der Grundriss für Änderungen gesperrt.

Das stimmt, so hat er uns das auch erzählt. Vielleicht sind wir auch etwas zu übervorsichtig und sollten auch ein wenig vertrauen haben.

Bauexperte 28.11.2016 11:38
Hallo,

ich denke, daß Du die Pferde scheu machst
V3ctra schrieb:

Jetzt kam das Angebot und es sind soweit auch alle Wünsche und Anforderungen aufgeführt. Der Preis ist auch soweit in Ordnung. Aber leider fehlen die Grundrisse?! Anscheinend werden die erst nach Unterschrift heraus gegeben.
Per Post? Seltsam das ....

Aber - ein Angebot ist weit entfernt davon, ein Werkvertrag zu sein. Es wird so sein, daß das Angebot als Anlage zum Werkvertrag hergenommen wird; incl. Grundrisse. Wie sonst willst Du sicher wissen, was genau Du gekauft hast?
V3ctra schrieb:

Aber was unterschreiben wir da jetzt? Das Angebot stellt doch meiner Meinung nach noch keinen rechtskräftigen Bauvertrag dar,oder? Es sind weder Zahlungsmodalitäten, Baubeginn noch sonstiges geklärt. Was ist jetzt wenn das Angebot zwar zusagt, der Bauvertrag aber auf Grund von irgendwas nicht zustande kommt? Kann man dann vom "Angebot" zurück treten?
Zunächst einmal finde ich es bedenklich, daß Du diese Fragen hier auf dem Forum stellen _mußt_. Ich hätte erwartet, daß Dich Dein möglicher Vertragspartner hinlänglich aufklärt!

Ein Angebot ist und bleibt ein Angebot; dies wird nicht unterschrieben, sondern wird Teil eines noch zu unterschreibenden Werkvertrages. _Bevor_ Du diesen allerdings unterzeichnest, solltest Du Dich inhaltlich mit den Buchstaben des Werkvertrages auseinandersetzen; ggf.. rechtsanwaltlich prüfen lassen, so Bedarf besteht. Erst, wenn Du alles verstehst, Angebot, Leistung + Preis für Dich stimmen, solltest Du unterschreiben

Grüße, Bauexperte

oleda222 28.11.2016 11:52
V3ctra schrieb:
Das stimmt, so hat er uns das auch erzählt. Vielleicht sind wir auch etwas zu übervorsichtig und sollten auch ein wenig vertrauen haben.

Doch, du solltest vorsichtig sein und vor allem bleiben. Dein potenzieller Vertragspartner kennt sich hoffentlich mit den Verträgen die er schließt gut aus, Du naturgemäß nicht. Da ist ein gesundes Maß an Skepsis durchaus angebracht.
V3ctra schrieb:
Das Angebot stellt doch meiner Meinung nach noch keinen rechtskräftigen Bauvertrag dar,oder? Es sind weder Zahlungsmodalitäten, Baubeginn noch sonstiges geklärt. Was ist jetzt wenn das Angebot zwar zusagt, der Bauvertrag aber auf Grund von irgendwas nicht zustande kommt? Kann man dann vom "Angebot" zurück treten?

Allein auf Grund dieses Absatzes solltest du dir selbst gegenüber vorsichtig sein und dir professionelle Hilfe holen um prüfen zu lassen, was du da unterschreibst.

Mit Annahme eines Angebots kommt ein Vertrag zustande (zwei übereinstimmende Willenserklärungen), ob dies bei Unterschrift des o.g. Angebots bereits der Fall ist (also Annahme durch dich), hängt vom textlichen Inhalt ab. Wenn dadurch ein Vertrag zustande gekommen ist, verschlechtert sich deine Verhandlungsposition für einen detaillierten Vertrag natürlich erheblich.

Auf dem Dokument muss NICHT "(Werk)vertrag" stehen um ein Vertrag zu sein! Und nur weil vielleicht "(Werk)vertrag" darauf steht, muss es auch kein für dich besserer Vertrag sein.

V3ctra 28.11.2016 12:13
Bauexperte schrieb:
Hallo,

ich denke, daß Du die Pferde scheu machst


Per Post? Seltsam das ....

Aber - ein Angebot ist weit entfernt davon, ein Werkvertrag zu sein. Es wird so sein, daß das Angebot als Anlage zum Werkvertrag hergenommen wird; incl. Grundrisse. Wie sonst willst Du sicher wissen, was genau Du gekauft hast?


Zunächst einmal finde ich es bedenklich, daß Du diese Fragen hier auf dem Forum stellen _mußt_. Ich hätte erwartet, daß Dich Dein möglicher Vertragspartner hinlänglich aufklärt!

Ein Angebot ist und bleibt ein Angebot; dies wird nicht unterschrieben, sondern wird Teil eines noch zu unterschreibenden Werkvertrages. _Bevor_ Du diesen allerdings unterzeichnest, solltest Du Dich inhaltlich mit den Buchstaben des Werkvertrages auseinandersetzen; ggf.. rechtsanwaltlich prüfen lassen, so Bedarf besteht. Erst, wenn Du alles verstehst, Angebot, Leistung + Preis für Dich stimmen, solltest Du unterschreiben

Grüße, Bauexperte

Also, ein Telefonat schafft manchmal Klarheit.
Das Angebot ist wirklich nur ein Angebot und kein Vertrag, es muss aus nichts unterschrieben werden. Wenn wir jetzt sagen wir wollen mit Ihnen bauen wird auf Grundlage des Angebotes ein Vertrag erstellt mit allen drum und dran.
Es kann durch aus sein das unser Bauberater das auch gesagt hat aber es aufgrund der Information Flut untergegangen ist.
Den eigentlichen Vertrag werde ich vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen. Grüße und vielen Dank für eure Antworten.
werkvertraggrundrissbauantragvertragspartner