ᐅ Schlüsselfertig-Festpreis während Corona fix oder Kostenerhöhung?
Erstellt am: 17.04.2021 12:30
MichaelLJ 17.04.2021 12:30
Moin zusammen!
Wir haben einen schlüsselfertigen Festpreisvertrag für den Bau eine Einfamilienhaus unterschrieben. In den nächsten 1 bis 2 Wochen soll der erste "Spatenstich" beginnen.
Unser Vertrag nebst Bausbeschreibung sieht keine Sonderklauseln etwaiger Kostenerhöhungen vor. Es wird ein Bau zum Festpreis genannt.
Wir haben nun vor Zwei Wochen ein "allgemeine Informationen" bekommen in der erklärt wird, dass die Kosten im gesamten Baubereich unvorhergesehen gestiegen sind und man von Unternehmensseite aus bestrebt ist die Kostenerhöhungen für uns so niedrig wie möglich zu halten. Dann würden noch Bauverzögerungen aufgrund von Infektionen genannt etc.
Frage:
Sind Kostenerhöhungen trotz Festpreis ohne weitere vertragliche Ausnahmen zulässig ?
Das wäre ja so, als würde ich meinen Klienten entgegen der Vereinbarung eine höhere Rechnung schreiben würde, weil die Butter teurer geworden ist.
Viele Grüße
Michael
Wir haben einen schlüsselfertigen Festpreisvertrag für den Bau eine Einfamilienhaus unterschrieben. In den nächsten 1 bis 2 Wochen soll der erste "Spatenstich" beginnen.
Unser Vertrag nebst Bausbeschreibung sieht keine Sonderklauseln etwaiger Kostenerhöhungen vor. Es wird ein Bau zum Festpreis genannt.
Wir haben nun vor Zwei Wochen ein "allgemeine Informationen" bekommen in der erklärt wird, dass die Kosten im gesamten Baubereich unvorhergesehen gestiegen sind und man von Unternehmensseite aus bestrebt ist die Kostenerhöhungen für uns so niedrig wie möglich zu halten. Dann würden noch Bauverzögerungen aufgrund von Infektionen genannt etc.
Frage:
Sind Kostenerhöhungen trotz Festpreis ohne weitere vertragliche Ausnahmen zulässig ?
Das wäre ja so, als würde ich meinen Klienten entgegen der Vereinbarung eine höhere Rechnung schreiben würde, weil die Butter teurer geworden ist.
Viele Grüße
Michael
Bookstar 17.04.2021 12:34
Festpreis ist Festpreis. Das Risiko hat zu 100% der GU zu tragen. Bei so einem Bau hat ein GU ungefähr eine 10% Marge drin, also im Schnitt sage ich mal 50.000 Euro. Das kann er schon noch kompensieren, aber schön ist es nicht!
MichaelLJ 17.04.2021 12:54
Bookstar schrieb:
Festpreis ist Festpreis. Das Risiko hat zu 100% der GU zu tragen. Bei so einem Bau hat ein GU ungefähr eine 10% Marge drin, also im Schnitt sage ich mal 50.000 Euro. Das kann er schon noch kompensieren, aber schön ist es nicht!Danke für die Rückmeldung.
Macht dennoch eine Rechtsberatung, nur zur Sicherheit, bei einem FA Sinn ?
Der Bauvertrag sieht maximal Bauverzögerungen aufgrund von Witterungen vor. Ich bin froh, dass wir eine kleine Konventionalstrafe im Vertrag stehen haben, falls sich der Bau verzögert.
ypg 17.04.2021 13:03
MichaelLJ schrieb:
Sind Kostenerhöhungen trotz Festpreis ohne weitere vertragliche Ausnahmen zulässig ?Schau doch erstmal in die geduldigen AGBs und ins Kleingedruckte.
MichaelLJ 17.04.2021 13:09
ypg schrieb:
Schau doch erstmal in die geduldigen AGBs und ins Kleingedruckte.Guter Hinweis mit den AgB. Allerdings wird im Vertrag darauf nicht Bezug genommen und im Vertrag steht auch nichts etwaiges Kleingedrucktes. Auch nicht in der Baubeschreibung.
Ysop*** 17.04.2021 15:08
Ich finde die Situation gerade echt schwierig. Man stelle sich vor, der gu geht insolvent aufgrund der Preissteigerung, für die er das volle Risiko hat
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