W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau


Erstellt am: 03.05.20 21:30

rainario105.05.20 20:54
Danke für eure Meinungen/ Beiträge, (v.a. für die ausführliche Nachricht von MayrCh).

In den Vertrag wollte der 0815 Hersteller sich das nicht diktieren lassen... da war wie gesagt dann die Rede von "der Möglichkeit mit Zusatzmaßnahmen" einen verbesserten Schallschutz innerhalb des Gebäudes zu erreichen (Diamantplatte und schallentkoppelte Decke). Also ohne eigenen Architekten.

Keine Detail- Angabe zur nachbarschaftlichen Kommuntrennwand bzgl. Schallschutz. Brandschutzklasse F 90 B.
Da zwei Haushälften gebaut werden (also zwei Wände "aneinander" und dazwischen die Kommunwand) sei das "in jedem Fall ausreichend schalldicht". Ist hinterher halt alles Schall und Rauch und dann ist es zu spät, deswegen reite ich da so darauf rum.

Ich kann leider als Laie die Kompetenz der Planer wirklich nicht einschätzen, deswegen könnte der Ansatz mit dem Akustiker durchaus Sinn machen. 5000 Euro mehr machen das Kraut dann auch nicht mehr fett. Interessanter Hinweis!

Ich suche noch jemanden, der so etwas selbst schon gemacht hat:
Holzständerbauweise mit externem Bauakustiker optimieren lassen (wenn ja, mit wem etc)?

War schon mal jemand so "verrückt"? Ist das womöglich vollkommen übertrieben?
Ich will sicherstellen, dass das am Ende ganz ohne "Zähneknirschen" im Alltag erlebbar ist.
Schließlich werde ich aller Voraussicht nach (optimistisch gedacht) noch ca 30 bis 50 Jahre dort leben.
Schallwahrnehmung ist sicher auch subjektiv, deswegen möchte ich gern messbar gute Ergebnisse gewährleisten. Das ist gar nicht so einfach beim Fertighausbau mit Holzständerbauweise, oder?

Mein Vater wohnt in einer massiven Doppelhaushälfte und bei ihm wurden bzgl. Schallschutz grobe Fehler begangen, die kann man jetzt nicht mehr bzw. schwer ausbügeln (wie ihr ja auch geschrieben habt), da offenbar eine gemeinsame Kellerbodenplatte oder aneinanderliegend gebaut wurde... (wie auch immer).

Am Ende ist neben der professionellen Planung auch die richtige Ausführung wichtig... da sind wir uns einig... was wiederum heißt, dass hinterher/ oder besser während der Bauphase jemand die korrekte Ausführung der richtigen Planung begleiten muss ("mein" Bauakustiker).
Macht der Fertighaushersteller das denn überhaupt mit?

Wenn man gemein wäre, könnte man mir sagen:
dann Bau doch gleich ein Massivhaus und gut is

PS: zur Einhaltung der 4100 SST II hat der BGH laut Wikipedia übrigens auch zu Eigentumswohnungen geurteilt:

Mit einer weiteren Grundsatzentscheidung setzt der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auch für Eigentumswohnungen fort (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 2009 – VII ZR 54/07). Analog zur Doppelhaushälfte können dabei die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik für eine Wohnung angesehen werden, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen soll. Dabei macht das Gericht deutlich, dass allein der Verweis auf die DIN 4109 in der Leistungsbeschreibung nicht für deren wirksame Vereinbarung als vertraglich geschuldeter Schallschutz ausreicht. Vielmehr muss der Unternehmer, der von den üblichen Qualitäts- und Komfortmaßstäben für Wohnungen abweichen möchte, den Erwerber zusätzlich hinreichend über die Folgen der einfachen Schallschutzbauweise für die spätere Wohnqualität aufklären.[7]

Mich wundert es, dass ich dazu sonst so wenig finde. Das ist doch sicher häufiger ein Thema (ala "Pfusch am Bau").
nordanney05.05.20 21:00
rainario1 schrieb:

Mich wundert es, dass ich dazu sonst so wenig finde.
Grund: Solche Gedanken macht sich kaum jemand in der Tiefe. Außerdem kommen Lärmthemen im Einfamilienhaus-Bereich kaum vor (höchstens an Autobahnen, Zugstrecken oder Flughäfen). 99% der Häuser genügen den Ansprüchen der Bewohner, ohne ein riesiges Rad zu drehen.
Deshalb ist Dein 08/15 Hersteller auch schon genervt.
rainario105.05.20 21:12
Ach, ich finde der Hersteller hat ganz gut reagiert. Sicher war ich nervig, aber es geht schließlich um eine Investition fürs Leben.

Zu einem gewissen Wohnkomfort gehört für mich auch ein vernünftiger Schallschutz. Die Normen und die Urteile des BGH geben diesen sogar vor.
Insofern versuche ich weiterhin den mutmaßlichen Widerspruch Holzständerbauweise und Schallschutz nach 4100 SST II bzw gar 4100 SST III aufzulösen.

Vielleicht ist das penibel, aber ich finde es wichtig. Und ich will hinterher schon stolz sagen können: da schau her, Holzständer kann auch Schallschutz. Die Frage is sicher zu welchem Preis... aber widmen wir uns wieder den Fragen oben
MayrCh06.05.20 08:27
rainario1 schrieb:

Keine Detail- Angabe zur nachbarschaftlichen Kommuntrennwand bzgl. Schallschutz. Brandschutzklasse F 90 B.
Material? Ich gehe mal nicht davon aus, dass das auch ne Holzständerwand werden soll, eher Poroton/Kalksandstein. Alles andere wäre - ungewöhnlich.
rainario1 schrieb:

Ich suche noch jemanden, der so etwas selbst schon gemacht hat:
Holzständerbauweise mit externem Bauakustiker optimieren lassen (wenn ja, mit wem etc)?
rainario1 schrieb:

Macht der Fertighaushersteller das denn überhaupt mit?

Als ich noch in der Branche tätig war, hab ich mal einen Mehrfamilienhaus und Reihenhaus-Holzbau begleitet, v.a. in der Planungsphase. Das war allerdings Bauträgerseitig in Kooperation mit den Architekten; dass du bei nem 0815-Steller nen Externen in die Grundriss-, Produktions-, Ausführungs- und Werkplanung bekommst, würde ich jetzt stark bezweifeln. Das Stellen kannst du zwar begleiten lassen, hast dann aber nur wenig Möglichkeiten, den Schindluder, der so im Werk betrieben wird zu erkennen und darauf Einfluss zu nehmen.
rainario1 schrieb:

da offenbar eine gemeinsame Kellerbodenplatte oder aneinanderliegend gebaut wurde
Durchgehende Trennfuge ist natürlich das A und O. Von OK Fundament bis Dachhaut.
rainario1 schrieb:

dann Bau doch gleich ein Massivhaus und gut is
Dann Frag ich mal andersrum, wo siehst du die Vorteile eines DH in Holzständerbauweise?
rainario108.05.20 08:36
MayrCh schrieb:

Dann Frag ich mal andersrum, wo siehst du die Vorteile eines DH in Holzständerbauweise?

Das würde ich hier gar nicht weiter vertiefen wollen (u.a. die Erreichung des KfW40 Standards quasi aus dem Stand).

Also teilst du meine Befürchtung, dass ein Externer bei dem Fertighaushersteller ohne weiteres eingreifen kann/ darf.

Allerdings bin ich noch auf etwas anderes gestoßen:
ein Zertifikat für nachhaltiges bauen der DGNB.
Das enthält auch Kriterien zum Schallschutz und der Hersteller ist Mitglied bei der DGNB.
Demnach würde ein Auditor mit dem Hersteller in Kooperation arbeiten (müssen).
Es gibt dieses Zertifikat in drei Stufen (Gold, Silber, bronze... wie bei den Jugendspielen.)

Hat dazu schon jemand Erfahrungen gesammelt?
nordanney08.05.20 09:12
DGNB-Zertifizierungen kannst Du fürs private Einfamilienhaus knicken (da geht es im Wesentlichen um Nachhaltigkeit). Außer Mehrkosten kein Gewinn.
Im gewerblichen Bereich (Bürohäuser, Logistik etc.) sehr interessant.
dgnbdin 4109schallschutzholzständerbauweisesstarchitektenbauakustikerdoppelhaushälftefertighausherstellerbgh