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ᐅ Sauna im Garten in Bayern - Abstand Nachbargrundstück


Erstellt am: 13.03.21 16:44

Antonio290813.03.21 16:44
Hallo zusammen,

Meine Frau wünscht sich auf unserem Grundstück eine kleine Sauna. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut aber Mitte des Jahres sollte der Baubeginn sein. Jetzt kommen immer mehr Fragen und Wünsche auf unter anderem eben die Sauna Verwirklichung 🙂
Sauna sollte bis max 3 Personen groß sein.

Jetzt zu meiner Frage, kann /darf ein kleines Sauna Häuschen am Grundstücksrand zum Nachbarn stehen?
Normal gelten ja 3 m Abstand für das Haus zum Nachbargrundstück. Aber zB die Garage steht unmittelbar an der Grundstücks Grenze zum Nachbarn.
Und darf die Sauna über der Baugrenze lt. Bebauungsplan stehen?

Gerne kann ich auch ein Foto teilen mit der Grundstücks Ansicht.

Viel Glück
Schimi179113.03.21 17:23
Das wird bestimmt interessant, da ich ähnliches für die Zukunft plane 🙂
Bitte viele Bilder machen.
Viel Erfolg!!
ypg13.03.21 17:37
Ich hab ähnliches vor einer Stunde in diesem Forum geschrieben: innerhalb des Baufensters Randbebauung bis zu x Meter (siehe Landesbauordnung) gesamt erlaubt. Außerhalb der Baugrenze ist meines Wissens ein Abstand von 3 Metern einzuhalten. Kleine Bretterbuden für Gartengeräte laufen unter Toleranz, eine Sauna mit Feuerungsstätte nicht mehr. Unter Nachbarschaft gilt Rücksichtsnahme. Davon kann man nicht ausgehen, wenn direkt am Nachbarszaun eine Plapper- und Klatschfläche geschaffen wird.
Schimi179113.03.21 17:43
Internet:

"Wann die Grenzbebauung erlaubt ist
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende „Musterbauordnung“ (MBO). Diese beinhaltet keine verbindlichen Vorschriften, sondern soll den einzelnen Ländern lediglich als Richtlinie dienen.

In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Aber Vorsicht! In einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.

Unter diesen Bedingungen darf Ihr Gartenhaus laut MBO direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden:
  • Es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten (Definition Feuerstätte: bauliche und ortsfeste – aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte – Anlagen, in denen durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugt wird.).
  • Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 Meter.
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze beträgt maximal 9 Meter.
Erfüllt Ihr Gartenhaus diese Anforderungen nicht, muss in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden."

Gemäß der obigen Definition zählt ein elektrisch betriebener Sauaofen nicht als Feuerstätte.
Anm: dann sollte dieses doch auch für die Wellblechhütte im entsprechenden Thread gelten.
Antonio290813.03.21 18:06
Schimi1791 schrieb:

Gemäß der obigen Definition zählt ein elektrisch betriebener Sauaofen nicht als Feuerstätte.
Anm: dann sollte dieses doch auch für die Wellblechhütte im entsprechenden Thread gelten

Das klingt ja schon mal ganz gut. Sauna soll bei uns elektrisch betrieben werden 🙂
Bookstar13.03.21 20:26
Ich rate dir zu einer Wärmekabine im Bad, dann brauchst du die Sauna im Garten vielleicht gar nicht mehr. Eine Wärmekabine hat nur Vorteile ggü. einer klassischen Sauna, ist viel besser 🙂.
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