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ᐅ Rollladen Zwangsentriegelung an einem Fenster vorgeschrieben?


Erstellt am: 28.06.16 13:12

fraubauer28.06.16 13:12
Guten Tag.

Ich habe folgendes Problem.

Meine Fenster und Balkontür sind mit elektrischen Rollläden ausgerüstet. (Habe ETW in Mehrfamilienhaus. Wurde Schlüsselfertig gebaut)
Nun hat bei der Abnahme der Wohnung ein Gutachter gesagt, dass das Küchen-Fenster oder die Balkontür
eine Notentriegelung haben muß. Es könnte der Strom ausfallen, und im Notfall würde man die Rollläden
nicht öffnen können. Weil, wenn das Feuer im Gang (ich habe meine Whg im OG) wütet, könnte ich weder den Rauch ablassen, noch auf den Balkon flüchten. Mein Küchenfenster geht zum Balkon.

Also entweder per Handkurbel (dann muß der Rollladenmotor ausgetauscht werden. Funk geht dann natürlich nicht mehr) oder per Akku (gibt es bei meinem Rollladenhersteller gar nicht).
Dies habe ich auch dem Rollladenbauer gesagt.
Dieser weiß von keiner Vorgabe oder Vorschrift.

Natürlich möchte ich keine Probleme u.a. mit der Hausrat/Gebäudeversicherung etc. haben, sollte dieser Fall eintreten.

Wer kann mir verbindlich sagen, ob ich wirklich ein Fenster mit einer Notentriegelung ausstatten lassen muß?
Und wer muß die Kosten der Umrüstung tragen? Das muß doch -falls vorgeschrieben- der Rollladenbauer wissen!
Mein Bauträger hat dies auch erst bei der Abnahme vom Gutachter erfahren. So könnte er uns zuvor gar nicht warnen...

Bin ganz schön verzweifelt...

Vielen Dank
erika
Mycraft28.06.16 13:35
Naja du brauchst einen zweiten Rettungsweg...wie genau du das anstellst ist dir überlassen...
fraubauer28.06.16 13:49
Mycraft schrieb:
Naja du brauchst einen zweiten Rettungsweg...wie genau du das anstellst ist dir überlassen...

Aber ist das nicht die Aufgabe vom Bauträger, welcher mir die ETW ja schlüsselfertig verkauft hat????
toxicmolotof28.06.16 14:56
Also wenn in meiner Wohnung oder im Flur irgendwas brennen würde, würde mich der Plastikrollladenpanzer mal sowas von gar nicht aufhalten.

Das Ding ist in weniger als einer Minute sowas von offen. Ohne Strom, Akku oder Handkurbel.
Bauexperte28.06.16 15:08
Hallo Erika,
fraubauer schrieb:

Nun hat bei der Abnahme der Wohnung ein Gutachter gesagt, dass das Küchen-Fenster oder die Balkontür eine Notentriegelung haben muß. Es könnte der Strom ausfallen, und im Notfall würde man die Rollläden nicht öffnen können.
Richtig.
fraubauer schrieb:

Und wer muß die Kosten der Umrüstung tragen? Das muß doch -falls vorgeschrieben- der Rollladenbauer wissen! Mein Bauträger hat dies auch erst bei der Abnahme vom Gutachter erfahren. So könnte er uns zuvor gar nicht warnen...
Dein BT schuldet Dir den ordnungsgemäßen Gebrauch der ETW - wie er sich mit seinem Sub, dem Fensterbauer, einigt, kann Dir egal sein.

Dein BT hätte das wissen müssen; es gilt auch in Bayern die Rettungswege/Geschoss einzuhalten!

Grüße, Bauexperte
ypg28.06.16 16:18
fraubauer schrieb:
Aber ist das nicht die Aufgabe vom Bauträger, welcher mir die ETW ja schlüsselfertig verkauft hat????

Es kommt darauf an, wer die Rollläden bei wem in Auftrag gegeben hat.
Hast Du die Rollläden als Extraausstattung beim BT bestellt, ist er auch in der Pflicht, für den 2. Rettungsweg zu sorgen.
Wenn Du Dir aber selbst einen Rollladenbauer gesucht hast und ihm den Auftrag erteilt hast, wäre der BT nicht in der Pflicht, da er für den zweiten R-Weg gesorgt hat, Du aber nachträglich etwas verändern ließest.
Allerdings müsste der R-Bauer diese Problematik kennen, er baut diese Teile ja nicht zum ersten Mal.

Das wäre meine Meinung dazu, halbes Bauchgefühl, halbe Logik
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