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ᐅ Rollladen Zwangsentriegelung an einem Fenster vorgeschrieben?


Erstellt am: 28.06.2016 13:12

Otus11 30.06.2016 11:18
sirhc schrieb:
Da kommen mir einige Anschlussfragen in den Kopf. Was ist ein Aufenthaltsraum? Nur Wohnbereich oder auch Schlafbereich? Was ist mit einem Partyraum im Keller, oder allgemein unterirdischen Aufenthaltsräumen ohne Fenster?.

Die Antwort liefert die Bauordnung, in NRW in § 2 Abs.7:

(7) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

Ob ein Raum diese Eignung besitzt, hängt im Wesentlichen mit Anforderungen hinsichtlich der Raumgröße, der Raumhöhe (z.B. im Dachgeschoss), der Belichtung und der Belüftung zusammen. Hierzu finden sich in den jeweiligen Bauordnung entsprechende Festsetzungen, weiter hinten.

Bieber0815 30.06.2016 11:46
Bauexperte schrieb:
Ich kann aus meinem Job erklären, daß jedweder BA keine Genehmigung seitens der Behörde erhält, wenn der 2. Rettungsweg nicht via Kurbel - wenn originär elektrische Rollläden verbaut werden sollen - gewährleistet ist.
In Sachsen-Anhalt kenne ich mindestens ein real existierendes Einfamilienhaus mit zwei Geschossen und rundherum elektrisch betriebenen Rollläden ohne Rückfallposition (Akku oder Handbetrieb). Ich bin sicher, es gibt noch mehr solcher Fälle. Ich kann im Moment nicht sagen, ob der Rollladen und/oder die elektrische Bedienung im genehmigungsverfahren eine Rolle spielten. Eine Baugenehmigung liegt jedenfalls vor; es ist kein Schwarzbau .
Caspar2020 schrieb:
Ich denke aber das wichtigste Info ist aber: "Zumindest sollten Bauherren dahin gehend beraten werden, zur Steigerung ihrer eigenen Sicherheit entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Die Frage ist doch, welche Vorkehrungen das sein sollen. IMHO(!) ist ein Kurbel- oder Gurtbetrieb im Notfall sowieso zu langsam (Gurt geht vielleicht noch, wenn man Kraft hat, Kurbel geht gar nicht). Handelsübliche (Kunststoff-)Rollläden lassen sich jedoch m.E. recht gut heraus drücken, man sollte nur aufpassen, dass man nicht gleich rausfällt dabei.

Übrigens sollte das Verhalten in Notfälle immer wieder geübt werden (ich kenne keinen(!), der das privat tut).

Ganz ängstliche Naturen lassen am zweiten Fluchtweg den Rollladen besser weg.

Bauexperte 30.06.2016 11:54
Bieber0815 schrieb:
In Sachsen-Anhalt kenne ich mindestens ein real existierendes Einfamilienhaus mit zwei Geschossen und rundherum elektrisch betriebenen Rollläden ohne Rückfallposition (Akku oder Handbetrieb).
Das mag sein - ich arbeite nicht in Sachsen-Anhalt, sondern gemütlich vor der Haustüre und nur für diesen Bereich kann ich verlässliche Angaben in Sachen 2. Rettungsweg aus der Praxis heraus machen.

Ich finde diese unterschiedliche Praxis in D sowieso alles andere, als prall. Hier dürfte es - wenn es mir nach geht - gerne zu einheitlichen Standards kommen.

Grüße, Bauexperte

ypg 30.06.2016 11:56
sirhc schrieb:
Da kommen mir einige Anschlussfragen in den Kopf. Was ist ein Aufenthaltsraum? Nur Wohnbereich oder auch Schlafbereich? Was ist mit einem Partyraum im Keller, oder allgemein unterirdischen Aufenthaltsräumen ohne Fenster? Brennts auf der Treppe, ist man verloren. Warum sind Keller also überhaupt erlaubt?

Durch Kunststoffrollladen ist man in 2 Sekunden durchgelaufen, so schnell ist kein Motor und keine Kurbel.

Wir sind im Moment in Gesprächen mit einem Fensterbauer, ich werde da mal in der Richtung nachfragen. Im Gegensatz zu Hessen und Hamburg ist es für NRW ja nicht eindeutig formuliert.

In Kürze:
Der Begriff Aufenthaltsraum ist klar definiert, einfach mal googeln. Ein Schlafzimmer sowie auch ein Büro ist auch ein Aufenthaltsraum. Im Keller ist ein Raum ein Aufenthaltsraum, wenn es eben diesen 2. RW gibt, ein Fenster in ausreichender Größe und eine Heizung. Ich glaube, Höhe des Raumes ist auch definiert.
Ausbauten, die intern später erfolgen, zB ein Abstellraum im Keller wird zu einem Partykeller, macht den Raum nicht automatisch zu einem Aufenthaltsraum, da handeln die Benutzer dieses Raumes fahrlässig auf ihre eigene Gefahr.

sirhc 30.06.2016 12:02
Nehme ich beispielsweise den Partyraum:
30 qm, 2,35m Raumhöhe, angeschlossen an Heizung und Lüftung, Belichtung allerdings nur künstlich... könnte die Belichtung der ausschlaggebende Punkt sein, dass es kein Aufenthaltsraum ist.

Dann wäre da aber noch das Gästezimmer:
12 qm, 2,35m Raumhöhe, angeschlossen an Heizung und Lüftung, "richtiges" Fenster in Kombination mit Abböschung. Einziger Weg aus KG nach EG ist das Treppenhaus, es gibt keine Kelleraußentreppe. Würde für mich als Laie jetzt bedeuten: das ist ein Aufenthaltsraum, der Rollladen da braucht zusätzlich Handbetrieb oder Akku.

Oder aber 2,35m Raumhöhe sind grundsätzlich zu niedrig und das Thema ist erledigt.

ypg 30.06.2016 12:42
sirhc schrieb:
Nehme ich beispielsweise den Partyraum:
30 qm, 2,35m Raumhöhe, angeschlossen an Heizung und Lüftung, Belichtung allerdings nur künstlich... könnte die Belichtung der ausschlaggebende Punkt sein, dass es kein Aufenthaltsraum ist.

Dann wäre da aber noch das Gästezimmer:
12 qm, 2,35m Raumhöhe, angeschlossen an Heizung und Lüftung, "richtiges" Fenster in Kombination mit Abböschung. Einziger Weg aus KG nach EG ist das Treppenhaus, es gibt keine Kelleraußentreppe. Würde für mich als Laie jetzt bedeuten: das ist ein Aufenthaltsraum, der Rollladen da braucht zusätzlich Handbetrieb oder Akku.

Oder aber 2,35m Raumhöhe sind grundsätzlich zu niedrig und das Thema ist erledigt.

Bei uns in Nds sind 2,35 Höhe immer noch ausreichend - zumindest habe ich das noch in Erinnerung, da wir im Schlafzimmer und Bad nur dieses Maß haben und ich das ergoogelt habe. Wie das bei Euch ist? keine Ahnung.
Künstliche Beleuchtung ersetzt keine Tageslichtbeleuchtung*
Und ein richtiges Kellerfenster mit Abböschung davor kann als 2. Rettungsweg benutzt werden.

*Ganz sicher bin ich mir nicht, da mal irgendwann angelesen, und ich weiss jetzt nicht, ob ich mir das alles gemerkt habe
aufenthaltsraumraumhöhebelichtungrollladenheizungbauordnungrolllädenkurbelrettungswegschlafzimmer