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ᐅ Rohbaufirma sagt einen Tag nachdem Tiefbau begonnen wurde ab!


Erstellt am: 06.02.18 11:17

ensi198106.02.18 11:17
Ich bin gerade etwas verzweifelt.

Gestern haben, wie gemeinsam mit Roh- und Tiefbauer vereinbart, die Tiefbauarbeiten auf unserem Grundstück begonnen. Heute Morgen jedoch bekomme ich von meinem Architekten den Anruf, das der Rohbauer per E-Mail dem Tiefbauunternehmen mitgeteilt hat, dass er nächste Woche nicht kommen wird und nun keine Zeit mehr hat für unser Bauvorhaben.

Der Tiefbauer hat nun natürlich seine Arbeiten unterbrochen, für heute angeforderte Fahrzeuge zur Aushubabfuhr abbestellt und die Baustelle verlassen.

Jetzt bin ich doch etwas ratlos und weiß auch nicht in wie weit der Rohbauer verpflichtet ist seine Arbeiten durchzuführen ... telefonisch ist die Firma aktuell nicht erreichbar.

Jemand sowas schonmal miterlebt und kann mir Tipps oder Ratschläge geben ?

Ich habe Gottseidank nen sehr engagiertes Planungsteam mit großartigem Bauleiter der nun vermutlich alle Hebel in Bewegung setzen wird für Ersatz zu sorgen.
ruppsn06.02.18 11:25
Normalerweise gibt es doch für sowas Verträge, die das regeln. Nennt sich Werkvertrag, falls Du mit Architekt und Einzelvergabe baust. Da steht doch hoffentlich drin, wann Baubeginn und -ende ist und was bei Verzug passiert. Sollte er vertragsbrüchig werden, ggf. juristische Hilfe holen, prüfen inwieweit er sich schadensersatzpflichtig macht und dann schauen wie man weitermacht.

Gibt es denn eine Begründung? „Keine Zeit mehr“ klingt danach, das Zeitverzug entstand, d.h. ursprünglich auf der Zeitachse anders geplant wurde. Ist das so?
ensi198106.02.18 11:33
Vielen Dank für die Antwort.
Ne wir sind genau im Zeitplan. Haben uns Anfang Januar zusammen auf der Baustelle getroffen und einen Tiefbautermin für ca. die Woche um 08.02. vereinbart (je nach Wetter- und das war gut). Der Rohbauer hat da noch gesagt es passt alles super ... er könne jederzeit loslegen.

Eine Begründung ist Mangels Kontaktaufbau aktuell nicht zu bekommen.

Wir bauen nach Einzelvergabe. Er hat die schriftliche Zusage zu seinem Angebot damals von mir erhalten. War eigentlich bisher alles gut. Und der Rohbauer hatte auch einen sehr guten Eindruck auf uns gemacht.
ruppsn06.02.18 11:39
Hm, sorry wenn ich nochmal nachfragen muss. Habt ihr jetzt einen Werkvertrag, in dem Beginn, Dauer und solche Dinge wie Schadenersatzansprüche bei Verzug, Schlechtwetterregelung etc. geregelt werden. Das ist nochmal was Anderes als das Angebot, was zu einer Ausschreibung zurückkam... haben eure Architekten denn sowas nicht aufgesetzt und dafür gesorgt, dass ohne Vertragsgrundlage nicht gebaut wird?
ensi198106.02.18 11:47
Ich muss zugeben sowas haben wir nicht. Entweder ich bin jetzt etwas naiv aber mir war bisher nicht bewusst, dass hierfür ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden muss. Eigentlich haben wir nur die Beauftragung nach Ausschreibung und die persönlichen Gespräche.
ensi198106.02.18 11:52
Gerade nochmal nachgeschaut. Vereinbart wurde Angebot, Aufmaß, Abrechnung und Gewährleistung nach den geltenden Bestimmungen der VOB neuste Fassung. Baubeginn war 31.01-15.02.2018.
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