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ᐅ Rohbaufirma sagt einen Tag nachdem Tiefbau begonnen wurde ab!


Erstellt am: 06.02.18 11:17

ruppsn06.02.18 13:08
ensi1981 schrieb:
Ich muss zugeben sowas haben wir nicht. Entweder ich bin jetzt etwas naiv aber mir war bisher nicht bewusst, dass hierfür ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden muss.
Also bewerten muss Du das für Dich selbst, ob das naiv war oder nicht. Ich für mich kann mich nur wundern, wie man bei den Summen, um die es beim Rohbau geht, ruhig schlafen kann ohne grundlegende Dinge dauerhaft nachvollziehbar für beide Vertragspartner schriftlich zu fixieren. Kleine Kontrollfrage: würdest Du denn so auch ein Auto kaufen? [emoji6]
Maria1606.02.18 13:49
Erst mal: es tut mir sehr leid für euch, dass der Start so negativ ist.

Wenn es ein Schriftstück gibt, in dem festgehalten ist, was gebaut werden soll, halte ich das erst mal für ein nachvollziehbares Dokument. Zumal wenn anscheinend (evtl. sogar schriftlich?) der Baubeginn festgehalten ist.
Klar wären Fristeegelungen/ Strafandrohungen usw. bei Verzug - gerade jetzt - schöner. (Sowas gab es bei uns auch nicht; wir sind zum Glück immer gut gefahren damit.)

Aber die Frage ist ja letztendlich, wie es jetzt weitergehen soll. Da würde ich ehrlich gesagt dazu raten, einen (Fach-)Anwalt einzuschalten und von ihm klären zu lassen, ob der Vertrag tatsächlich wirksam aufgehoben ist/ wie ihr ggf. rechtssicher aus dem Vertrag rauskommt, ob man Schadenersatz bei der Firma geltend machen kann (z. B. weil eine andere Firma für das gleiche Werk 10.000 mehr will oder erst in drei Monaten anfangen kann und ihr insgesamt damit bei den Nachfolgefirmen mehr zahlen müsst, Bereitstellungszinsen anfallen oder oder oder).

Ich wünsch euch gute Nerven und dass baldmöglichst alles gut wird!
ensi198106.02.18 14:54
VIelen Dank schonmal für die Infos.
Da es bei uns tatsächlich nicht üblich ist, Bauherren einfach so fallen zu lassen, hat erfreulicherweise eine andere Firma kurzfristig in 3-4 Wochen zugesagt. Sie war damals auch beteiligt an der Vergabe und hat kurz nach Abgabe aus terminlichen Gründen zurückgezogen. Da aber der Winter hier unten sehr gut war, sind sie nun eingesprungen 🙂 Das damalige Angebot bleibt bestehen ... wirklich tolle Firma 🙂
Es ist für diesen Rohbauer sogar in Ordnung wenn wir einen Werkvertrag machen, auch wenn er das tatsächlich nicht so häufig hat. Es scheinen schon mündliche Absprachen und schriftliche Beauftragungen nach Angebotsabgabe in der Regel ausreichend zu sein.

Daher werde ich auch dem Unternehmer der uns im Stich gelassen hat die Möglichkeit auf Schadenersatz uns gegenüber einräumen. Mal schauen was er dazu sagt. Immerhin gibt es genug Schriftverkehr und auch mehrere gemeinsame Gespräche inkl Zeugen. Ich denke nicht das man den einfach so damit entkommen lassen sollte oder ?
Nordlys06.02.18 15:07
Vertrag oder hin oder her. Wenn er nicht baut, baut er nicht. Das Ich bin im Recht macht kein Haus fertig.
Schadenersatz, na, dann beziffre den Schaden man schön. Hier bitte Anwalt statt Forum.
Ich sage Dir, Du hattest Glück. Glück, dass der nicht gebaut hat und das einer einspringt. Hätte er gebaut, wäre es Krampf geworden, denn er hat offenbar zu viel zu tun, zu wenig Leute. Und wenn ihm jetzt evtl. noch zwei Maurer gekündigt haben, weil Meier ihnen mehr gibt, dann bricht alles zusammen und er schmeisst Aufträge hin. Sieh es mal so.Karsten
Maria1606.02.18 15:12
Nochmal: klärt mit einem Anwalt, inwieweit der Vertrag mit der ersten Firma rechtssicher aufgehoben ist.
Worst Case wäre, dass ihr bei Firma 2 unterschreibt, also eine Verpflichtung eingeht und Firma 1 auf den Hinweis, dass ihr Schadenersatz wollt, plötzlich doch einfällt, dass sie für euch bauen könnte.


Edit: wenn ihr mit der 2. Firma zeitnah und vernünftig vorwärts kommt, freut mich das für euch. An Karstens Kommentar ist nämlich schon auch was dran...
ensi198106.02.18 15:12
: Tatsächlich habe ich die Sichtweise in betracht gezogen. Stimme dir da völlig zu.
Nichtsdestotrotz scheint hier die Rechtsauffassung des Bauunternehmers (sicher lukrativeres Angebot bekommen) etwas zweifelhaft zu sein.
Daher bin ich der Meinung man sollte sich das nicht so einfach gefallen lassen. Nach dem Motto "so mache ich das mit kleinen Bauherren" muss das nicht laufen.

: Erscheint mir sinnvoll. Werde ich tun.
vertragschadenersatzanwaltschriftlichrechtssicher