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ᐅ Rohbaufirma baut Keller kleiner als im Werksplan


Erstellt am: 28.01.2023 21:18

domino55 28.01.2023 21:18
Hallo zusammen,

eine Rohbaufirma wurde beauftragt den Keller aus Ortbeton nach vorhandenem Werksplan zu bauen (14,0 x 6,66 m).
Dabei hat die Baufirma die Maßen verfehlt und den Keller ca. 4 cm kleiner gebaut. Sowohl Außenmaße, als auch Innenmaße.

Maßen nach Werksplan
Soll Breite Haus: 6,66 m
Soll Breite Kellerbetonwände außen: 6,525 m
Soll Breite Kellerbetonwände innen: 6,025 m

Ist Breite Kellerbetonwände außen: 6,48 m (-0,04 m)
Ist Breite Kellerbetonwände innen: 5,96 m (-0,06 m)

Gemessen habe ich selber mit diversen Maßbändern und einem Lasermesser.

Was wäre hier zu machen?
Preisminderung wegen kleinerer Gesamtfläche? Wie viel? Gibt's dafür irgendwelche Tabellen oder ähnliches?

Es ist besonders bitter, dass das Haus an schmaler Seite (max. Größe beschränkt durch Bebauungsplan) kleiner gebaut wurde, wo jeder Zentimer wertvoll ist.
Das hat unter anderem zu Konsequenzen, dass auch der Werksplan eventuell angepasst werden muss (Treppenhaus und anschließende Wände, Stützsäulen passen nicht mehr).

LG

Kellerquerschnitt: Betonkellerwände, Innenmaß, Schalldämmung, Wasserdicht.

SoL 28.01.2023 21:29
Nur zum Verständnis: Du willst wegen 1% Abweichung Schadenersatz und machst Dir Gedanken, alles umplanen zu müssen?

"Was ist der Unterschied zwischen einem Bauzeichner, einen Betonbauer und einem Maurer? - der Bauzeichner arbeitet in Millimetern - der Betonbauer in Zentimetern - und der Maurer ist froh, wenn er auf dem Grundstück bleibt!"

domino55 28.01.2023 21:31
Grundrisse Keller (KG) und Erdgeschoss (EG) im Anhang.

Grundriss eines bestehenden Nebengebäudes mit Keller, Vorrat, Flur, HAR, Abflüsse, Maßangaben.


Grundriss eines Wohn- und Essbereichs mit Küche, Flur, Bad und Schlafraum, Maßangaben.

domino55 28.01.2023 21:34
SoL schrieb:

Nur zum Verständnis: Du willst wegen 1% Abweichung Schadenersatz und machst Dir Gedanken, alles umplanen zu müssen?
Ich will die gesetzliche Lage klären.
Soweit ich weiß, sind 4-6 cm auf 6,66 m außerhalb der akzeptablen Bautoleranz.

WilderSueden 28.01.2023 22:12
Für zulässige Toleranzen schaust du in die DIN 18202 und ja, 4-6cm sind zu viel Abweichung. Einen Rückbau wird dir dafür aber keiner bezahlen und großen Schadenersatz vermutlich nicht. Der Treppenbauer kommt ohnehin zum Aufmaß und baut die dann nach real existierenden Maßen. Der weiß nämlich, dass die Rohbauer nicht sehr genau sind. Und dass auf Wände noch 1-3cm Putz kommen, je nach Tagesform der Maurer und Laune des Gipsers 😉

11ant 28.01.2023 22:13
domino55 schrieb:

eine Rohbaufirma wurde beauftragt den Keller aus Ortbeton nach vorhandenem Werksplan zu bauen
Wer hat denn ausgeschrieben, wer hat beauftragt, und wer bist Du überhaupt (Bauherr, Käufer) ?

Die Zeichnung spricht vom Nachbargebäude einerseits als Bestand, mir schaut es aber eher so aus, als wäre damit eine gleichzeitig gebaute "gegnerische Doppelhaushälfte" gemeint. Anderthalb Zentimeter (Folie ???) als Dämmung dazwischen werden niemals kongruent zwischen Soll und Wirklichkeit aufgehen, da müßte das Nachbarhaus schon von Uhrmachern gebaut werden.

Wir wissen viel zu wenig über Dein Bauprojekt, um einigermaßen detailliert Ratschläge geben zu können. Aber ich habe ehrlich gesagt auch eher das Gefühl, Du suchtest Schützenhilfe bei der Bezifferung eines Preisnachlaßbegehrens.
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