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ᐅ Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?


Erstellt am: 04.12.18 09:30

goalkeeper25.04.19 13:04
UpperEast schrieb:

An den Stellen an denen die Häuser versetzt sind also nicht Wand-an-Wand muss natürlich dauerhaft gedämmt sein. Typischerweise befindet sich die Dämmung jeweils auf dem Nachbargrundstück. Das ist eine Baulast nach meinem Verständnis.

Aber das war nicht der Punkt. Sondern was ist an der Stelle an der später das Nachbarhaus steht. Dort wird eben keine Dämmung benötigt.
Daher die Frage: das eigene Haus einrücken und Wohnfläche verlieren oder nur temporär dämmen (auf Nachbargrundstück).

Ich weiß schon wie du es meinst. Auf den Grundrissen ist die komplette Trennwand zum Nachbarhaus 30cm stark - sollte dann doch eigentlich schon inklusive Dämmung sein, oder?
UpperEast25.04.19 13:06
Ja würde ich auch denken.
goalkeeper25.04.19 13:10
UpperEast schrieb:

Ja würde ich auch denken.

In der Bauleistungsbeschreibung steht, dass ein 17,5er Kalksandstein genommen wird. Zusätzlich dann die 12er Steinwolle inkl. Putz dürften 30cm sein.

Also hat unser GU von Beginn an eingeplant, die komplette Seite zu dämmen. Er meinte aber beim letzten Gespräch, dass wir dann nur die freiliegenden Wände dämmen, da wir für die komplette seitliche Dämmung ca. 5500 € zahlen müssten. Wie er das dann aber genau machen will, klären wir dann wie gesagt beim nächsten Gespräch.
UpperEast25.04.19 13:15
Ihr zumindest die Möglichkeit noch 12 cm Breite zu gewinnen.
goalkeeper30.04.19 15:41
Ich habe mich noch mal zum Thema Gründung wegen des Mittelhauskellers schlau gemacht und im Nachbarschaftsrecht von Ba-Wü interessantes gefunden (siehe Anhang)

Demnach kann, wenn wir zuerst bauen, das Mittelhaus verlangen, dass wir tiefer gründen um so für ihn später höhere Kosten durch das Abfangen des Gebäudes zu vermeiden. Allerdings muss dann das Mittelhaus auch die Kosten für die tiefere Gründung tragen. Gut zu wissen.
Die Frage ist nun wie der Fall ist, wenn das Mittelhaus zuerst baut? Mal schauen ob ich hierzu noch etwas finde.

Seite mit §7a Gründungstiefe – zwei Absätze zu Baurecht und Kosten.
goalkeeper01.05.19 22:30
Nochmal ein kleines Update:

Es gibt im Nachbarschaftsrecht wohl ein Hammerschlag- und Leiterrecht, die besagt, dass man seinen Nachbar auf sein Grundstück (auch unterirdisch) lassen muss, wenn es anders nicht möglich ist bzw. ansonsten wohl sehr teuer wird. Also müssen wir wohl später einmal einer Abfangung unseres Hauses zustimmen bzw. zulassen, sollte jetzt nicht gleich gebaut werden und wir vorab tiefer gründen.

§7d Hammerschlags- und Leiterrecht: Nachbargrundstücks-Benutzung bei Bauarbeiten.


Juristischer Textauszug zu Eigentum und Nachbarrechten, Abschn. 2–3.
mittelhausdämmungdämmengründungnachbarschaftsrecht