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ᐅ Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?


Erstellt am: 04.12.18 09:30

kaho67406.12.18 10:17
Letztendlich fragt man sich, ob ein einheitliches Gesamtgebäude tatsächlich schöner ist. Diese Vielfalt hat dann möglicherweise eine Art Küntlerviertel-Charme, wer weiß.
11ant06.12.18 15:03
Caspar2020 schrieb:
Die Kriterien sind klar vorgegeben vor dem Start seitens der Stadt nach was ausgewählt wird.
apokolok schrieb:
dass der TE jetzt damit zu seiner Gemeinde laufen kann und die das daraufhin ändern?
Ich sprach von keiner Änderung, sondern lediglich von der Gleichbehandlung der Einzelbewerber mit den Gemeinsambewerbern, von denen ja verlangt wird, daß sie gemeinsam planen.
Maria16 schrieb:
wenn die Gemeinde jetzt einfach mal auf die Schnelle ein paar Firmen auswählt, mit denen gebaut werden "darf"
Nein, das soll die Gemeinde ja nicht. Sie soll nur a) die Grundstücke gezielt so zulosen können, daß Bauherren mit gleichen Bauunternehmern in homogene Riegel gesammelt werden können und b) von Einzelbewerbern dieselbe Einigung auf einen gemeinsamen Bauunternehmer fordern. Wen die Bewerber dabei nehmen, da braucht die Gemeinde keine Vorgaben zu machen - die gibt es für die Gemeinsambewerber ja auch nicht.

So, wie es aktuell geplant ist, wird das ein Baugebiet mit zwei Ästhetikklassen geben: harmonische Riegel bei den Gemeinsambewerbern und schiefes Kraut & Rüben bei den Einzelbewerbern. Für Individualbauherren sieht man aber besser Grundstücke für freistehende Einfamilienhaus vor, in 6m Windschneise verwehen sich auch unterschiedliche Dachlinien.
Maria1606.12.18 17:08
11ant schrieb:


Die Möglichkeit gibt es ja nicht. Er kann nur sagen "mit X", dann kann er nur ein Grundstück zugelost bekommen, was zwischen / neben anderen "mit X" Bauwilligen liegt; oder "mit Y", in gleicher Weise; oder "egal" (das erhöht seine Chancen auf Zuteilung und er hat die Überraschung, ob es ein X- oder Y-Riegel wird).


Ich meinte nicht, daß Du im Blättle nach Gemeinsambewerbungs-Partnern suchen sollst. Sondern der Bürgermeister soll reinschreiben: Aufruf an die Einzelbewerber, nachzumelden, mit wem man bauen will, damit das Los um diese Angabe ergänzt werden kann.


Dein Zitat bezieht sich auf einen Kommentar, was passiert, wenn jemand Einzelvergabe will. Ich interpretiere das so, dass von der Gemeinde festgelegt werden sollte, dass nur die Firmen x und y zum Zug kommen können. Oder denkst du wirklich, dass von dutzenden Baufirmen "rein zufällig" alle Häuslebauer nur zwei oder drei auswählen ?
11ant07.12.18 15:58
Maria16 schrieb:
Oder denkst du wirklich, dass von dutzenden Baufirmen "rein zufällig" alle Häuslebauer nur zwei oder drei auswählen @11ant ?
Nein, außer X, Y, und Z kann es auch A, B, C und weitere geben. Die Gemeinde soll garnichts vorgeben, mit wem gebaut werden soll - außer, jeder Riegel muß sich einigen. Das soll außer für die Gemeinsambewerber auch für die Einzelbewerber gelten.

Ich mache also noch mal ein (fürchterlich langes !, aber dafür kann man es sich ausschneiden und es kauen, bis man es verdaut hat) Beispiel: Es möge 32 Bauplätze geben, in acht Vierer-Riegeln. Für jeden Riegel gilt ein einheitlicher Bauunternehmer (oder zumindest Planer) - wie der heißt, ist egal; ob "massiv" oder "fertig" ist auch egal; es muß nur ein Gemeinsamer je Riegel sein.

Von zig Fantastilliarden Bewerbern werden also 32 gezogen. Gruppe Willi (baut mit Huber) vier Personen, ein ganzer Riegel. Gruppe Günter wurde gar nicht gezogen. Gruppe Susanne (baut mit Pfleiderer) drei Personen, ein Platz frei. Fünf Einzelbewerber haben Dimpfelmoser gesagt, sieben haben Rossbauer gesagt und dreizehn - darunter Du - wollten Einzelvergabe und haben sich sämtlich nicht konkret entschieden, müssen sich also irgendwo anschließen.

Es gibt nun also einen Huber-Riegel für die Gruppe Willi, einen Pfleiderer-Riegel, zwei Dimpfelmoser-Riegel und zwei Rossbauer-Riegel. Du kannst nun in einem der beiden "restlichen" Riegel mit anderen Einzelbewerbern (auf einen der Vorgenannten oder einen anderen Eurer gemeinsamen Wahl) einig werden, oder Dich bei den Dimpfelmoser-Bauherren (drei Plätze frei), den Rossbauer-Bauherren (ein Platz frei) oder der Pfleiderer-Gruppe von Susanne (auch ein Platz frei) anschließen.

Rossbauer ist sowieso viel zu teuer. In der Dimpfelmoser-Gruppe ist der Frank, der Dich schon in der Schule an den Haaren gezogen hat. Susanne ist total nett, aber der Pfleiderer-Baustil so ganz und gar nicht Dein Ding (ebenso wie die billigen Bretterbuden vom Häberle, auf die sich die drei der anderen Einzelbewerber einschießen.

Es bleiben (Dich mitgezählt) fünf Bauherren, von denen jetzt noch einer sich den Häberle-Bauherren anschließen muß, damit Du dann die drei verbliebenen um Dich scharen kannst, einen gemeinsamen Architekten zu suchen. Der plant für Euch gemeinsam, ausschreiben tut Ihr dann alle einzeln - auch egal, ob alles oder ob Ihr Selbermachgewerke rausnehmt.

Du siehst also:
1) Du mußt weder mit Häberle, noch mit Pfleiderer bauen.
2) die Gemeinde hat keinen Namen eines Unternehmers vorgegeben.
3) es wäre aber geschickter, schon vor der Verlosung von allen - also nicht nur den Gemeinsambewerbern - eine Festlegung zu erfragen.
4) dann hättest Du zwar das Schicksal von vielen anderen Bewerbern (darunter der ganzen Gruppe Günter) erleiden können, gar nicht gezogen zu werden; aber Dir den langen Weg zur Gruppenwillensfindung erspart.
Frank Hartung07.12.18 17:59
Die eigentliche Frage war "Ob es denn bei der eigenständigen Bebauung von Reihenhäusern irgendwelche Gesetze/Grundsätze gibt?"

Wie meinen Sie das? Ich verstehe Ihren Satz "Allerdings hat die Gemeinde keinen Bauträge zur Bebauung engagiert, sondern man muss die Häuser dann in Eigenregie bauen." so, dass Sie nun glauben, den Hausbau völlig allein bewerkstelligen zu müssen.

Worauf also bezieht sich die Frage oben genau?
  • Gesetze im Sinne "Ich baue ein Haus"?
  • Gesetze im Sinne "Ich plane ein Haus"?
11ant07.12.18 18:13
Frank Hartung schrieb:
Ich verstehe Ihren Satz "Allerdings hat die Gemeinde keinen Bauträge zur Bebauung engagiert, sondern man muss die Häuser dann in Eigenregie bauen." so, dass Sie nun glauben, den Hausbau völlig allein bewerkstelligen zu müssen.
Mit einem Bauträger käme eine Hausgruppe geschlossen aus ein- und demselben Hirn geplant - diese Koordination müssen sich Einzelbauherren erst erarbeiten (wenn sie die denn für erforderlich halten - ich rate dringend dazu, aber da gibt es auch Gegenmeinungen).
Frank Hartung schrieb:
Die eigentliche Frage war "Ob es denn bei der eigenständigen Bebauung von Reihenhäusern irgendwelche Gesetze/Grundsätze gibt?"
Wie meinen Sie das?
Der TE möchte wohl wissen, ob wenn ich zuerst baue, mein Hausprofil für ihn Verbindlichkeit entfaltet. Also ob er dann nicht irgendeine Traufhöhe bis 7,50 m und Haustiefe bis 12 m einhalten muß, sondern genau meine 7,38 m Höhe bei 11,87 m Tiefe - nebst meinen 26° geneigt gedeckten Gauben; bloß damit unsere Häuserreihe auch einzeln geplant "aus einem Guß" wird. Oder zumindest ob ich ihm ein Schrägdachhaus verhageln kann, wenn ich mit meinem Staffelgeschoss-Bauantrag zuerst komme.

Die Antwort lautet "nein": einen Paragraphen "der Erste wird der Bestimmer" sieht das Baurecht so nicht vor; jedoch muß man sich einen konkreten Umriss eines nur angedeuteten Harmoniegebotes wohl aus Richterrecht zusammensuchen.
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