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ᐅ Putzschaden an Fassade – Antwort vom Bauträger ausreichend?


Erstellt am: 13.08.25 13:53

Y
ypg
13.08.25 19:09
Blaexe90 schrieb:

ganz normale Mängelrüge im Rahmen der Gewährleistung
Was unterscheidet eine normale Mängelrüge zur formellen?
wie schon gesagt: Es ist der Anfang eines Verfahres, und wenn tatsächlich keine Fristsetzung erfolgte, dann und überhaupt sollte mal ein Anwalt von Euch kontaktiert werden.
Denn wenn die Mängelrüge tatsächlich nicht formal mit Fristsetzung war, dann bleibt Euch nicht viel Zeit.
B
Blaexe90
13.08.25 19:09


Ich frage mich dass du überhaupt zur Auffassung kommst ich würde hier irgendwas für die WEG entscheiden? Wir Eigentümer stehen in Kontakt und können sowieso nur etwas über einen Beschluss entscheiden.

Dein Post geht gerade etwas am Thema vorbei. Ich habe um fachliche Einschätzungen gebeten damit wir gemeinsam eine möglichst informierte Entscheidung treffen können.
1
11ant
13.08.25 19:20
Blaexe90 schrieb:

Ich frage mich dass du überhaupt zur Auffassung kommst ich würde hier irgendwas für die WEG entscheiden? Wir Eigentümer stehen in Kontakt und können sowieso nur etwas über einen Beschluss entscheiden.
Ich komme nicht zu der Auffassung sondern Befürchtung, daß Du zum "Team Galama" gehörst, und zu Deiner Stellung hast Du bisher noch keine solche genommen. Nun also einer aus Codos Sternenmitte, formell nicht zuständiger als die anderen. Das dachte ich mir und riet Dir zum Selbstschutz durch Gang zum Fachmann (für Juristenkram, denn den braucht Ihr hier).
Blaexe90 schrieb:

Dein Post geht gerade etwas am Thema vorbei. Ich habe um fachliche Einschätzungen gebeten damit wir gemeinsam eine möglichst informierte Entscheidung treffen können.
Noch´mal: das ist keine Frage der Putztechnik-Expertise, sondern des juristischen Richtigmachens, und die hat das Rechtsberatungsgesetz aus gutem Grund nicht den Telefonjokern überlassen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
Blaexe90
13.08.25 19:26
Ich habe ehrlich keine Ahnung was du von "Team Galama" und co redest. Du brauchst auch keine Befürchtungen zu haben. Und warum du mir wiederholt zum "Gang zum Fachmann" rätst muss sich mir nicht erschließen. Ich kann das gar nicht. Offensichtlich ist dir nicht bewusst wie eine WEG funktioniert.

Nicht dass ich mich hier rechtfertigen müsste, aber ich bin dafür einen Anwalt einzuschalten. Die anderen Eigentümer aber nicht unbedingt. Entsprechend brauche ich fachliche Argumente diese zu überzeugen warum die Aussage des Bauträgers nicht ausreichend ist. Denn der möchte ja grundsätzlich reparieren.

Entweder kannst du fachlich noch etwas dazu beitragen oder nicht. Wenn nicht bitte ich auf weitere "Vorschläge" dieser Art zu verzichten. Danke.
Y
ypg
13.08.25 19:59
Blaexe90 schrieb:

Entsprechend brauche ich fachliche Argumente diese zu überzeugen
Eigentlich stehen die schon mehrfach in den zwei Posts.
B
Blaexe90
13.08.25 20:16
"Offensichtlich muß irgendetwas das Armierungsgewebe dagegen imprägniert haben, daß sich der Putz mit ihm verbindet. Der Putz ist somit eine eigenständige und offenbar auch nur folienstarke Schicht geblieben"

Das ist die einzig fachliche Aussage bisher in diesem Thema. Der große Rest waren Mutmaßungen auf persönlicher Ebene und herablassende, provozierende Aussagen. Hätte man sich einfach sparen.
mängelrügefristsetzunganwaltputz