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ᐅ Prozess der Hausabnahme und der letzten Züge


Erstellt am: 03.10.17 02:00

Nordlys04.10.17 08:29
Specht GmbH, Bisdorf, Fehmarn.
Bieber081504.10.17 23:02
Redsonic schrieb:
Ihr seht, viele Fragezeichen. Wäre froh über jeden Rat.
- Telefonanschluss kann man sofort beauftragen, Wunschtermin nennen. Im schlimmsten Fall bezahlst Du schon, obwohl Du noch nicht nutzen kannst. Das ist dann ein kleines Übel. Alternativ: Möglicherweise einziehen und eine Zeit auf Telefon (und Internet?) verzichten. Muss man mit seinen Mitbewohnern klären :P.

- Wohnung kündigen: Drei Monate Frist zum Monatsende. No risk, no fun.

- Abnahme, Schlussrate. Es kommt darauf an! Welche Art Vertrag hast Du? Kauf- oder Werkvertrag? Was steht denn drin im Vertrag? ganz wichtig: Abnahme nur unter Vorbehalt der dann noch offenen Mängel. Dieser Vorbehalt gehört ins Protokoll. Bei schwerwiegenden Mängeln (nur dann) kannst Du die Abnahme verweigern. Ein Einzug ("Inbesitznahme") gilt praktisch als Abnahme. Also, Abnahme mit Protokoll, dann Einzug.

- Nordlys ist m.E. nur bedingt Vorbild. Es gibt durchaus Vertragspartner, bei denen man sich nicht auf den Handschlag verlassen kann (ich meine jetzt nicht Nordlys, sondern allgemein Bauunternehmer), sondern nur auf schriftliche Vereinbarungen. Da man vorher nie weiß, woran man ist und gleichzeitig der Hausbau i.d.R. ein Lebensprojekt ist (mit existenziellen Risiken), empfiehlt es sich daher, auf Nummer sicher zu gehen.

Beim zweiten Haus mit einem bewährten Unternehmen dann gerne auch alles per Handschlag.
Nordlys05.10.17 09:21
Ich will nochmal darauf hinweisen, dass es bei der Schlussabnahme eigentlich nur um kleine optische Kinkerlitzchen als Mangel gehen kann, denn wenn man während des Baues aufpasst, müssten einem die Mängel ja schon im Entstehungsstadium auffallen, also z.B. falscher Fensterauschnitt, oder schlecht verfugter Klinker, oder asymmetrische Dacheindeckung oder oder. Dann gleich meckern. Und auf Abhilfe pochen, sonst Abschlagsrate zurück halten. Bei der Abnahme ist das Haus fertig, da ist es ja quasi in seinen Teilen durch die Abschläge schon abgenommen, und was soll man denn an gravierenden Mängeln z.B. im Mauerwerk, vergessene Steckdosen etc. jetzt noch ändern. Karsten
vertragmängelprotokoll