W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Projekt Eigenheim - Keller, Grundriss EG - Tipps


Erstellt am: 29.03.18 00:03

haydee 12.04.18 09:41
Last es erst vermessen. Gibt es ein Bodengutachten?

Ich würde es wirklich davon abhängig machen wie viel die Steigung im Baufenster beträgt und was du für Boden hast.

Willst du schlüsselfertig über GU bauen? Gibt es auch Stein auf Stein oder Architekt und Einzelvergabe.
Ich würde jetzt schon Kontakt aufnehmen. Grundrisse erstellt der Architekt oder der Planer. Du brauchst keinen fertigen Grundriss, du besuchst einen Raumplan. Wie viele Räume, wie groß ungefähr, deine No Go‘s, deine Wünsche. Das ganze ist ein Projekt das wachsen muss.

11ant 12.04.18 16:26
Nordlys schrieb:
Ansonsten hat 11ant recht, und ich denke, das ist bei euch nicht mehr leichte Hanglage, sondern Steilhang.
Der Schluss "Steilhang" ist nicht von mir, und den sehe ich da auch nicht: 1,80 m auf 22 m sind knapp 8% / 5° Gefälle. Wenn es leidlich linear ist, fällt also erst in eine Haustiefe von mehr als 12,20 m ein Höhenunterschied von mehr als einem Meter. Auf 11 m Haustiefe 90 cm, auf der Bergseite 30 cm "eingegraben" macht auf der Talseite 60 cm Sockel, das läuft noch nicht auf "Wurt oder Keller" hinaus.

red-ed 14.04.18 23:29
11ant schrieb:
Das schrieb ich schon: "bei einem Höhenunterschied (auf die Haustiefe gesehen)".


Wenn der Höhenunterschied zwischen Bergseite und Talseite des Hauses "einen Keller" beträgt, dann kann man ihn auch gleich ganz bauen, d.h. die Aufbockung der Talseite mit Raum nutzen. Anteilig brechen grob gepeilt pro 20 cm "Wandhöhe" dieser Hausunterbauung jeweils zehn weitere Prozente Kellerpreis an, daher die Faustformel ab 2m Höhenunterschied 100% Kellerpreis (und darunter eben anteilig) zu rechnen.

Natürlich mehr Bauernregel als Goldwaage
OK, hab ich wohl überlesen.
Hm da wir ein schmalen Grundriss möchten der im Norden sein soll, wird der Höhenunterschied wohl relativ gering sein.
Scheint als müsste ich wirklich den Vermesser abwarten. Angebote werden gerade eingeholt.
Aber danke für die Hilfe.

red-ed 14.04.18 23:32
Nordlys schrieb:
Wie ein Keller auszuführen wäre sollte im Bodengutachten stehen. In unserem stand es, letztlich - hier Lehmerde - riet der Geologe davon ab. Nicht explizit, aber wer lesen kann liest es.
Ansonsten hat 11ant recht, und ich denke, das ist bei euch nicht mehr leichte Hanglage, sondern Steilhang. Knapp 2m auf die kurze Grundstückslänge von gut 20....

Vielen Dank, ein Bodengutachten besteht nur zu dem ganzen Wohngebiet, nicht aber direkt zu dem Grundstück. Ich werde mal nachlesen.

red-ed 14.04.18 23:34
11ant schrieb:
Der Schluss "Steilhang" ist nicht von mir, und den sehe ich da auch nicht: 1,80 m auf 22 m sind knapp 8% / 5° Gefälle. Wenn es leidlich linear ist, fällt also erst in eine Haustiefe von mehr als 12,20 m ein Höhenunterschied von mehr als einem Meter. Auf 11 m Haustiefe 90 cm, auf der Bergseite 30 cm "eingegraben" macht auf der Talseite 60 cm Sockel, das läuft noch nicht auf "Wurt oder Keller" hinaus.
Das Grundstück fällt ziemlich gleichmäßig, war früher bewirtschaftetes Ackerland, bis die Stadt es zu Bauland gemacht hat.

Ich melde mich wieder wenn es mehr zum Grundstück gibt.

11ant 15.04.18 03:05
red-ed schrieb:
ein Bodengutachten besteht nur zu dem ganzen Wohngebiet, nicht aber direkt zu dem Grundstück.
Wenn die untersuchten Stellen breit genug gestreut sind, sollte das Gutachten dennoch brauchbar sein. Der Bodenaufbau variiert kaum so, daß ein einzelnes Grundstück aus der Reihe tanzt. Lediglich Nährstoffe könnten sich unterscheiden, wenn auf den Nachbaräckern ander(e)s angebaut wurde - aber das juckt bei Bauland ja nicht mehr.
grundstückbodengutachtenarchitekthaustiefehöhenunterschiedbauland