Probleme mit Nachbarn wegen abgerutschter Erde

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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T

toxicmolotof

Mir wird das Ausmaß jetzt erst bewusst. Mit ein paar L-Steinen wird man da wohl eher nicht auskommen. Das wird ne richtig massive Wand werden.

So eine Betonfertiggarage wiegt mit Inhalt mal eben 20 Tonnen. Die stellt man nicht so ohne weiteres in zwei Metern Höhe auf eine Stützwand.

Da lohnt es sich ja schon fast, dort zwei Garagen zu stapeln mit ner Tür von Eurem Garten in den unteren Raum als externes Gerätelager. *lach*

Efeu? Lasst das sein. Dann beschädigt Euer Efeu das fremde Bauobjekt. Das Zeug kann im Laufe der Jahre mehr kaputt machen als man denkt. Das Zeug sprengt in Kombination mit Wasser und Frost im ständigen Wechsel ganze Bunkeranlagen.
 
B

Bauexperte

Na toll, einer der beiden hinteren Grundstücke hat wohl die Schwester des Nachbarn reserviert.
Das kann Dir egal sein! Er braucht Deine Zustimmung, sonst kann er nichts machen

Da Du, mehr oder weniger, meine Vermutung ob der Höhe der Mauer bestätigt hast, würde ich gleich gar nicht mittels meiner Unterschrift zustimmen.

But These are just my 2 Coins ....
 
wrobel

wrobel

Moin Moin

Toxis Idee mit dem Geräteschuppen hat doch was.
Wenn es nicht meine "schöne" Gartenseite wäre durchaus eine Überlegung wert dort
so und mit Kostenbeteiligung zu verfahren.

Olli
 
E

Explosiv

Bedenke, dass Du den Anblick die nächsten Jahrzehnte ertragen musst.
Den eventuell erbosten Nachbarn aber auch.
Ist ne Güterabwägung.
 
D

DG

Hallo @HBiHH,

zu allererst: Baugenehmigung des Nachbarn besorgen, sowohl vom Haus als auch von der Garage.

Das "Problem" an sich lässt sich leicht lösen - mittels einer Baulast. Die Aussage des Bauamts, dass der Nachbar seine Garage tiefer bauen muss, beschreibt nur den Standardfall, also ohne Baulast.

Seine Argumentation, dass er das Gelände nicht aufgefüllt hätte, ist hinfällig, wenn die Stadt die Auffüllung durch das Tiefbauamt nicht absegnet, also als neue "gewachsene Geländeoberfläche" resp. Planungshöhe anerkennt. Davon ist allerdings nach Deiner Beschreibung nicht auszugehen, ergo muss der Nachbar die komplette Erhöhung seines Baugrundstücks in seinem Bauantrag (auch für's Haus!) nachträglich einarbeiten, wenn er vom erlaubten Rahmen (idR 1m ohne speziellen Bauantrag) im Bebauungsplan abweicht.

Soll alles so bleiben wie gehabt, stimmst Du einer Eintragung einer Abstandsflächenbaulast zu - natürlich nur, wenn der Nachbar eine picobello Stützmauer incl. Bepflanzung Deiner Wahl erstellt, zusätzlich sollte noch ein schöner Urlaub drin sein, also 5T€ cash auf die Hand.

Vermutlich wird's sogar ganz übel, weil er für die (teilw.) Auffüllung des Restgeländes ebenfalls eine Baulast von Dir braucht oder aber Abtragen resp. in Richtung der Grenze Abböschen und ggflls. die Abböschung seinerseits 3m vor (!) der Grenze auf der maximal zulässigen Höhe enden muss.

Ganz ohne Flachs - Du hast den sowas von in der Hand, dass der ganz schnell äußerst freundlich zu Dir sein wird. Weitere Infos gern per Telefon, siehe meine Kontaktdaten.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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