Meines Wissens gilt das für Garagen eben nicht. Beim Haus ist das anders. Wenn nich nicht alles täuscht ist hier ein Mindestabstand von 3m einzuhalten.
In manchen Bundesländern muss man entweder auf die Grenze oder einen Mindestabstand einhalten, z.B. 1m in HE und NI, in BW 0,5m, in anderen ist der Abstand beliebig, wie beim TE (ST) oder bei mir (NRW). Ich finde den einen Meter aber sinnvoll.