ᐅ Platz zwischen Garage und Nachbar
Erstellt am: 05.09.20 12:15
S
SebastianH.07.09.20 16:3111ant schrieb:
Du meinst wohl einen Spritzschutzstreifen (?)Ich denke das kommt am Ende auf das Gleiche hinaus SebastianH. schrieb:
Ich denke das kommt am Ende auf das Gleiche hinaus Oh Gott, das sind zwei völlig verschiedene Dinge S
SebastianH.07.09.20 16:54Meines Wissens gilt das für Garagen eben nicht. Beim Haus ist das anders. Wenn nich nicht alles täuscht ist hier ein Mindestabstand von 3m einzuhalten.
S
SebastianH.07.09.20 17:00ypg schrieb:
Oh Gott, das sind zwei völlig verschiedene Dinge Dann erklär es mal bitte.Snowy36 schrieb:
Wenn die Garage nicht genau auf der Grenze steht löst sie doch eine Abstandsfläche aus oder nicht ?Escroda schrieb:
In manchen Bundesländern muss man entweder auf die Grenze oder einen Mindestabstand einhalten, z.B. 1m in HE und NI, in BW 0,5m, in anderen ist der Abstand beliebig, wie beim TE (ST) oder bei mir (NRW). Ich finde den einen Meter aber sinnvoll.SebastianH. schrieb:
Meines Wissens gilt das für Garagen eben nicht.So ist es in ST, jedenfalls wenn sie nicht höher als 3m und nicht länger als 9m ist.