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ᐅ Planung/Architekt, mögliche Ausführung durch "Fertighausanbieter"


Erstellt am: 28.05.13 08:15

Wastl28.05.13 14:55
moser7 schrieb:

Das ganze gilt allerdings nur für Holzhausbauer die total freie Planung zulassen, etwas anderes kommt für mich eh nicht in Frage. (Sonnleitner, Adlerhaus etc.)
Ich will keine Werbung machen, deshalb ohne Namen - diesen gerne per PN: Unser Fertighaushersteller hat nur freie Architekten. Der Anbieter lässt immer von externen Architekten (also dem Kunden überlassen wo er hingeht) die Phasen I bis III machen. Demnach kannst du mit deinen Plänen auch zu diesem Anbieter gehen.
VDG03.06.13 17:28
Hallo,

ich würde Dir folgendes Vorgehen empfehlen: Suche Dir eine Fertighausanbieter Deines Vertrauens (Massiv -oder Holzbau ) ist hierbei egal. Bespreche mit Ihm Dein Wunschhaus und lasse es Dir Anbieten - Pauschaler Festpreis mit allen gewünschten Leistungen. Wenn ein Kunde zu mir kommt, und ein solches Angebot wünscht - vereinbaren wir eine Planungspauschale welche bei Auftrag hinfällig wird. Baut der Kunde nicht mit uns und läßt die Planung von einem Mitbewerber realisieren, so wird diese Planungspauschale fällig und er kann den Entwurf verwenden.
Es geht ja in diesem Stadium nicht um eine kpl. Planung, sondern um einen Entwurf.

Der Anbieter oder Fachberater der darauf nicht eingeht ist dann vielleicht auch nicht der richtige Partner...

Gruß
Bauexperte03.06.13 18:37
Hallo,
VDG schrieb:

Wenn ein Kunde zu mir kommt, und ein solches Angebot wünscht - vereinbaren wir eine Planungspauschale welche bei Auftrag hinfällig wird. Baut der Kunde nicht mit uns und läßt die Planung von einem Mitbewerber realisieren, so wird diese Planungspauschale fällig und er kann den Entwurf verwenden.
Kläre mich bitte auf - es ist mir neu, wenn für die Dienste von Antje oder Petra in der Phase der Entwurfsplanung (keine Besonderheiten, normales Tagesgeschäft), ein Planungsauftrag erforderlich wäre?
VDG schrieb:

Es geht ja in diesem Stadium nicht um eine kpl. Planung, sondern um einen Entwurf.
Der Anbieter oder Fachberater der darauf nicht eingeht ist dann vielleicht auch nicht der richtige Partner...
Richtig. Der Entwurf - sofern es sich nicht um schwierige Rahmenbedingungen beim Grundstück handelt - ist in aller Regel bei der überwiegenden Mehrheit der seriösen Anbieter kostenlos.

Grüße, Bauexperte
VDG03.06.13 19:35
Hallo Bauexperte,

mit der Planungspauschale ( etwas hochtrabend ausgedrückt) ist gemeint das wenn ein Interessent zu mir kommt und kein Haus aus einem Katalog von 100 Häusern habe möchte, ich selbstverständlich mich mit Ihm hinsetze und zusammen mit Ihm einen Entwurf ausarbeite. Der wird in der EDV gezeichnet und auch noch einmal bei Wunsch überarbeitet,und zum Schluss kalkuliert.
Der Interessent bekommt ein Fertiges pauschales Angebot und eine individuelle Hauszeichnung 1:100 mit Grundrissen und Ansichten / Schnitt. Mit diesen Plänen kann der hoffentlich zukünftige Kunde auch zu einem Konkurrenten gehen und sich ein 2. oder 3. ...Angebot einholen, von meiner Seite kein Problem.

Dafür wird eine Schutzgebühr in Höhe von 500,- € fällig. Kommt es zu einem Vertrag ist diese Pauschale hinfällig. Kommt kein Vertrag zu Stande wird die Pauschale fällig.
Der Interessent der nicht bereit ist für diese Leistung 500,- € zu bezahlen, ist in dem Fall nicht mein richtiger Partner.

Kommt ein Kunde mit einer fertigen (ausführbaren) Planung würde diese natürlich kostenlos gerechnet werden...

Gruß
Bauexperte03.06.13 20:04
Hallo zurück,
VDG schrieb:

mit der Planungspauschale ( etwas hochtrabend ausgedrückt) ist gemeint das wenn ein Interessent zu mir kommt und kein Haus aus einem Katalog von 100 Häusern habe möchte ...[...|
Das war/ist mir schon klar und habe ich auch richtig verstanden
VDG schrieb:

[...] dafür wird eine Schutzgebühr in Höhe von 500,- € fällig. Kommt es zu einem Vertrag ist diese Pauschale hinfällig. Kommt kein Vertrag zu Stande wird die Pauschale fällig. Der Interessent der nicht bereit ist für diese Leistung 500,- € zu bezahlen, ist in dem Fall nicht mein richtiger Partner.
Das ist mir neu, bislang war es immer kostenlos; jedenfalls vom Stammhaus aus. Ich entnehme diesem Vorgehen, daß Du Deine Entscheidung pro Beratungsaufwand anhand der Bereitschaft eines Interessenten triffst, Geld für einen Planungsauftrag zu investieren.


Grüße, Bauexperte
moser703.06.13 22:44
...ob mir das 500 eur wert gewesen wäre, wüsste ich wohl auch erst hinterher...
das ist natürlich schwierig, bei Gesprächsbeginn zu entscheiden ob der Gegenüber was brauchbares was zu uns passt aufs Papier bringt und somit die Gefahr besteht, das 500 eur weg sind.

Derzeit überlegen wir ob mit oder ohne Architekt. Mein Budget sagt sparen.
Abzüglich aller Nebenkosten und notwendiger neuer Küche etc. bleibt ca 325000 für Haus mit Doppelgarage. Hm.

Gruß
Benjamin
entwurfplanungspauschalearchitektenplanungsauftragvertrag