Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen

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B

Bieber0815

Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.
 
Sascha_aus_H

Sascha_aus_H

Einfach mal nach "§ 35a Einkommensteuergesetz auch bei einem Neubau optimal nutzen" googeln. Dort steht genau das Urteil drin, welches auch Neubaumaßnahmen nach dem Einzug legitimiert.
 
Zuletzt aktualisiert 07.05.2024
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