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ᐅ Perimeterdämmung vergessen


Erstellt am: 24.06.2017 11:17

jeti79 27.07.2017 11:26
Payday schrieb:
ich habe alle 10 Seiten gelesen. es ist echt schwer zu verstehen wer wie wo. du wirst direkt klare ausdrücke wie Bauträger, Bauunternehmer und Baufirma in den Raum und drehts die Bedeutung 2 Seiten später wieder um. so geht das nicht.
Das wird daran liegen, dass ich kein Experte bin und beide Begriffe für ein- und dasselbe gehalten habe.
Sorry für meine Dummheit...

Den Vertrag haben wir mit einem "Generalunternehmer", so viel habe ich googeln können. Der wiederum hat einen Subunternehmer mit dem Rohbau beauftragt.

Bezahlt haben wir aktuell ca. 22.000€ für Verwaltung/Architekt und die Bodenplatte.

Die Geschossdecke wurde wohl kurz vor knapp noch beauftragt und gegossen - allerdings auch mängebehaftet. (Bewehrung im OG für einen Ausbau teilweise fehlend, laut Statik) - die Rechnung für diesen "Meilenstein" kam 4 Tage vor Fertigstellung mit einer Zahlungsfrist von 3 Tagen, woraufhin wir die Reißleine gezogen haben und den Anwalt eingeschaltet haben. Der hat die Mängel mit ca. 25000€ beziffert und eine Frist zur Mängelbeseitigung von 14 Tagen eingefordert, die am Montag endet. Getan hat sich bis dahin nichts mehr.
Seit Freitag ist ist die Firma auf dem Insolvenzportal gelistet.

Der Anwalt steht schon mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt und geht auch davon aus, dass wir mit der zweiten Frist -nach verstreichen- aus dem Vertrag rauskommen. Einen Gutachter wird er dann einschalten, sobald die Weichen in die "richtige" Richtung gestellt sind.

Signal vom Generalunternehmen ist wohl, dass sie alle angefangenen Bauten fertigstellen wollen. Wie das laufen soll, weiss wohl nur er selbst...

Der Verdacht, dass noch andere Fehler am Bau zu finden sind dürfte wirklich naheliegen - daher:
keine Verhandlung ohne Gutachten...

HAL06120 27.07.2017 11:49
Nur rein interessehalber, da der Rohbau bei uns auch gerade steht: kannst du mal kurz und knapp auflisten was für Mängel bisher aufgetaucht sind? (Bei uns wird übrigens nach Plan oberhalb der Bodenplatte gedämmt)

jeti79 27.07.2017 12:07
Folgende Mängel sind uns bekannt:
- Perimeterdämmung unter der Sohle wurde nicht eingebracht
- Sohlplatte ist "seitlich" umlaufend nicht gedämmt (Dämmung steht auf der Sohle)
- Bodentiefe Türen/Fenster mit Wärmebrücke (Beton, dann 2cm Luftschicht (die teilweise komplett geschlossen sind, dann der Verblender) ungedämmt
- Wände im Erdgeschoss nicht nach Maß (teilweise >25cm aus dem Maß)
- Bewehrung im OG fehlt teilweise (nach Abgleich mit der Statik)
- Lüftungsrohre kommen nach falschem Maß aus dem Beton, sodass sie im Nebenraum rauskommen
- Sturz in der Öffnung für Haustür zu niedrig betoniert (es fehlen ca. 12cm)

evtl. nur geringe Mängel / Beschwerden unsererseits
- Verblender teilweise "schief" (von uns bemängelt nur an den Hausecken)
- Verblender nicht nach "wildem Verbund", obwohl so bestellt (stellenweise 14 Läufer ohne Kopf)
- Verblender wurden nicht abgedeckt und so nicht gegen Regen geschützt
- Aussparungen für Rollladenkasten fehlen (sollen angeblich später genauso gut eingebracht werden können)
- Verblender nicht vollflächig ummörtelt (soll angeblich später gemacht werden können)
- Schornsteinaussenwände sind beschädigt
- Es wurde kein Bodengutachten erstellt (obwohl Vertragsgegenstand)
- Es wurde keine Höhenpunktmessung gemacht (obwohl Vertragsgegenstand)
- Es gibt weder Baustrom, noch Bauwasser

Payday 06.08.2017 13:48
nur noch mal ganz kurz fürs Protokoll: dein Vertragspartner der Generalunternehmer hat Insolvenz angemeldet und nicht der Subunternehmer, welcher die mauerarbeiten macht. richtig?

die Mängelliste bei dir ist ja teilweise schon haarsträubend. merkwürdig ist erst mal, wieso der Generalunternehmer pleite geht, wenn der Subunternehmer Blödsinn baut. oder aber der GU hatte länger kein Geld mehr und hat nur die allerletzten haiopais rangeholt für die mauerarbeiten. ein echter Maurer weiß eigentlich was er da tut und kann auch eine Zeichnung lesen. klar kann er auch mal was falsch machen, aber die summe der Fehler klingt eher nach völlig ungelernten in allen Bereichen. egal welches Gewerk, jeder haut da richtige Klötze rein (die decke hat ja erst mal nichts mit den Maurern zu tun sondern wird bestellt und angeliefert).

wie kann man ein Haus aufstellen ohne höhenpunktmessung? stimmt überhaupt die Höhe? sonst kassiert das Amt am ende alles ein. das Bodengutachten ist naja so lala. wenn der bodenaustausch in Ordnung ist (wie tief wurde ausgebuddelt?), wird das schon halten.
wie kann man ohne Wasser/Strom eigentlich mauern? brauchen die kein Wasser für ihren Mörtel ?^^

normal ist Baustrom/Wasser Eigenleistung. sicher das ihr das nicht verpennt habt? ist aber als mangel auch eher völlig egal bei den anderen dingern.

11ant 06.08.2017 15:54
jeti79 schrieb:
Wie oben geschrieben:
Wir haben den letzten Abschlag (den 3.) Aufgrund von Mängeln einbehalten.
Ich hoffe, Dein Anwalt versteht auch etwas von Insolvenzrecht. Rechne vorsichtshalber damit, daß der Insolvenzverwalter diese Einbehaltung anfechten wird - gerne auch erst kurz vor Verjährung, wenn es Dich so richtig schön kalt erwischt. Wenn der mit Dir fertig ist, könnte es sein, daß Du glaubst, Du wärst der Alleineigentümer der Erbsünde (und an mindestens allem schuld). Gläubigerorientiert arbeitet diese Brut eher nicht.

jeti79 07.08.2017 19:27
Ja, der GU ist pleite. Angeblich, weil intern Rechnungen in sechsstelliger Höhe von einem Mitarbeiter nicht weitergegeben wurden.

Die Bodennähe wurde dann mit 30cm über den bereits erstellten Gullys angenommen. (Das sollte auch ungefähr mit dem Plan übereinstimmen.

Ja, ich bin mir 100%ig sicher, da es im Angebot enthalten ist und wir es mehrfach eingefordert haben, woraufhin wir natürlich vertröstet wurden.

So, wie ich das mitbekommen habe, hatten die immer Aggregate dabei und Wasser im Fass.

Ich habe mit dem Insolvenzverwalter selbst gesprochen. Der War sehr freundlich und hat direkt darauf hingewiesen, dass es sein Job ist, Geld einzutreiben und er direkt mit dem Start des Verfahrens die letzte Rechnung mit mehr Nachdruck erneut stellen wird und wir uns zur Sicherheit einen gerichtlich bestellten Baugutachter suchen sollen, der den Wert bestimmt. Diesen sollen wir dann zurückhalten ...

Ich werde zeitnah einen Termin beim Anwalt machen.
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