ᐅ Perimeterdämmung vergessen
Erstellt am: 24.06.17 11:17
11ant24.06.17 20:01
jeti79 schrieb:
Die Decke hat "zum Glück" mittlerweile 7 Wochen Verzug - deshalb könnte die Baufirma noch ne Schicht drauflegen.Das heißt, bis jetzt stehen nur Kellerwände ? - da wäre Abriss ja noch halb so tragisch. Allerdings sehe ich da eher einen Fachanwalt als einen Bausachverständigen einzuschalten, da ich da gleich auch den Bauunternehmer wechseln würde (wer weiß, was der noch alles vergißt).Die böse Gegenfrage ist, wie viele Instanzen lang Du eine Baustelle finanzieren kannst. Da kann die Dämmplatten über die Bodenplatte zu legen, das kleinere Übel sein (wenn denn wirklich nur Wärmedämmung und nicht auch Feuchtigkeitsisolierung weggelassen wurde). Ein Höhenausgleich ehe die Kellerdecke draufkommt, macht dabei m.E. Sinn. Die Baugenehmigung würde m.E. an die neue Konstruktion angepaßt werden müssen; welche KfW-Konsequenzen das hat, davon habe ich keinerlei Ahnung.
Allerdings kann ich mich auch der Sichtweise
tomtom79 schrieb:
Ganz ehrlich die Dämmung ist nicht notwendiggut anschließen: Fußkälte ist Mädelskram, und Keller sind für Jungs Knallkörper24.06.17 20:45
Wird hier nicht einiges durcheinander gebracht? Wie kann Dämmung auf irgendeiner Decke gegen vergessene Dämmung unter der Bodenplatte helfen? Außerdem hat er keinen Keller.
Wo steht der Bau jetzt? Können die EG Wände noch erhöht werden?
Wo steht der Bau jetzt? Können die EG Wände noch erhöht werden?
Alex8524.06.17 20:59
Du kannst die Dämmung "nach unten" auch durch eine Dämmschicht zwischen Platte und Estrich herstellen.
Den Kommentar von Tomtom würde ich allerdings total ausblenden. Der Wärmeschutznachweis ist Bestandteil der Baugenehmigung. Das derart abzutun halte ich für sehr gefährlich.
Den Kommentar von Tomtom würde ich allerdings total ausblenden. Der Wärmeschutznachweis ist Bestandteil der Baugenehmigung. Das derart abzutun halte ich für sehr gefährlich.
tomtom7924.06.17 21:11
Ach alex85
Was aber nicht bedeutet das es zwingend notwendig ist. Mann muss das ganze halt betrachten und ob es einem das wert ist.
Funktionsmässig musst du bei einem aktuellen Energieeinsparverordnung Haus unter der Bodenplatte nicht dämmen.
Bevor es zu einem Riesen Streit kommt und du der Verlierer bist, nehme das Geld was sie dir anbieten.
Was aber nicht bedeutet das es zwingend notwendig ist. Mann muss das ganze halt betrachten und ob es einem das wert ist.
Funktionsmässig musst du bei einem aktuellen Energieeinsparverordnung Haus unter der Bodenplatte nicht dämmen.
Bevor es zu einem Riesen Streit kommt und du der Verlierer bist, nehme das Geld was sie dir anbieten.
Alex8524.06.17 21:14
Weiterhin: Ausblenden. Da extrem pauschal, das Gesamtkonzept zählt. Wenn die Bodenplatte gedämmt geplant wurde, dann hat das einen Grund. Darauf zu verzichten geht, ja, hat dann aber Maßnahmen an anderer Stelle zur Folge.
tomtom7924.06.17 21:25
Schreibe ich türkisch oder was? Was heißt bei dir "das ganze betrachten"?
Bring halt ne Lösung wenn es so viel besser weist aber sag nicht das geht nicht,
Und schönen Abend ich schaue mir lieber nen Film an.
Bring halt ne Lösung wenn es so viel besser weist aber sag nicht das geht nicht,
Und schönen Abend ich schaue mir lieber nen Film an.
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