ᐅ Zahlungsplan mit 35% nach Rohbau okay?
Erstellt am: 19.04.2017 18:11
Mairj 20.04.2017 08:15
Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal das Gespräch mit dem GU suchen.
Ich hoffe, dass sich da was machen lässt. Das Unternehmen hat eigentlich einen sehr guten Ruf bei uns in der Gegend und baut auch einige Häuser pro Jahr.
Ich hoffe, dass sich da was machen lässt. Das Unternehmen hat eigentlich einen sehr guten Ruf bei uns in der Gegend und baut auch einige Häuser pro Jahr.
tomtom79 20.04.2017 08:38
Mairj schrieb:
Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal das Gespräch mit dem GU suchen.
Ich hoffe, dass sich da was machen lässt. Das Unternehmen hat eigentlich einen sehr guten Ruf bei uns in der Gegend und baut auch einige Häuser pro Jahr.Das heißt nix ! Er kann die kosten zb verschleppen, zahlt praktisch mit deinem Geld die Fertigstellung einer alten baustelle usw. Sei einfach vernünftig, du gibt's nämlich sehr viel Geld aus. stefanc84 20.04.2017 12:29
Also für den Rohbau wollte unser GÜ etwas weniger, aber Schlussrate wäre lediglich 1% gewesen. 3% sind durchschnittlich, 5% super, mehr halte ich für unrealistisch.
bierkuh83 20.04.2017 12:55
Die Rate für den Rohbau ist wie bereits erklärt viel zu hoch. Ich verstehe nur die Diskussionen um die Schlussrate nicht.. 1%, 3%,5% völlig egal, wenn nicht mit genannt wird welche Leistungen dagegen stehen.
Bei der Endabnahne wird man noch nicht entdeckte Mängel höchstwahrscheinlich auch nicht entdecken.
Viel besser ist eine Begutachtung mit einem Sachverständigen bei relevanten Zwischenschritten (z.B. Bodenplatte vor dem Gießen, Dachstuhl, etc...) Hier können bereits Mängel angezeigt und Einbehalte getätigt werden, falls notwendig.
Dies ist mindestens ebenso wichtig wie ein ausgewogener Zahlungsplan.
Bei der Endabnahne wird man noch nicht entdeckte Mängel höchstwahrscheinlich auch nicht entdecken.
Viel besser ist eine Begutachtung mit einem Sachverständigen bei relevanten Zwischenschritten (z.B. Bodenplatte vor dem Gießen, Dachstuhl, etc...) Hier können bereits Mängel angezeigt und Einbehalte getätigt werden, falls notwendig.
Dies ist mindestens ebenso wichtig wie ein ausgewogener Zahlungsplan.
HERR_bau 20.04.2017 19:41
So einen ähnlichen Thread hatten wir hier auch schon. Schau im Baugesetzbuch nach, da steht alles drin und ist klar geregelt unter dem Begriff "Werkvertrag". Grundsätzlich darf der BU soviel verlangen, wie die Wertsteigerung des Bauvorhabens steigt. Deine Angaben sind definitiv weiter darüber hinaus. In der Realität sieht dies leider oft anders aus und Verhandlungsspielräume gibt es häufig auch wenig. Nur empfehle ich dann doch zur Vorsicht und wechsel lieber nochmal den Bauträger...
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