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ᐅ Perimeterdämmung vergessen


Erstellt am: 24.06.2017 11:17

11ant 05.09.2017 22:19
jeti79 schrieb:
Dadurch habe ich dann wohl erst den vollen Anspruch auf Schadenersatz - auch im Fall, dass noch Forderungen an uns gerichtet werden (was der Insolvenzverwalter schon angekündigt hat), hätten wir so mehr Gewicht in unserer Argumentation.
Der Insolvenzverwalter wird von Dir fordern, daß Du Forderungen gegen Dich zu 100% erfüllst - auf der anderen Seite Dich aber damit begnügst, daß Deine Gegenforderungen nach Quote befriedigt werden (d.h. nicht aufrechnest). Dieser Schaden mindert Deine Kasse zur Rettung des Baues :-(

jeti79 19.10.2017 07:49
Ich möchte einen weiteren Zwischenstand durchgeben und habe auch gleich noch eine Frage, die sich aus dem Vorab-Gutachten ergibt, welches zumindest den "Herstellungswert" berechnet:

Mittlerweile konnten wir den Vertrag kündigen und müssen nun unsere Bank davon überzeugen, dass wir es schaffen, den Bau zu Ende zu führen, was allerdings gar nicht so einfach ist. Das Insolvenzverfahren startete am 1.10.17 - wir haben darüber aber noch nichts Schriftliches bekommen. (Nur die Info aus dem Netz)

1) Die Bank sieht natürlich die Restforderung von ca. 50T€ und fordert von uns/unserem RA eine Stellungnahme, wie der Verfahrensstand ist. Da es noch keinerlei Anhaltspunkt gibt, wie dieses "Verfahren" ausgeht, könnte das natürlich noch Jahre dauern, bis eine Klärung eintritt. Das klingt für mich wie eine Hinhaltetaktik, um möglichst viel an den Bereitstellungszinsen zu verdienen.

Das wir daran wohl in den nächsten Monaten selbst zu einem Insolvenzfall werden, interessiert dort niemanden. Man ist in keinster Weise bereit, uns finanziell zu unterstützen, den Bau zumindest für den Winter geschlossen zu bekommen, um weitere Schäden zu verhindern. (Nichtmal wenn uns meine Eltern Geld zur Fertigstellung des Dachstuhls vorstrecken würden)

2) Die Mängel am Bau sind größtenteils nicht so extrem, dass ein Voll-abriss nötig ist. Einzig das Sockeldetail, nämlich die zu weit raus gezogene Bodenplatte macht Probleme:
- Im Gutachten steht, dass der Klinker wieder entfernt und die Bodenplatte von einem Fachbetrieb abgeschnitten und einen besseren Anstrich vor wiedererrichten der Dämmung/Fassade bekommen muss. (Möglichkeit von aufsteigender Feuchtigkeit und damit Schimmelbildung)

Der Gutachter selbst meinte schon, dass man evtl. mit anderen Maßnahmen für einen Ausgleich sorgen kann (Im Gutachten geht es nur darum, den bestellten Zustand herzustellen), allerdings ist der aktuell im Urlaub und ein eingeschalteter Architekt folgt der Argumentation aus dem Gutachten und verweigert uns den "Stempel", den die Bank fordert, bevor Sie das Geld wieder freigibt. (was ich grundsätzlich nachvollziehen kann) - was uns verunsichert, da die Kosten für die Mängelbeseitigung (ca. 15T€ + Neukauf und Anbringen der Klinker) uns wohl vor beinahe unlösbare Aufgaben stellen.

Interessanterweise habe ich mich in den letzten Tagen mit einigen Architekten (ohne den ominösen "Stempel") unterhalten: von denen sieht keiner das Problem so gravierend, dass die Bodenplatte unbedingt abgeschnitten werden muss.Auch der Energieberater hat schon gesagt, dass durch die verbaute Folie unter der Kimmschicht eigentlich ein Aufsteigen von Feuchtigkeit verhindert werden soll.

Im Anhang ein Vorschlag einer Architektin, welcher vorsieht, eine Lage Klinker zu entfernen und dort "Foamglass-Steine" einzusetzen, was wir grundsätzlich selbst erledigen könnten und für uns deutlich günstiger wäre. (ca. 3500€ + Aufwand in Eigenarbeit)

Was haltet Ihr (die sich mit der Materie auskennen) davon?
Gibt es evtl. noch andere Maßnahmen, die wir ergreifen können, um zu vermeiden, dass der komplette Klinker wieder runter muss??

jeti79 19.10.2017 08:16
Hier auch noch mal zwei Fotos vom aktuellen Sockelaufbau



tomtom79 19.10.2017 08:21
Wenn das Insolvenz verfahren eröffnet ist, gibt's keine Infos für dich, du musst Ansprüche erstellen egal ob sie dir eine Leistung schulden oder du ihnen Geld usw..

jeti79 19.10.2017 08:23
Ok, danke für die Info - mich wundert dann nur, dass andere Bauherren vom Insolvenzverwalter angeschrieben wurden und wir nicht, obwohl man bei uns ja noch die Möglichkeit hätte, Geld einzufordern.

Immerhin weiß der Insolvenzverwalter ja noch nicht, dass der Bau laut Gutachten nichts wert ist ...

11ant 19.10.2017 15:17
Nach Deiner Zeichnung erwarte ich keine Schäden daraus, daß die Bodenplatte nicht vor der Dämmung endet.

Im elektronischen Handelsregister kannst Du einsehen, wie weit die Insolvenz (vorläufige Verwaltung oder eröffnetes Verfahren) gediehen ist. Die InsO kannst Du ebenfalls online nachlesen, begrabe Deinen Lebensmut trotzdem nicht und gehe gegen Insolvenzverwalter nicht mit einem Scheidungsanwalt oder Strafrechtler vor, das ist eine sehr spezielle Sorte.
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