Partnerin ausbezahlen und 2. Mal Grunderwerbsteuer

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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B

Bieber0815

Steuerschulder für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der Erwerber (=Käufer).
In meinem Kaufvertrag steht "Den Beteiligten ist ihre gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern bekannt gegeben." So habe ich es auch aus dem www gelernt ... Vgl. auch § 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz und § 44 AO. Verlinken darf ich ja nicht ...

Wenn aber die Schenkung keine echte Schenkung ist (ich nehme an, deine Expartnerin wird dir das 1/2 Haus nicht einfach so schenken wollen)
Auch dann fällt Schenkungssteuer auf den Wert der geschenkten Sache an. Interessant wäre, wer diesen Wert wie ermittelt -- und was das Finanzamt dann dazu sagt.

Alternativen für den Threadersteller:
- Beide bleiben Eigentümer, vermieten gemeinsam.
- ???
 
N

nordanney

Ich stand nämlich in gleicher Situation: mein Mann ging und ich blieb im Haus.
Dein Mann = verheiratet!
Das ist der große Unterschied, da kann man ohne Grunderwerbsteuer übertragen. Bei unverheirateten Paaren ist die Übertragung so zu sehen, wie an einen fremden Dritten.
 
H

HorstTappert

Wenn Du das Haus selbst bewohnst, greift die 10jährige Spekulatiomsfrist übrigens nicht. Du musst nur im Jahr des Verkaufs und in den 2 Jahren davor das Haus selbst bewohnt haben, dann ist der Verkauf steuerfrei. Dabei zählen auch angefangene Jahre. Bist Du z. B. im Dezember 2014 eingezogen, könntest Du das Haus ab Januar 2016 steuerfrei verkaufen.
Danke, das wußte ich nicht :) Ich dachte es gilt die 10Jahresfrist, nicht das jemand denkt ich würde meine Expartnerin übervorteilen, ich denke wir haben uns fair geeinigt, wobei ich vorher auch die Hauptlast bei der Tilgung getragen hab aber das war OK so, das verstehe ich auch unter Partnerschaft.
 
Uwe82

Uwe82

Rein selbst bewohnt gibt es keine Frist, wenn es mal vermietet war, sind es drei Jahre sonst bewohnen, Ansonsten zehn Jahre. Musste mich mit dem Verkauf unserer ETW letztes Jahr damit beschäftigen.
 
F

FrankH

Rein selbst bewohnt gibt es keine Frist,
Richtig, das hatte ich vergessen zu schreiben. Danke für die Ergänzung. Ich musste mich da auch mit befassen, als mein Vater mir ein geerbtes Haus (nach Auszahlung eines Miterben) weiterverkaufen wollte und vom Finanzamt der entsprechende Fragebogen ins Haus flatterte. Es war übrigens in unserem Fall sehr hilfreich, den Sachbearbeiter im Finanzamt direkt aufzusuchen. Anschließend war die Sache gleich vom Tisch.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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