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ᐅ Parkplatz außerhalb der Baugrenze pflastern erlaubt?


Erstellt am: 29.09.2022 18:38

WilderSueden 30.09.2022 16:04
Ausnahmen gibt es vermutlich für untergeordnete Dachvorsprünge, bei 2,5m kann man aber sicherlich nicht mehr davon reden. Würde also davon ausgehen, dass das die Grenze reisst.
Was hat der Nachbar denn dort stehen? Entweder man macht das offiziell (dann muss der Nachbar Abstandsflächen bei sich eintragen) oder man verständigt sich auf stillschweigende Duldung und hofft dass der Nachbesitzer des Nachbargrundstücks das auch so sieht

netuser 30.09.2022 16:12
WilderSueden schrieb:

Was hat der Nachbar denn dort stehen?
Ebenfalls nur eine Garage. Daher stört ihn das absolut nicht.
WilderSueden schrieb:

Entweder man macht das offiziell (dann muss der Nachbar Abstandsflächen bei sich eintragen) oder man verständigt sich auf stillschweigende Duldung und hofft dass der Nachbesitzer des Nachbargrundstücks das auch so sieht

Abstandsflächen bei sich eintragen? Würde in dem Fall mit einer Garage seinerseits nicht gelten oder?
Ist mit "stillschweigender Duldung" ein formaler Vorgang gemeint oder nur eine schriftliche Bestätigung unter einander?

WilderSueden 30.09.2022 16:16
Wenn du die Sache legal machen willst, dann löst eine Überschreitung Abstandsflächen auf dem Grundstück des Nachbarn aus. Der darf dann dort natürlich nichts bauen. Das ist für ihn ein Nachteil und das wird er vermutlich nicht einfach so machen.
Die Alternative ist, das ganze illegal zu machen. Du lädst den Nachbarn regelmäßig auf eine gute Flasche Wein ein und er tut so als ob er nicht gesehen hätte, dass die Überdachung einen Meter zu lang ist. Da würde ich mich als Nachbar aber definitiv auf nichts schriftliches einlassen.

11ant 30.09.2022 16:18
netuser schrieb:

Nun würden wir den Eingangsbereich und damit direkt den gesamten Bereich vor der Garage (Garagenbreite) gerne "großzügig" mit Glas überdachen, am liebsten auf 2-2,5m Tiefe.
Ein Vordach an sich ist wohl "untergeordnet" als "Bauwerk", jedoch nicht als "Dachüberstand". Durchsichtigkeit oder Filigranität sind keine ausreichend schwerwiegenden Argumente dafür, "so zu tun, als wäre es ja eigentlich fast gar nicht da". Ich sehe es also dieselben Einschränkungen hinnehmen müssen wie das Bauwerk, an das es "drangeschraubt" ist.

netuser 30.09.2022 16:31
WilderSueden schrieb:

Wenn du die Sache legal machen willst, dann löst eine Überschreitung Abstandsflächen auf dem Grundstück des Nachbarn aus. Der darf dann dort natürlich nichts bauen. Das ist für ihn ein Nachteil und das wird er vermutlich nicht einfach so machen.

Rein zum Verständnis: In dem Fall hätte er aber keinen Nachteil, da meine Überdachung auch direkt an seiner Garage angrenzen würde und somit die bestehenden Abstandsflächen eigentlich nicht beeinflusst werden!?
WilderSueden schrieb:

Da würde ich mich als Nachbar aber definitiv auf nichts schriftliches einlassen.

Hmm, warum nicht, wenn im Grunde kein Nachteil entsteht? Wegen möglicher "Angreifbarkeit" an der Mitwirkung? 🙂

netuser 30.09.2022 16:33
11ant schrieb:

Ein Vordach an sich ist wohl "untergeordnet" als "Bauwerk", jedoch nicht als "Dachüberstand". Durchsichtigkeit oder Filigranität sind keine ausreichend schwerwiegenden Argumente dafür, "so zu tun, als wäre es ja eigentlich fast gar nicht da". Ich sehe es also dieselben Einschränkungen hinnehmen müssen wie das Bauwerk, an das es "drangeschraubt" ist.

Ich verstehe natürlich was du meinst, versuche jedoch auch die "Verhältnismäßigkeit" zu berücksichtigen. Schließlich ist es in der Praxis natürlich ein Unterschied, ob da eine 0,5 - 1,0 m längere Glasüberdachung oder ein längeres Gebäude (Garage o.ä.) die formale Grenze reißt...

Danke trotzdem für eure Meinungen.
abstandsflächengarageüberdachungbauwerk