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ᐅ Parkett mit vielen kleinen Löchern (Holzwurm) verlegt


Erstellt am: 11.12.24 10:51

11ant20.12.24 12:43
KlaRa schrieb:

derartige, lochähnliche Erscheinungsformen werden weder als akzeptabel in den Regelwerken genannt, und sind auch aus ästhetischen Gründen nicht akzeptabel.
D.h. Du schätzst das Daatenblatt im Sinne seiner Wirkung als Vereinbarung einer Qualität als unzulässig / nicht wirksam ein und obwohl die Kunden dies "gekauft trotz gelesen" konkludent akzeptiert haben, könnten sie es (weil normwidrig) als Mangel reklamieren ?
KlaRa20.12.24 13:20
Ob eine Vereinbarung zulässig oder unzulässig ist, mögen Juristen entscheiden. Das ist nämlich eine Rechtsfrage!
Richtig ist allerdings, dass -soweit ein Produktdatenblatt vor dem Kauf ausgehändigt wurde- diese lochartigen Erscheinungsbilder das Produkt charakterisieren.
Richtig ist damit zwangsläufig auch, dass der Endverbraucher die Bedingungen auch akzeptierte.
Und das heißt wiederum, dass eine beabsichtigte Mängelrüge ins Leere laufen wird, laufen muss.
Deshalb mein Rat: seine Energie sparen und gezielt dort einsetzen, wo Erfolg zu erwarten ist.
und das ist in Eigenbeauftragung die Beseitigung der Merkmale mittels eines farbidentisch auf die Parkettoberfläche abgestellten Hartwachses.
Damit dürfte die Frage von "11ant" beantwortet sein?
MachsSelbst20.12.24 13:40
Singelküche schrieb:

ein Laie hat in der Ausstellung eigentlich keine Chance das zu entdecken. Der Verkäufer sagt kein Pip davon und der Käufer hat ganz andere Probleme Frauchen meckert Kind schreit Preise usw. Dort liegen auch nur Musterflächen ohne Wurmlöcher. Die meisten wissen wohl auch nicht das es sowas überhaupt gibt.

Dem TE gefällt es trotzdem

Ja. Das ist aber nicht das Problem des Verkäufers, wenn die Kinder quengeln oder die Frau nervt.

Es ist vielmehr Ausdruck einer gewissen Naivität.
Man hat manchmal das Gefühl dass die Auswahl eines Rasierapparats oder Zahnbürste beim Interessenten mehr Recherche-Aufwand auslöst, als das Parkett für viele tausend EUR.

Und ich will mich da gar nicht ausnehmen. Bei mir in der Dusche liegen Bodenfliesen, die durchaus eine R-Klasse höher sein dürften.
Wurde mir aber erst bewusst als ich den HAR mit R10 gefliest hatte. In der Dusche liegt R9...
KlaRa20.12.24 14:05
MachsSelbst schrieb:

Bei mir in der Dusche liegen Bodenfliesen, die durchaus eine R-Klasse höher sein dürften.
Man möge mir verzeihen:
Die Fliesen mit ausgewiesener R-Gruppe haben ins Nassbereichen nichts zu suchen. R-Gruppen gelten für Arbeitsbereiche, in welchen mit der Gefahr ausgleitfördernder Medien auf Böden zu rechnen ist. Hier wird die Prüffläche ja auch mit Arbeitsschuhen begangen (in Duschen eher ungewöhnlich).
Für Duschen und Schwimmbecken gelten die Anforderungen für "naßbelastete Barfußbereiche".
Geregelt im entsprechenden Merkblatt der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Und dort finden wir unter dem Ordnungspunkt 2.1 Rutschhemmung die Bewertungsgruppen A bis C.
wobei keramische Fliesen und Platten in Duschen der Bewertungsgruppe A (und nicht R9 oder anderes) unterliegen.
Sorry, diese Info aber nur am Rande.
MachsSelbst20.12.24 14:14
Gut zu wissen, weil sowohl Fliesenleger als auch Fliesenberater als auch ein guter Bekannter, seineszeichens Fliesenleger stets von R-Klassen spricht.
Ändert aber am Ergebnis nix. Ich hab mich nicht informiert, mich auf Beratung verlassen und jetzt ist die Dusche recht rutschig.

Das ist aber mein Problem, ich hatte die Fliesen ja selbst in der Hand.
K a t j a20.12.24 22:05
11ant schrieb:

D.h. Du schätzst das Daatenblatt im Sinne seiner Wirkung als Vereinbarung einer Qualität als unzulässig / nicht wirksam ein und obwohl die Kunden dies "gekauft trotz gelesen" konkludent akzeptiert haben, könnten sie es (weil normwidrig) als Mangel reklamieren ?
KlaRa schrieb:

Ob eine Vereinbarung zulässig oder unzulässig ist, mögen Juristen entscheiden. Das ist nämlich eine Rechtsfrage!
Ich muss gestehen, ich frage mich angesichts des Datenblattes, wie tief wir bereits gesunken sind? Wurmlöcher im Parkett - gab es das vor 20 Jahren auch schon? In meiner Familie arbeiten wir sehr viel mit Holz und ich bin mit dem Bewusstsein aufgewachsen, dass Wurmholz Abfall ist. Die professionelle Beseitigung solcher Löcher war maximal Thema bei vorhandenen Möbeln (oder Dächern), wo sich ein Tierchen frisch eingenistet hat. Aber das man das jetzt schon von vornherein anbietet, zeigt mir, dass für viele Qualität keine Rolle mehr spielt. Ich sehe darin irgendwie auch eine Missachtung der Arbeit der Handwerker. Egal, wie perfekt sie arbeiten, es bleibt Pfusch.

Ob die Sache rechtens ist, wäre am Ende vermutlich auch eine Preisfrage. Ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen, dass man außer einer professionellen Beseitigung mehr raus holen könnte. Worauf will man hier klagen? Schlechte Beratung? Es wurde niemand getäuscht, irgendwas arglistig verschwiegen und vermutlich ist es auch noch im Rahmen der gängigen Praxis zumutbar. Mir fällt da nix ein.
duschenfliesenlegervereinbarungunzulässigparkett