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ᐅ OKAL Hausbau - Erreichbarkeit der Baustelle


Erstellt am: 16.01.2021 01:27

Hauslebauer007 16.01.2021 01:27
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und grüße herzlichst die Forums-Mitglieder. Nun zu unserem Problem:

Wir haben uns im Januar 2020 für einen Okal-Haus entschieden. In wenigen Tagen können wir unseren Jahrestag feiern und es wurde seither kein Bauantrag von OKAL gestellt, zumal uns der finanzielle Schuh drückt, da wir inzwischen die Bereitstellungszinsen an die Bank zahlen müssen. Trotz zahlreicher E-Mails und Telefonate über das ganze Jahr hinweg haben wir jetzt erst von OKAL die Info erhalten, das wir als Bauherren verbindliche Auskünfte in Form von Dokumenten an OKAL zusenden sollen, die folgende Inhalte haben müssen:

1.) Genehmigung der Wegeführung inklusive der einzutragenden Baulasten (Geh- und Leitungsrecht)
2.) Ausführungsplanung der Wegeführung (exakte Längen- und Höhenangaben inklusive Darstellung der Stützbauwerke und Durchlaß zu Ihrem Grundstück)
3.) verbindliche Auskünfte zur Baustellenlogistik, wie Ihr Grundstück überhaupt mit LKW etc. zu erreichen ist (Überfahrtgenehmigungen der benachbarten Grundstücke bergseitig)

Zwar hat sich OKAL bereit erklärt unser Haus (nach über einem Jahr Wartezeit) auf dem Grundstück planersich darstellen, nur müssen die verbindlich wissen, wie die Baufläche erreicht werden kann - zu Fuß nach der Bautätigkeit und mit LKW zur Bautätigkeit.

Die Firma OKAL ist uns bei der Klärung o.g. Punkte leider nicht behilflich. Ist einem der Forums-Mitglieder bekannt, an wen ich mich wenden muss (ggf. Behörde?), um die Dokumente zu den o.g. Punkten zu bekommen?

Viele Grüsse,

Häuselbauer

Snowy36 16.01.2021 09:42
Und das sagen die dir erst nach einem Jahr ? Was war denn vereinbart wer die Planung übernimmt ? Habt ihr einen Fertigstellungstellungstermin vereinbart mit einer Vertragsstrafe?

Hauslebauer007 16.01.2021 10:45
Snowy36 schrieb:

Und das sagen die dir erst nach einem Jahr ? Was war denn vereinbart wer die Planung übernimmt ? Habt ihr einen Fertigstellungstellungstermin vereinbart mit einer Vertragsstrafe?

Hallo Snowy36,

danke für deine Rückmeldung. Zu deinen Fragen:

Zu 1.) Ja, haben die Info von Okal Haus leider so spät bekommen. Die Kommunikation mit Okal Haus ist leider katastrophal, die Firma würde ich auch keinen mehr empfehlen.

Zu 2.) So wie ich das verstehe, sind die vertraglichen Vereinbarungen zu den geschuldeten Architektenleistungen m.E. widersprüchlich, zumindest unklar. Zum einen heißt es unter § 4 der Vertragsbedingungen - welche Inhalt des Hausbauvertrages sind -, dass der Bauherr verpflichtet sei, die für das Bauvorhaben notwendige vollziehbare Baugenehmigung auf seine Kosten zu beschaffen. Im Übrigen ist unter unter § 4 geregelt, dass es dem Bauherren obliegt, die Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstückes zu schaffen.

Andererseits ist in der Baubeschreibung - welche ebenfalls Vertragsbestandteil ist, geregelt, dass sämtliche Architektenleistungen von DFH erbracht werden und Teil des geschuldeten Leistungsumfanges sind. Dort heißt es, dass der von DFH beauftragte Architekt sowohl die Grundlagenermittlung als auch die Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben schuldet (Ziffer 1 der Baubeschreibung). Hierzu gehört meines Erachtens auch die Schaffung der Voraussetzungen für die Erschließung.

Da Okal Haus ja seit mehreren Jahrzehnten zig-tausende Häuser gebaut hat, gehe ich einfach der Annahme, das die wissen, wie ein Endkunde hinzuhalten ist. Hast Du eine Idee für mich, von wem ich meine o.g. Fragen geklärt bekomme, damit ich sie Okal Haus weiterleiten kann, damit ein Bauantrag gestellt wird?

Zu 3.) Ein Fertigstellungstermin würde von Okal Haus erst bestimmt, wenn ein Bauantrag gestellt wurde.

Viele Grüsse,

Häuslebauer

11ant 16.01.2021 11:59
Ich habe noch nicht ganz verstanden: wie kommt Ihr nach einem Jahr erst an die Information (sinngemäß) "wir haben noch überhaupt nichts unternommen - schauen Sie doch mal in Punkt 4: wir fangen erst an, wenn Sie uns garantiert haben, daß der LKW bis auf die Baustelle fahren kann" ???
Für solchen Quatsch nimmt man sich doch nicht als Laie extra einen GU der einem den ganzen Zinnober auch planen soll (?)

bauenmk2020 16.01.2021 12:14
Welche Daten gibt es denn über Baugrundstück?:

- liegt es innerhalb eines Bebauungsplanes?
- ist es eine "Baulücke" in einem bereits bebauten Gebiet?
- wie ist es erschlossen (Infrastruktur)?

Wie setzt sich die Wartezeit zusammen? Hat die Firma so einen langen Vorlauf um die Planung / den Entwurf zu erstellen?

Hauslebauer007 16.01.2021 12:50
11ant schrieb:

Ich habe noch nicht ganz verstanden: wie kommt Ihr nach einem Jahr erst an die Information (sinngemäß) "wir haben noch überhaupt nichts unternommen - schauen Sie doch mal in Punkt 4: wir fangen erst an, wenn Sie uns garantiert haben, daß der LKW bis auf die Baustelle fahren kann" ???
Für solchen Quatsch nimmt man sich doch nicht als Laie extra einen GU der einem den ganzen Zinnober auch planen soll (?)

Hallo,
wie bereits beschrieben, ist die Kommunikation mit Okal Haus äußerst katastrophal. Trotz zahlreicher Beschwerdemails und Anrufen erhielten wir relativ spät die o.g. Rückmeldung über die zu erbringende Leistung seitens unsererseits. Wir, die Bauherren, sind Laien und das ist unser erstes Haus, das wir bauen. Vor Vertragsunterzeichnung hatte uns der Okal Haus-Verkäufer noch zugesichert, das Okal Haus sich um alles weitere kümmert, leider wurden wir eines besseren belehrt. An die Versprechen will sich der Verkäufer nicht mehr erinnern und verweist uns an den Vertrag.

Naja, ...

Viele Grüsse,
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