Öffentliche Parkplätze vor Grundstück

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Öffentliche Parkplätze vor Grundstück
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Dirk, mich irritiert, dass die anderen Grundstücke zwar in grau das Haus eingezeichnet haben, nicht aber Zu-/Auffahrt und Parkplätze.
Da die Häuser ja nun als Platzhalter eingezeichnet sind, kann es sich bei den Auffahrten somit nicht auch um Platzhalter handeln @Dirk Grafe ?
@Aloadihoa wie sieht es denn mit dem verschrifteten Bebauungsplan aus? Was steht dort? Bei uns war die Zufahrt vorgeschrieben, aber nicht die Lage der Stellflächen/Carport.
Nur weil die Auffahrt zB rechts vorgeschrieben ist, muss die Garage nicht rechts sein. Einmal drehen, schon ist sie auch links befahrbar.

Gruss Yvonne
 
D

DG

Da die Häuser ja nun als Platzhalter eingezeichnet sind, kann es sich bei den Auffahrten somit nicht auch um Platzhalter handeln?
Das ist nur die grobe Vorgabe bzw. eine mögliche Ausbauvariante. Die konkrete Lage der Garagen und Häuser wird im jeweiligen Bauantrag geklärt - da wird auch geprüft, dass man in die Garage, die man plant, auch reinfahren kann.
 
A

Aloadihoa

Bzgl. Garagen und Stellplätze steht im textlichen Teil:

Im WA1 sind Garagen und Stellplätze innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche oder in den seitlichen Abstandsflächen, d.s. die FLächen ab Straßenbegrenzungslinie bis max. zur rückwärtigen Baugrenze, zu errichten.

Garagen sind in der Vorgartenzone nicht zulässig. Ausnahmsweise kann bei Eckgrundstücken auf max. 1 Straßenseite davon abgewichen werden.

Die Stellplatzverpflichtung gem §37 Abs1 Landesbauordnung wird erhöht. Es sind "notwendige Stellplätze" in folgender Zahl nachzuweisen: 2 Stellplätze je Wohnung
 
BauPaar

BauPaar

Faktor 2,0? Weia...

Aber die muss man dann ja nicht mit PKWs 1:1 belegen, Anhaenger/Wohnwagen/Wohnmobil (letzteres braucht 3 Plätze ;)) belegen ja auch 'ordentlich' :)
 
W

Wastl

Faktor 2,0? Weia...

Aber die muss man dann ja nicht mit PKWs 1:1 belegen, Anhaenger/Wohnwagen/Wohnmobil (letzteres braucht 3 Plätze ;)) belegen ja auch 'ordentlich' :)
Wieso Faktor 2?
Bei uns gab es eine Anordnung: Pro Wohneinheit 1 Stellplatz, wenn größer 100qm 2 Stellplätze, wenn Grundriss 150qm 3 Stellplätze.
Das hat auch seinen Sinn! Gerade in verkehrsberuhigten Bereichen kann man nicht wildparken,...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben