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ᐅ "notwendige Treppe" zum Dachgeschoss


Erstellt am: 06.02.2016 10:29

baufreund2016 06.02.2016 10:29
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir haben ein kleines Problem. Neubau Einfamilienhaus in NRW, das Dachgeschoss wurde als „Nutzfläche“ genehmigt und abgenommen, innenliegende Holztreppe, die als „nicht notwendige“ Treppe mit einer Auftrittsbreite von 60 cm eingebaut wurde (Platz genug ist vorhanden !).
Der Vertrag mit dem Schreiner beschreibt eine Treppenanlage wie folgt:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Der Schreiner verweigert eine Mängelbeseitigung/Minderung und beruft sich darauf, dass die Räume im Dachgeschoss nicht als „Wohnraum“ genehmigt seien und somit eine „notwendige Treppe“ nicht erforderlich wäre.
Schaut man sich die Bauordnung NRW an, steht im §36
„Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe);…“
Wie seht ihr die rechtlich Situation ?

Bauexperte 06.02.2016 10:34
Guten Morgen,

es tut mir leid, aber aus Deinem Beitrag werde ich nicht wirklich klug.

Du baust gerade ein Einfamilienhaus, bestehend aus EG + DG, wovon _nur_ das EG ausgebaut wird? Oder einen Bungalow und der Spitzboden soll zu Lagerflächen genutzt werden? Du baust in Einzelgewerkevergabe oder über GU? Architekt?

Der Streitpunkt ist genau was? Eine Bodeneinschubtreppe?

Grüße, Bauexperte

baufreund2016 06.02.2016 10:45


Das Haus besteht aus EG + OG + DG.
Das Haus ist komplett ausgebaut einschl. DG.
DG ist vorgesehen als Spielraum für die Kinder bzw. als Büro.
Hergestellt wurde das Haus in Einzelgewerkvergabe.
Es geht um eine einläufige, halbgewendelte, freistehende Holzwangentreppe.

Streitpunkt: ist eine "nichtnotwendige Treppe" oder eine "notwendige Treppe" geschuldet.

Bauexperte 06.02.2016 11:13
Ah, ok - vielen Dank. Jetzt verstehe ich Deine Frage.

Du hast ein Problem, würde ich meinen. Zum einen hebelst Du die Baugenehmigung "durch die Hintertüre aus", zum anderen bezieht sich der Angebotstext des Schreiners (ich nehme an, basierend darauf wurde der Auftrag erteilt) gerade auf die vorliegende Baugenehmigung.

Achtung - sperriges Deutsch: "die nicht notwendige Treppe ist nach Baurecht eine „zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient“. Wo gegen "notwendige Treppen als Bestandteile des Rettungsweges zum Verlassen nicht ebenerdiger Geschosse zwingend erforderlich sind".

Insofern mag es für Dich ein Streitpunkt sein, der Schreiner hat aus meiner Sicht korrekt geliefert, da das DG tatsächlich _nicht_ als Wohnraum genehmigt ist. Vom "sperrigen" zum "verständlichen": das DG soll, lt. Genehmigung, zur Lagerung von "Kartons & Co." genutzt werden. Da dieser Raum nutzungsgemäß, eher selten aufgesucht wird, reicht auch eine "nicht notwendige" Treppe" dorthin zu gelangen.

Grüße, Bauexperte

baufreund2016 06.02.2016 11:32


Deiner Aussage:

Vom "sperrigen" zum "verständlichen": das DG soll, lt. Genehmigung, zur Lagerung von "Kartons & Co." genutzt werden. Da dieser Raum nutzungsgemäß, eher selten aufgesucht wird, reicht auch eine "nicht notwendige" Treppe" dorthin zu gelangen.

stehen meines Erachtens zwei Punkte entgegen.
1) die DIN 277-2
Hiernach kann die genehmigte "Nutzfläche" auch sein ein Raum für:
  • Wohnen und Aufenthalt
  • Büroarbeit
  • Produktion, Hand- und Maschinenarbeit,
2) das Leistungsverzeichnis des Treppenbauers:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Nach meinem Verständnis muss der erste Rettungsweg immer über eine „notwendige Treppe“ möglich sein, wenn kein anderer Rettungsweg vorhanden ist.
Notwendige Treppen müssen dann aber eine Mindestbreite von 80 cm haben.

Bauexperte 06.02.2016 11:55
baufreund2016 schrieb:

stehen meines Erachtens zwei Punkte entgegen.
1) die DIN 277-2
Hiernach kann die genehmigte "Nutzfläche" auch sein ein Raum für:
  • Wohnen und Aufenthalt
  • Büroarbeit
  • Produktion, Hand- und Maschinenarbeit,
Das ist natürlich soweit richtig; über diese Aufstellung haben sich schon viele Leute gestritten

Neben dem Thema Treppe - ist der 3. Fluchtweg über Fenster beachtet worden? Weshalb hast Du das DG überhaupt als Nutzfläche deklariert? Wurde dem Schreiner kommuniziert, daß das DG später als Spiel- und Arbeitsstätte benutzt werden soll?

Grüße, Bauexperte
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