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ᐅ Notarvertrag was sollte man reinschreiben lassen und beachten


Erstellt am: 17.10.15 16:21

Robbaut19.10.15 08:18
Hallo,
ypg schrieb:
Du brauchst Dir als Laie keine Gedanken darüber machen. Dafür hat der Notar seine Fähigkeiten. Was er wissen muss, das fragt er ab, zB welches Flurstück, welche Konditionen, zu wann, vorherige Eigentümer und zukünftige...
das habe ich auch gedacht, aber leider andere Erfahrungen gemacht. Ich kann also auch nur zu einer sorgfältigen (evtl. externen) Prüfung der Verträge raten!
ypg schrieb:
Das ist vorgeschrieben, zumindest die 14 Tage 🙂
Beim Verkauf von privat an privat gilt diese Frist aber nicht, oder? Jedenfalls wurde uns das von unserem Notar so erklärt. Und so ein Verkauf scheint hier ja vorzuliegen.

Rob
Bauexperte19.10.15 10:22
Hallo,
Robbaut schrieb:

das habe ich auch gedacht, aber leider andere Erfahrungen gemacht.
Was genau ist denn geschehen, bzw. unterlassen worden?
Robbaut schrieb:

Ich kann also auch nur zu einer sorgfältigen (evtl. externen) Prüfung der Verträge raten!
Das sollte sich eigentlich von selbst erklären! Alles, was sich nicht selbsterklärend versteht, sollte einer externen Prüfung durch entsprechenden Sachverstand zugeführt werden.
Robbaut schrieb:

Beim Verkauf von privat an privat gilt diese Frist aber nicht, oder? Jedenfalls wurde uns das von unserem Notar so erklärt. Und so ein Verkauf scheint hier ja vorzuliegen.
Ja, das ist richtig. Diese Regelung - imho seit 2013 - gilt nicht bei Grundstücksverkäufen von Privat an Privat; auch nicht, falls + wenn ein Makler zwischengeschaltet ist. Ich kann mich allerdings - jedenfalls für meinen Bereich - nicht daran erinnern, daß die involvierten Notare diese 14-tägige Frist nicht eingeräumt hätten.

Grüße, Bauexperte
Häuslebau3r19.10.15 13:27
Da ich gerade auch das Thema bezüglich Notarverträge aktuell bei mir liegen habe, verfolge ich das hier schon sehr gespannt. Kann man denn über den Daumen gepeilt sagen, dass man solche Verträge immer fachmännisch prüfen lassen sollte?

In meinem Fall erwerbe ich das Grundstück von der Stadt. Erster Entwurf wurde mir über ein Notarbüro zu gesendet mit der Bitte um Benennung evtl. Änderungen usw. Was mir unklar war bzw. ich geändert haben wollte wurde bei der Stadt angemerkt und in einer neuen Version aufgesetzt. Dies wurde dann über die Stadt geprüft und im Laufe der nächsten Wochen soll es zu einem finalen Notar termin kommen.

Als Leihe wüsste man ja dennoch nicht, was evtl. falsch ist bzw. mit rein müsste.. *grübel*
Sebastian7919.10.15 18:25
Unser Notar hat uns jede Frage beantwortet - davon abgesehen fand ich den Grundstückskaufvertrag auch nicht wirklich schwierig zu verstehen.
Robbaut19.10.15 20:15
Bauexperte schrieb:

Was genau ist denn geschehen, bzw. unterlassen worden?
In unserem Fall wurden drei Grundstücke verkauft: Grundstück A muss Grundstück B und C, Grundstück B noch Grundstück C Wege- und Leitungsrecht einräumen (die Grundstücke liegen von der Straße aus gesehen hintereinander). Wir haben zuletzt gekauft und in unserem Vertrag war nur das Wege, nicht aber das Leitungsrecht beschrieben, das wir (B) Partei C einräumen. Unser Notar hat alle drei Verträge entworfen und es überall vergessen, der Notar von Partei A hat das einfach so übernommen und anscheinend auch nicht nochmal drüber nachgedacht.

Ich stimme aber auch zu, dass man das durchaus selber prüfen kann. Sollte man natürlich einschätzen können, ob man sich das zutraut.
frankenbau19.10.15 21:30
ypg schrieb:
Das ist vorgeschrieben, zumindest die 14 Tage 🙂
Nicht unter Privatpersonen ....
grundstückenotarverträgeprüfungfristleitungsrecht