Notargebühr Kaufvertrag Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Pinky0301

Pinky0301

Hab ich nach meinem Eintrag auch gemerkt, dass es die Hälfte ist Und das ist so festgelegt, dass man da den halben VP für ansetzt?
 
J

Joedreck

Nö, das ist ein Vertrag den beide Parteien (fast) völlig frei verhandeln können. Er hat halt festgelegt, solltest du das irgendwann wieder verkaufen wollen, dass du ihm das Haus ZWINGEND für den festgelegen Preis verkaufen wirst.
Jetzt kommt es auf die Formulierung an. Ich denke, dass das evtl auch gilt, wenn das Grundstück bereits bebaut ist. Es kann also sein (reine Laienvermutung aus dem Bauch heraus), dass du ihm das Grundstück inkl. Haus zu dem Preis auch in 10 Jahren verkaufen musst. WENN das stimmt und sich das Vorkaufsrecht nicht nur auf das unbebaute Grundstück bezieht, kann es doch sicher auch Probleme mit der Bank geben??
 
U

User0815

Der Wert für die Eintragung des Vorkaufsrechts ergibt sich aus 51 Gerichts- und Notarkostengesetz. Dieser Wert hat nichts damit zu tun, für wieviel das ganze später verkauft werden kann oder wird.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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