Nicht fachgerechte Befestigung der Dachziegel – Eure Einschätzung

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Wissi

Wissi

Schaden ist folgender:
[...] und einen Sturmschaden, ausgelöst durch den Sturm Sabine. Es wurden durch diesen Sturm einige Ziegel beschädigt/abgehoben, allen voran am Ortgang.
Der Hersteller der Ziegel gibt eine Installationsanweisung vor. Ich weiß, die sind natürlich nicht bindend, die Fachregeln des DDH, soweit ich das verstanden habe, dagegen schon.

Der örtlicher Dachdecker ist eine dritte Partei, genau. Dieser wurde schnellstmöglich beauftragt, weil es eine Schadensminderungs- und eine Verkehrssicherungs-Pflicht gibt. Der ursprüngliche Dachdecker gehört zum Trupp des Hausbauers (aus Süddeutschland), ist damit nicht eigenständig. Wie erwähnt ist letzterer von uns ja bereits informiert und wir warten derzeit auf Rückmeldung.
 
Wissi

Wissi

Als Rückmeldung kam jetzt folgendes:
[...]
Grundsätzlich sind Sturmschäden keine Gewährleistungsfälle.
Sie teilen uns jedoch mit, dass Ihre Ziegeln nicht alle befestigt sind. Es gibt regionale Bestimmungen, welche angeben, wie zum Beispiel Sturmklammern angebracht werden müssen.
Bei Ihnen wird die Zone 1 gefordert und jeder 3. Ziegel ist mit einer Sturmklammer gesichert.
Die Sturmklammer erfordert keine Verschraubung. Die Ausführung ist daher korrekt.
Wenn Sie ein Angebot für Ihre Versicherung benötigen, dürfen Sie sich Genre an unsere Modernisierung wenden.
Entweder hat der Sachbearbeiter nun also nicht richtig gelesen und nicht erkannt, dass es uns um die Ortgangziegel geht, bei denen sehr wohl verschärfte Regelungen herrschen oder die beiden von uns konsultierten Dachdecker inklusive mir irren sich.

Da kann ich nur noch mal fragen: Wie schätzt ihr diese Lage ein?
 
G

guckuck2

Antworte doch, dass es um die Ortgangziegel geht und regionale Handwerker bestätigen, dass die alle zu befestigen seien.
Und du daher deinen Gewährleistungsanspruch aufrecht erhälst.
 
Wissi

Wissi

Antworte doch, dass es um die Ortgangziegel geht und regionale Handwerker bestätigen, dass die alle zu befestigen seien.
Und du daher deinen Gewährleistungsanspruch aufrecht erhälst.
Ganz genau, das habe ich soeben getan. Trotzdem interessiert mich natürlich weiterhin eure Sicht auf das Ganze.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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