Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu

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H

haydee

Der Bund der Steuerzahler führ auf wie die Berechnung sein muss und worauf man beim Prüfen achten soll. Wie gut das funktioniert weiß ich nicht. Habe noch nichts bekommen. Weiterhin gibt es dort einen Mustereinspruch
 
C

cschiko

Also ich habe bereits alle Bescheide bekommen und die waren korrekt, das zu prüfen ist auch im Grunde kein Hexenwerk. Allerdings gilt das dann für den relativen Standardfall.

Allerdings geht es ja bei den "Spezialfällen" dann vielleicht auch gar nicht um einen falschen Bescheid, sondern eher darum dass das Finanzamt nicht den Angaben gefolgt ist sondern den Fall eben anders einstuft!?

Wie es haydee schreibt es gibt da ne Anleitung und man muss am Ende in ein paar Tabellen dann die Werte abgleichen. Das ist wirklich kein Hexenwerk und ich tippe das es meist dann eben nicht um einen falschen Bescheid geht, sondern um eine Abweichung in der Einstufung des Finanzamtes von dem was der Besitzer eingegeben hat.
 
P

Pianist

Man muss ja zwei Dinge unterscheiden: Geht es um "Büroversagen", also offensichtlich falsch übernommene Zahlen oder sonstige Fehler in der Bearbeitung? Oder geht es um grundsätzliche Schwächen in der Ausgestaltung der Regelungen? Wenn die Leute Einspruch einlegen, bekommen sie nach wenigen Tagen einen ablehnenden Bescheid, in dem unter anderem steht, dass es sich um ein typisiertes Verfahren handelt, in welchem es keine Möglichkeiten gibt, auf die besonderen Umstände des Einzelfalls einzugehen. Und ich denke mal, dass da der Hebel liegt, um die verfassungsmäßigkeit anzuzweifeln.

Meiner Meinung nach gehört es sich nicht für einen Rechtsstaat, wenn der gleiche Sachverhalt in zwei verschiedenen Rechtskreisen total unterschiedlich behandelt wird. Im hinteren Bereich des Grundstückes wäre noch Platz, um ein größeres Einfamilienhaus zu bauen. Also das Grundstück ist 2.000 Quadratmeter groß, wir haben eine Grundflächenzahl von 0,2 und somit könnten eigentlich 400 Quadratmeter bebaut werden. Das Haus meiner Eltern hat eine Grundfläche von knapp 100 Quadratmetern und "mein" Haus hat eine Grundfläche von 130 Quadratmetern. Somit könnte man eigentlich noch ein Haus bauen, sogar mit einer Grundfläche von 170 Quadratmetern. Geht aber nicht, weil der zusammenhängend bebaute Ortsteil direkt hinter der jetzigen Bebauung (da stehen Garagen) endet. Der Rest ist Außenbereich, sogenanntes "marktfähiges Nichtbauland", was der Gutachterausschuss mit 15 EUR bepreist. Für das Finanzamt ist aber jeder Quadratmeter 420 EUR wert.

Wenn ich nun eine Baugenehmigung für diese Fläche beantragen würde, weil das Finanzamt das ja als Bauland bewertet, wird mir das Stadtplanungsamt antworten, dass es keine Rolle spielt, wie das Finanzamt das sieht. Und wenn man dem Finanzamt mitteilt, dass die Planungsbehörde das als Nichtbauland sieht, wird es antworten, dass ihm das egal ist.

Von einer Einheitlichkeit des Rechts sind wir da weit entfernt.

Und dann kommt in meinem Fall noch dazu, dass es offenbar keine Möglichkeit gibt, vorab zu erfahren, wie das Finanzamt den Erbfall bearbeiten würde, weil es ja keine Beratung leisten darf, sondern nur konkrete Steuerfälle konkret bearbeitet. Und da niemand weiß, wie das Finanzamt das bearbeiten würde, nützt mir da auch kein Steuerberater etwas. Selbst wenn man einen Erbpachtvertrag gemacht hätte, würde es künftig übrigens trotzdem nur eine einzige Steuernummer geben. Ich frage mich, wie institutionelle Erbverpächter die neue Grundsteuer unter ihren Erbpächtern aufteilen wollen...

Matthias
 
L

leschaf

Bei uns hat sich der Messbetrag mehr als verdoppelt. Bleibt der Hebesatz in etwa gleich geht die Grundsteuer von 260€ auf 600€ pro Jahr. Damit hatten wir aber schon gerechnet, weil die BRW im Vergleich zum Rest der Stadt recht hoch sind.

Bei einer Tante meiner Frau, die hier in einem zum Stadtgebiet gehörenden Dorf wohnt, ist der Messbetrag hingegen um gut 20% gefallen.
 
P

Pianist

Substanzsteuern sind eben immer ganz großer Mist, weil sie die sparsamen in Generationen denkenden Menschen belasten, und diejenigen, die immer alles ausgeben, lachen über uns. Wenn ich neben meiner ohnehin schon sehr hohen Einkommenssteuerlast irgendwann auch noch die viel höhere Grundsteuer für das ganze Grundstück zahlen muss, weil der Erbfall eingetreten ist, und ich womöglich auch noch auf mein selbst gebautes und bezahltes Haus Erbschaftssteuer zahlen muss, weil es dem Erbvermögen meiner Eltern zugerechnet wird, wird mir nichts anderes übrig bleiben, als die auch noch vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verkaufen, obwohl die eigentlich mal meine Einkünfte im Alter sichern sollten. Alles keine schönen Aussichten...
 
Musketier

Musketier

Substanzsteuern sind eben immer ganz großer Mist, weil sie die sparsamen in Generationen denkenden Menschen belasten, und diejenigen, die immer alles ausgeben, lachen über uns.
Das kann man so oder so sehen. Konsumierende Menschen bringen Steuern durch die Umsatzsteuer. Sparsame Menschen eben nicht. Die müssten dann halt über Substanzsteuern belastet werden. Dazu kommt, dass Reichtum immer mehr Reichtum befördert. Das ist dann aber dann häufig nicht selbst erwirtschafter Reichtum, sondern Reichtum der Vorgenerationen.
Dei Idee Substanzsteuer zu erheben, ist also prinzipiell nachvollziehbar.
Deswegen soll ja eigentlich die Erbschaftssteuer mehr greifen, was aber dazu führen würde, dass z.B. Unternehmen zerschlagen werden müssten, um Erbschaftssteuer zu zahlen. Da man es allen Recht machen will, geht das natürlich auch nicht.
Also will man es eher nach und nach über Vermögenssteuern abgreifen, was aber extrem aufwändig zu ermitteln und zu kontrollieren ist.

Aus meiner Sicht scheitern wir eher an der Vielzahl der Steuern und an den Ausnahmen der Ausnahmen.






Wenn ich neben meiner ohnehin schon sehr hohen Einkommenssteuerlast irgendwann auch noch die viel höhere Grundsteuer für das ganze Grundstück zahlen muss, weil der Erbfall eingetreten ist, und ich womöglich auch noch auf mein selbst gebautes und bezahltes Haus Erbschaftssteuer zahlen muss, weil es dem Erbvermögen meiner Eltern zugerechnet wird,
Das ist aber auch eigene Schuld, weil ihr euch nicht kundig gemacht habt, ob sowas überhaupt geht. Bauten auf fremden Grund und Boden gibt es nur in Ausnahmefällen. Das ging bei uns jahrelang durch die Medien, dass der Bestandsschutz für Garagenbesitzer, die zu DDR Zeiten auf fremden Grund und Boden gebaut haben ausläuft. Zu DDR Zeiten gab es das, im bundesdeutschen Baugesetzbuch dagegen nicht. Das einzige wo es Bauten auf fremden Boden noch gibt, ist meines Wissens das Kleingartengesetz.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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