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ᐅ Neubau FH. Eigener Architekt vorab sinnvoll?


Erstellt am: 23.07.12 12:00

€uro25.07.12 11:01
phobos schrieb:
...Aber nein, ich möchte günstig bauen...
Was ist denn günstig, insgesamt wirtschaftlich? Die niedrigste Summe unten rechts eines GU/GÜ? ;-)

v.g.
Bauexperte26.07.12 10:03
Hallo,
phobos schrieb:
Außerdem liegt das alte Haus direkt an der Straße. Ich denke da gibt es wesentlich mehr Probleme bei der Abrissgenehmigung als bei der Scheune.
Wenn dieses Haus nicht gerade unter Denkmalschutz steht, wüßte ich jetzt nicht, was gegen einen Abriss sprechen würde. Genauere Auskunft gibt - wie immer - die zuständige Behörde.
phobos schrieb:
Ja aber Was soll ich jetzt machen? Mit der Aussage des Baubeamten kann ich irgendwie nichts anfangen. Welche Infos bekomme ich von Architekten bzw. von FH Anbietern im Vorfeld ohne das ich irgendwo ne Unterschrift drunter setze.
Wie sollten denn die nächsten Schritte aussehen?
Keine - Niemand arbeitet umsonst 😉

Entweder Du entscheidest Dich für einen GU und schließt mit ihm einen Vertrag vorbehaltlich der Baugenehmigung ab - dann zahlst Du im worste case für die einschließlich Bauantrag entstandenen Architekturkosten. Oder Du suchst Dir direkt einen Architekten Deines Vertrauens und stellst mit ihm eine BVA oder direkt den Bauantrag. Jeder seriöse Architekt wird mit dem zuständigen Kopf im Bauplanungsamt das Gespräch suchen, bevor er einen kompletten BA einreicht. Auch hier wirst Du die Kosten einschließlich BVA oder BA tragen müssen.

Deine Entscheidung - die "eierlegende Wollmichsau" gibt es auch nicht für Dich 😀

Freundliche Grüße
phobos26.07.12 12:54
@Bauexperte
Ich habe das Grundstück ja noch nicht gekauft. Brauche also erst einmal eine Entscheidungsgrundlage. Und das heißt ich brauche eine Auskunft vom Bauamt oder von einem Architekten. Wenn ich dann zu hören bekomme das ich da bauen kann wie mir es zusagt, kaufe ich den Grund.

Da sowohl GU und Architekt (meiner Wahl) Geld verlangen werden um mir die Infos zu geben die ich brauche, frag ich mich was nun Sinnvoller ist.
GU (FH-Anbieter) oder Architekt?
Kann ich den Architekten auch damit Beauftragen mir die nötigen Infos zu besorgen mit der Absicht das er vielleicht nicht den Bauauftrag bekommt?
Machen das Architekten auch?

gruß
phobos
Der Da26.07.12 13:06
Mal ne Frage abseits.... lohnt sich der Kaufpreis so sehr, dass es all diese Hindernisse wert ist? oder ist das eine Familiensache?
Für den Abriss wirst du sicher mehr als 20 000 bezahlen müssen. Für den Mehrpreis bekommt man bei üblichen Grundstückspreisen doch meist schon nen Alternativgrundstück ...

Sonst mach es dir doch nicht so schwer, wenn das alles altes Zeug ist, weg damit. GUs werden sicher den Preis aufschlagen wenn sie um bestehende Gebäude rumbauen müssen. Du musst einfach mal durchrechnen lassen, was sich für dich lohnt.
€uro26.07.12 14:11
phobos schrieb:
Und das heißt ich brauche eine Auskunft vom Bauamt oder von einem Architekten. Wenn ich dann zu hören bekomme das ich da bauen kann wie mir es zusagt, kaufe ich den Grund.
Grundsätzlich reicht hierfür eine Bauvoranfrage bei der Unteren Baubehörde, hierzu bedarf es eigentlich keines Architekten oder GU.
Sind aber spezifische Details (An-, Umbau, Erweiterung vorhandener Substanz, Kosten) fachlich zu klären, dürfte ein Architekt die erste Wahl sein. Bei GU/GÜ ist man preislich nur auf der sparsamen Seite, wenn man auf den angebotenen Standard zurückgreift. Je mehr man davon abweicht, je ungünstiger dürfte sich die GU/GÜ Variante darstellen.
Im Zweifelsfall, einfach beide Seiten fragen ;-)

v.g.
Bauexperte26.07.12 15:56
Hallo,
phobos schrieb:
Da sowohl GU und Architekt (meiner Wahl) Geld verlangen werden um mir die Infos zu geben die ich brauche, frag ich mich was nun Sinnvoller ist. GU (FH-Anbieter) oder Architekt?
Nun, es ist doch so - wenn Du das Grundstück kaufst - dass Du dann auch einen Architekten brauchst ...

Du kannst - da hat €uro nicht Unrecht - die BVA auch selbst erstellen. Dazu mußt Du Dein geplantes BV maßstäblich zu Papier bringen; am Besten Bildmaterial der vorhandenen Situation sowie der Umgebungsbebauung anfügen und dann abwarten, was der Sachbearbeiter sagt. Fordert der Sachbearbeiter allerdings weiteres Material an, könnte es sein, dass Du die Niete hast und dann einen Architekten brauchst.
phobos schrieb:
ich den Architekten auch damit Beauftragen mir die nötigen Infos zu besorgen mit der Absicht das er vielleicht nicht den Bauauftrag bekommt? Machen das Architekten auch?
Logisch, weshalb denn nicht?

Freundliche Grüße
architektenbvabauantraggrundstück