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ᐅ Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung


Erstellt am: 19.09.15 14:11

Bauexperte 20.09.15 23:54
Guten Abend,
Blaine81 schrieb:

Die schätze ich als recht kompetent ein, da sie sowohl Ingenieurin als auch Juristin ist
Interessante Kombination
Blaine81 schrieb:

Aussetzende oder aufhebende Wirkung hat die Klage selber noch nicht, das würde erst passieren, wenn der Nachbar vom Gericht recht bekommt.
Was hat Dich dazu veranlaßt, daß Bauvorhaben ruhen zu lassen? Ungeprüfte Aussagen von Unbekannt (I-Net) doch hoffentlich nicht?

Ich finde das Vorgehen des Nachbarn befremdlich, keine Frage - ein Wort unter Nachbarn hätte hier sicher zur Klärung/Lösung beitragen können. Du reagierst - aus meiner Sicht - dafür über.

Wiewohl ich keine Rechtsanwältin bin, ist es doch Fakt, daß das für Dich zuständige Bauamt, Deinen Bauantrag - nebst Befreiungen vom Bebauungsplan - genehmigt hat. Sofern Dich keine schriftliche Aufforderung erreicht hat, Dein Bauvorhaben einzustellen, weshalb hast Du dann einen Baustopp veranlaßt?

Ich möchte Dir 2 Wege vorschlagen, welche parallel begangen werden können. Setze den guten Vorschlag von Eve um und warte ferner das Gespräch mit Deiner Rechtsanwältin ab. Selbst, wenn es hier eine(n) BauherrIN gibt, welche(r) in ähnlicher Situation gestanden hat, so ist es doch bei Rechtsstreitigkeiten, immer so, daß am Ende ein Urteil steht. Aus Sicht der unterlegenen Partei gerade kein Recht gesprochen wurde. Will heißen, auch vergleichbare Streitigkeiten müssen nicht zwangsläufig zum gleichen Urteil führen.

Grüße, Bauexperte

ypg 21.09.15 00:08
Bauexperte schrieb:
Was hat Dich dazu veranlaßt, daß BV ruhen zu lassen?

Das schlechte Gewissen, welches unbegründet ist, dennoch:
Blaine81 schrieb:
Der Architekt unseres Bauunternehmens hat entsprechende Befreiungsanträge formuliert, die aufgrund des Geländes (Grundstück liegt an einem leichten Hang) notwendig wurden:
  • an einem Ecke des Gebäudes ist eine Aufschüttung von 1,40 m notwendig (laut Bebauungsplan Max. 1 m erlaubt)
  • die maximale Wandhöhe sind 7,60 m, wobei nach dem Planieren des geplanten Geländes 6,95 m sichtbar bleiben (laut Bebauungsplan Max. 7 m über Urgelände)

und natürlich die Angst des eigenen Risikos

Musketier 21.09.15 06:49
Wobei ich den Frust des Nachbarn auf das Landratsamt durchaus verstehen kann. Man beantragt selbst eine Steinreihe höher und bekommt die nicht genehmigt und dann setzen die Nachbar plötzlich (überspitzt gesagt) ein "Hochhaus" daneben. Ich würde mich wahrscheinlich deswegen ärgern und den Frust irgendwann runterschlucken, aber manche sind etwas streitwilliger und beschäftigen Gerichte. Ihr seid eben jetzt die Leidtragenden.

Blaine81 21.09.15 09:04
ypg schrieb:

Daumen kann man sicherlich drücken
Einen Rat habe ich nicht. Ja, vlt. mal den Nachbarn ansprechen - früher oder später kommt es eh zur Konfrontation, da ist es sicherlich besser, selbst den Zeitpunkt und die "Waffe" zu wählen
Den Rat werd ich ggf. nach dem Anwaltstermin mal berücksichtigen, vielleicht finden wir ja einen Weg irgendwie entgegen zu kommen. Man soll ja danach noch nebeneinander leben können.
Bauexperte schrieb:
Guten Abend,


Interessante Kombination


Was hat Dich dazu veranlaßt, daß Bauvorhaben ruhen zu lassen? Ungeprüfte Aussagen von Unbekannt (I-Net) doch hoffentlich nicht?

Ich finde das Vorgehen des Nachbarn befremdlich, keine Frage - ein Wort unter Nachbarn hätte hier sicher zur Klärung/Lösung beitragen können. Du reagierst - aus meiner Sicht - dafür über.

Wiewohl ich keine Rechtsanwältin bin, ist es doch Fakt, daß das für Dich zuständige Bauamt, Deinen Bauantrag - nebst Befreiungen vom Bebauungsplan - genehmigt hat. Sofern Dich keine schriftliche Aufforderung erreicht hat, Dein Bauvorhaben einzustellen, weshalb hast Du dann einen Baustopp veranlaßt?

Ich möchte Dir 2 Wege vorschlagen, welche parallel begangen werden können. Setze den guten Vorschlag von Eve um und warte ferner das Gespräch mit Deiner Rechtsanwältin ab. Selbst, wenn es hier eine(n) BauherrIN gibt, welche(r) in ähnlicher Situation gestanden hat, so ist es doch bei Rechtsstreitigkeiten, immer so, daß am Ende ein Urteil steht. Aus Sicht der unterlegenen Partei gerade kein Recht gesprochen wurde. Will heißen, auch vergleichbare Streitigkeiten müssen nicht zwangsläufig zum gleichen Urteil führen.

Grüße, Bauexperte

Die Empfehlung, die Baustelle ruhen zu lassen, kam vom Juristen des Landratsamts, mit dem ich in dem Zusammenhang ein Telefongespräch hatte. Von diesem kam auch die Aussage, dass ein Weiterbau auf unser eigenes Risiko erfolgt (er aber auch verstehen kann, dass es manchmal ein Stopp nicht ohne weiteres möglich ist). Auch unser Bauunternehmer hat mir das empfohlen (nachdem er sich auch noch mal beim Landratsamt diesbezgl. erkundigt hatte)

Das die Situationen nicht vergleichbar sind ist mir auf jeden Fall auch klar und ich erwarte auf keinen Fall, dass hier im Forum das Ergebnis der Klage vorausgesagt wird.
Musketier schrieb:
Wobei ich den Frust des Nachbarn auf das Landratsamt durchaus verstehen kann. Man beantragt selbst beantragt eine Steinreihe höher und bekommt nicht genehmigt und dann setzen die Nachbar plötzlich (überspitzt gesagt) ein "Hochhaus" daneben. Ich würde mich wahrscheinlich deswegen ärgern und den Frust irgendwann runterschlucken, aber manche sind etwas streitwilliger und beschäftigen Gerichte. Ihr seid eben jetzt die Leidtragenden.

Kann ich einerseits auch nachvollziehen, wobei der Nachbar wohl nicht die Hang-Problematik hatte, da er am Fuß des Hanges liegt (auch wenn ich nicht genau weiß, wie das Urgelände hier mal ausgesehen hat, da es sich um ein früheres Baugebiet handelt). Ich meine auch mich zu erinnern, dass unsere Bauunternehmer/Architekt mal erwähnt hatte, dass im aktuellen Baugebiet die meisten aufgrund der Hanglage diese Befreiungen benötigen (das Bauunternehmen hat bereits mindestens 2 weitere Häuser hier gebaut).

DG 21.09.15 11:32
Diese Problematik ist leider kein Einzelfall und seitens der Bauämter hausgemacht.

In der Planung ist es nämlich durchaus möglich, die Planungshöhe von der ursprünglichen Geländehöhe abzukoppeln und mit sinnvollen Soll-Höhen zu arbeiten. Das bedeutet mehr Aufwand bei der Aufstellung des B-Plans, hilft aber insbesondere dann enorm weiter, wenn man mit dem Standard von 1m eben nicht überall weiterkommt.

Da es in Bayern keine Baulasteintragungen gibt (die hier vermutlich in anderen Bundesländern nötig wäre), kann es hier zu einer Eintragung einer Grunddienstbarkeit kommen, die uU nach der Fertigstellung wieder hinfällig wird. Das hängt davon ab, ob der Nachbar an der formulierten Abweichung per Zustimmung/Unterschrift hätte beteiligt werden müssen oder nicht und wie sich das baulich darstellt.

Die Situation ist für Euch also ziemlich doof, der Schwarze Peter liegt aber beim Bauamt, auch wenn die Euch vermutlich was anderes erzählen werden.

MfG
Dirk Grafe

SirSydom 24.09.15 17:28
ohne es sicher zu wissen, bin ich der Meinung dass, wenn die Genehmigung später keinen Bestand haben sollte, nicht ihr das Risiko trägt, sondern die Genehmigungsbehörde ("Amtshaftung").
Das das Landratsamt euch sagt, ihr baut auf "eigenes Risiko" weiter, ist auch klar, denn im Zweifel muss das Landratsamt bezahlen. Die wären ja "blöd" einem zu raten, man soll bauen, wir bezahlen dann schon. Oder habt ihr das etwa schriftlich?

Den Punkt solltet ihr noch mal mit eurem Rechtsbeistand klären, falls das noch nicht geschehen ist.

Im weiteren würde ich mir den Kopf zerbrechen wie ich dem Klagenden ein Angebot machen dass er nicht ablehnen kann.
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