ᐅ MwSt-Senkung während des Hausbaus
Erstellt am: 04.06.20 06:45
Nummer1204.06.20 14:51
Krass. Wir haben uns so reingehängt für jeden einzelnen Tag, den wir früher rein können. Und nun steht die Bauabnahme vermutlich um die 10 Tage vor dem 1.7. an. In unserem Werkvertrag steht auch, dass sich die Preise der Abrechnung entsprechend anpassen, wenn sich die MwSt bis zur Übergabe ändert. Mal schauen, was sich da noch machen lässt.
saralina8704.06.20 14:53
Musketier schrieb:
Richtig. Dann müssten aber einzelne Leistungen vereinbart sein und Zwischenabnahmen zwischen Kunden und GU stattfinden.
Dann würde es aber vermutlich auch unterschiedliche Verjährungsfristen für die Gewährleistungen geben.Abnahmen müssen m.M.n. dafür keine stattfinden, da müsste ich aber noch mal im UStAE nachlesen. Vielmehr muss es eine logische Teilung sein, da gibt es recht eindeutige Kriterien, und es muss separat abgerechnet werden. Bei uns: Wir bekommen eine Rechnung für einen Betrag x (15% auf den Nettopreis) nach Fertigstellung der Bodenplatte - das ist eine klassische Teilleistung. Die USt dafür entsteht mit Ablauf des VAZ nach Ausführung dieser Teilleistung.Edit: Sollte tatsächlich eine Abnahme nötig sein: Wir reden hier von einem halben Jahr. Wenn ich also die Bodenplatte abnehmen muss um 3% auf diese weniger zu bezahlen - logisch nehm ich das Teil ab.
Tassimat04.06.20 14:59
saralina87 schrieb:
Vielmehr muss es eine logische Teilung sein, da gibt es recht eindeutige Kriterien, und es muss separat abgerechnet werden. Bei uns: Wir bekommen eine Rechnung für einen Betrag x (15% auf den Nettopreis) nach Fertigstellung der Bodenplatte - das ist eine klassische Teilleistung.Aber sobald auf der Rechnung das Wort Akonto, Vorauszahlung oder ähnliches auftritt ist es keine erbrachte Teilleistung mehr, auch wenn ein Teil der Arbeiten durchgeführt wurde, oder?saralina8704.06.20 15:11
Tassimat schrieb:
Aber sobald auf der Rechnung das Wort Akonto, Vorauszahlung oder ähnliches auftritt ist es keine erbrachte Teilleistung mehr, auch wenn ein Teil der Arbeiten durchgeführt wurde, oder?Im Prinzip kann man eine Teilleistung auch Teddybär nennen, es bleibt eine Teilleistung wenn es sich auf eine bestimmte Leistung bezieht und separat abgerechnet (ggf. abgenommen) wird.Tassimat04.06.20 15:17
saralina87 schrieb:
separat abgerechnetJa aber genau das ist doch alles immer super schwamming. Wann ist es eine separate Abrechnung und wann nicht? Aus meinem naiven Verständnis heraus dürften separate Rechnungen keinerlei Verweise aufeinander haben, was aber durch Wörter wie "Vorauszahlung" etc. nicht mehr der Fall sein kann.Noch schwammiger wird es, wenn Rechnungen nicht sauber vom Handwerker erstellt worden sind. Ich habe beispielsweise eine 1. Rechnung für ein Gerüst bekommen, ohne das Wort Vorauszahlung oder sonstiges, was auf weitere Arbeiten am Dach schließen ließe. Aber die 2. Rechnung referenziert die 1. Rechnung urplötzlich als Akontozahlung. Ist das nun separat oder nicht?
saralina8704.06.20 15:20
Tassimat schrieb:
Ja aber genau das ist doch alles immer super schwamming. Wann ist es eine separate Abrechnung und wann nicht? Aus meinem naiven Verständnis heraus dürften separate Rechnungen keinerlei Verweise aufeinander haben, was aber durch Wörter wie "Vorauszahlung" etc. nicht mehr der Fall sein kann.
Noch schwammiger wird es, wenn Rechnungen nicht sauber vom Handwerker erstellt worden sind. Ich habe beispielsweise eine 1. Rechnung für ein Gerüst bekommen, ohne das Wort Vorauszahlung oder sonstiges, was auf weitere Arbeiten am Dach schließen ließe. Aber die 2. Rechnung referenziert die 1. Rechnung urplötzlich als Akontozahlung. Ist das nun separat oder nicht?Naja, welche Leistung steht der 2. Rechnung denn gegenüber?Eine wirtschaftlich abgrenzbare, separate Leistung oder ist es einfach eine Abschlagszahlung nach Baufortschritt, ohne konkreten Bezug?
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