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ᐅ Neuer Stromzähler - Keine Abrechnung von Anbieter erhalten


Erstellt am: 30.12.21 14:20

titoz30.12.21 21:19
driver55 schrieb:

Dem Netzbetreiber wird auch irgendwann auffallen, dass ca. 5000 kWh pa fehlen. Spätestens da wird nachgeschaut/gerechnet.
Und dann fällt auch auf, dass eine Zählernummer angeblich ohne „Namen/Verwendung“ ist.

Läuft die Wärmepumpe/Fußbodenheizung eigentlich nun „kWh-arm“?
Ob sie kWh arm läuft?!
Also sie verbraucht pro Jahr ca. 5.600 kWh für zwei Wohneinheiten (Fußbodenheizung, WW und Passivkühlung)
Wohneinheit 1: 4 Personen - 140 m²
Wohneinheit 2: 3 Personen - 70 m²

Ist das gut?!
motorradsilke30.12.21 22:32
titoz schrieb:

Ich hab mir nochmal Gedanken gemacht....
Werde mich wohl melden und Bescheid sagen.
Ein Teil des neuen Zählers ist Bestandteil der Nebenkostenabrechnung für unseren Mieter.
Ich kann ihm ja nicht was berechnen, was wir nicht zahlen. Und wenn ich in drei Jahren paar Tausend Euro nachzahlen muss, dann müsste ich dem Mieter auch nachträglich was berechnet. Da ist doch Stress nur vorprogrammiert.
Du kannst dem Mieter nicht Jahre später etwas berechnen. Für die Betriebskostenabrechnung hast du nur 1 Jahr Zeit.
titoz09.03.22 08:29
Hallo Leute, ich habe im Dezember beim Energieversorger angerufen und ihm den Fall geschildert. Hab ihm auch die Zählernummer durchgegeben. Er sagte mir am Telefon, dass er den Zähler im System nicht findet. Er hat mich gebeten ihm nochmal alles per Email zu senden weil er mir am Telefon nicht weiterhelfen kann.
Jetzt mal im Ernst... ich melde mich schon freiwillig und soll jetzt noch dem Anbieter hinter her rennen? Mein Telefonat alleine müsste doch schon ausreichen um da intern mal zu prüfen was da Sache ist. Man kann sich ja paar Notizen machen und dann mit dem Zählermeister auf Spurensuche gehen. Bin ich verpflichtet, neben einem freiwilligen Anruf jetzt auch noch schriftlich drum zu betteln, dass man mir Geld abzieht?
Tolentino09.03.22 08:34
Kann es sein, dass du was falsch verstanden hast und der zweite Halter nur zur Trennung der beiden Wohneinheiten ist? Also quasi nur intern zur getrennten Abrechnung? Würde das von Zählerstand des anderen Zählers hinkommen, das da beide verbrauchte drauf sind?
Tassimat09.03.22 15:34
titoz schrieb:

Ein Teil des neuen Zählers ist Bestandteil der Nebenkostenabrechnung für unseren Mieter.
Ich kann ihm ja nicht was berechnen, was wir nicht zahlen. Und wenn ich in drei Jahren paar Tausend Euro nachzahlen muss, dann müsste ich dem Mieter auch nachträglich was berechnet. Da ist doch Stress nur vorprogrammiert.
Und genau deswegen würde ich den Sachverhalt klären auch wenn man anderen Stellen ihr Geld hinterhertragen muss.
Du kannst erstmal nicht gewinnen und die Kosten nicht mehr durchreichen.

Wenn man ein bisschen googlet heitßt es, dass nach § 17 der Stromgrundversorgungsverordnung (Stromgrundversorgungsverordnung) erst mit der Ausstellung der Abrechnung die Verjährungsfrist beginnt! Defakto verjährt da also garnichts.
wohneinheitenabrechnung